Dienstag, 22. Juli 2008

Tag 2 - Updates

Meine STA-Analyse wurde wie folgt verteilt:

I U + C, Regensburg - 22.07.08 um 01:49
An die
Rechtsanwälte Urmann + Collegen
Ladehofstraße 26
93009 Regensburg
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgend erhalten Sie ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Essen, das am gestrigen Abend versandt wurde. Bitte prüfen sie, ob Ihnen zu den angesprochenen Themen eine Stellungnahme möglich ist, insbesondere zu den Punkten die Ihre Kanzlei betreffen. Zudem wäre es wünschenswert, wenn Sie eine Stellungnahme zu dem Beschluß der jüngsten Justizministerkonferenz abgeben könnten. Bitte beachten Sie die Anmerkungen zu Beginn des Punktes V und die erwähnte informelle Einschaltung der RAK Nürnberg. Es werden in dieser Phase keine Anträge gestellt. Es wäre sehr hilfreich, wenn Sie bis einschließlich 29.07.08 mitteilen könnten, ob Ihrem Hause eine Stellungnahme in der dazu erforderlichen Zeit möglich ist. Für Rückfragen stehe ich per mail jederzeit zur Verfügung.

I - RAK, Nürnberg - 22.07.08 um 02:05
An die
Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Frau Katja Rätz
Fürther Straße 115
90429 Nürnberg
Sehr verehrte Frau Rätz,
anbei erhalten Sie zur Information und ggfs. Rücksprache zwei Schreiben, die sich im Themenkreis "Abmahnungen durch die Kanzlei Urmann + Collegen, 93009 Regensburg" bewegen. Ich bitte Sie diese Schreiben zum Eintreffen der ersten Antwort durch die Kanzlei [Termin 29.07.08] zu verwahren. Ich gehe zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, das die von mir fest gestellten Unstimmigkeiten auch ohne Ihr Mitwirken geklärt werden können. Dennoch denke ich das es von Vorteil ist die Rechtsanwaltskammer frühzeitig in die Angelegenheit einzubeziehen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne unter dieser email-Adresse, oder der am Ende des Texts befindlichen Telefonnummer zur Verfügung.

Text der erwähnten Justizministerkonferenz:

79. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister am 11. und 12. Juni 2008 in Celle

Beschluss
TOP II.1
Behandlung von Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Filesharing-Netzwerken
1. Die Justizministerinnen und Justizminister haben die Problematik der Behandlung
von Massen-Strafanzeigen im Zusammenhang mit der Nutzung von Tauschbörsen im Internet (Filesharing-Netzwerke) erörtert. Sie stellen mit Besorgnis fest, dass die Staatsanwaltschaften wegen der ungenügenden zivilrechtlichen Auskunftsansprüche in einem Ausmaß zu Hilfeleistungen für die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche der Urheberrechtsinhaber auf Staatskosten herangezogen werden, die rechtlich umstritten und in der Masse kaum noch zu bewältigen sind.
2. Die Justizministerinnen und Justizminister appellieren an den Bundesgesetzgeber, den zivilrechtlichen Schutz des Urheberrechts so auszugestalten, dass zivilrechtliche Abwehr- und Ersatzansprüche vom Rechteinhaber auf dem dafür vorgesehenen Weg effektiv durchgesetzt werden können. Hierzu ist insbesondere die Einräumung ausreichender zivilrechtlicher Auskunftsansprüche gegenüber den Internet-Service-Providern erforderlich. Die Justizministerinnen und Justizminister bitten die Bundesregierung, entsprechende Gesetzesvorschläge vorzulegen.

Link-Tipp ohne Gewähr: RA Weiner: Abmahnung wegen Nutzung von Internettauschbörsen: Generalstaatsanwaltschaften in Deutschland haben offenbar beschlossen: keine Ermittlungen mehr bei Filesharingnutzung von weniger als 100 Dateien.