Donnerstag, 5. März 2009

Abmahung Pichler, Dornbirn - Digiprotect

Hinweis: Da das Forum bei abmahnwahn-dreipage.de derzeit nicht zur Verfügung steht, bitte hier anonym den Kommentarbereich nutzen.

Hinweise: Da bislang noch keine Abmahnung vorliegt, sondern "offiziell nur" Auskunftsersuchen an Provider gestellt werden, wird dieser Text laufend erweitert. Auf die sonstige Berichterstattung auf diesem blog wird hingewiesen. Empfohlen wird auch die Fachtexte über die Deutsche Vertretung der Digiprotect GmbH, Frankfurt zu lesen. Beispieltext.

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung (Filesharing) durch die Rechtanwaltskanzlei Clemens Pichler, Färbergasse 15, A-6850 Dornbirn wegen illegalem Anbieten von Filmenwerken, der als ausschließlichem Lizennehmer in dezentralen Netzwerken auftretenden Digiprotect GmbH, "Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien GmbH", D-Frankfurt, für die Hersteller [unbekannt], in P2p-Netzwerken.

Teilnehmer von Peer-to-Peer Netzwerken (P2P-Netzwerk) emule2000, torrent, etc. aus Österreich, können seit der Woche [unbekannt] von dem Rechtsanwalt Clemens Pichler, A-Dornbirn eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhalten. Die Betroffenen werden mit der Begründung abgemahnt, als Nutzer des P2P-Netzwerkes durch das Herunterladen und gleichzeitige Anbieten von Filmwerken der oben geannten Hersteller die Urheberrechte derselben verletzt. [§ 86 Abs. 1 UrhG]. In der Folge erhalten Sie als Betroffener Hinweise wie sie sich im Falle eines Schreibens des Rechtsanwalts Clemens Pichler, A-Dornbirn verhalten können. Diese Hinweise stellen keine Rechtsauskunft dar. Es kann keine Haftung übernommen werden. Die Hinweise betreffen nur die ersten Tage nach dem Erhalt der Abmahnung.

I - Die Abmahnung - Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserkärung.

1. Bitte versuchen Sie sich nach dem Lesen des Schreibens zu beruhigen. Jeder Mensch ist durch das Schreiben schockiert und aufgewühlt. Die im Schreiben genannten Gegenstandswerte [00000€] und geforderter Pauschalbetrag [000€/000€] fallen jedoch in der Regel bei der Klärung der Angelegenheit deutlich niedriger aus als zuerst befürchtet. Diese Klärung kann nur statt finden, wenn Sie beschließen die Forderung nicht vollständig zu bezahlen, oder zu bestreiten. Dies gilt natürlich im Besonderen für Personen, die sich gewiss sind die abgemahnten Titel nicht herunter geladen zu haben, oder Personen, die einen 0-Upload-Modus innerhalb des jeweiligen filesharing-Programms benutzen. Um eine statistische Verarbeitung der Aktivitäten der Kanzlei zu ermöglichen, werden Sie gebeten im Hilfsforum des "Vereins gegen den Abmahnwahn" [Link] einen Datenbankeintrag zu erstellen. Dort finden Sie zusätzliche Informationen und können sich mit weiteren österreichischen Opfern austauschen.

2. Rufen Sie bitte nicht bei der Kanzlei an. Vermeiden Sie jede Äußerung, egal ob mündlich oder schriftlich, gegenüber der Kanzlei.

3. Nach einhelligen Aussagen von Betroffenen aus der ersten Abmahnwelle in Österreich [August bis Oktober 2008, siehe Abmahnung LF-Law, A-Bregenz], die sich durch den "Konsumentenschutz" Österreich beraten ließen wird dort aufgrund mangelnder Kentnisse ein vollkommen falscher Ratschlag erteilt: Die Abgemahnten sollen bezahlen und gar in Kontakt mit der Kanzlei LF-Law treten um eventuelle Nachläße zu erwirken. Dieser Ratschlag ist defintiv zurück zu weisen. Sie verfügen in jedem zivil- oder strafrechtlichen Bereich über ein Zeugnissverweigerungrecht und sind zu keinerlei Aussagen gegenüber der Kanzlei verpflichtet. Sie treffen dort auf hochqualifiziertes Personal, das nur zu Gunsten des eigenen Mandanten argumentiert und Sie nach Schuldeingeständnissen ausforscht. Zudem sind keinerlei erfolgreiche Nachlaßverhandlungen bekannt, im Gegenteil. Der einzige Weg mit einer solchen Kanzlei zu kommunizieren ist entweder zu schweigen, oder einen Anwalt schriftlich die notwendigen Dinge [Fristverlängerungen, Forerungsnachläße, Bestreiten] regeln zu lassen.

4. Bitte beachten Sie unbedingt die Fristen der Abmahnung. Sie können sich bei einem Anwalt Ihres Vertrauens, oder durch österreichische Anwälte mit Erfahrungen in Urheberrechtsfällen im Erstgespräch kostenlos informieren.

5. Innerhalb der ersten Tage können und müssen Sie auch ohne Anwaltsbefragung sofort reagieren um einer Einstweiligen Verfügung [Schnellverfahren ohne Anhörung des Abgemahnten] entgegen zu wirken und die horrend hohen Kosten einer Unterlassungsklage auf eine günstigere Kostenklage zu minimieren. Sie reagieren mit der Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. [Produkt wird nochmals überholt. Update wohl 06.03.09] Bitte unterschreiben Sie auf keinen Fall die orginale Unterlassungserklärung der Kanzlei Clemens Pichler, Dornbirn, denn Ihre Unterschrift stellt ein Schuldeingeständniss dar. Die Abgabe der Unterlassungserklärung erfolgt gegenüber dem Rechteinhaber, das Schreiben per Einschreiben/Rückschein geht aber an die Kanzlei. Hierzu entnehmen Sie einfach die Daten aus dem Abmahnschreiben. Bitte denken sie an die Konsequenzen: Sie verpflichten sich vertraglich etwas zu unterlassen und müssen dafür Sorge tragen das diese Zusicherung auch eingehalten wird.

6. Sie werden im Schreiben der Kanzlei aufgefordert eine Zahlung zu tätigen. Bitte beraten Sie sich vor einer Zahlung mit einem Anwalt. In diesem Text kann nicht abgeschätz werden ob Sie unschuldig oder schuldig sind, ob eine Dritte Person über Ihren Internetanschluß gegen Urheberrechte verstoßen hat, wofür Sie haftbar eventuell gemacht werden können. Sie sind in diesem Fall vollständig für sich verantwortlich um müssen eine eigene Entscheidung treffen. Nach der ersten Analyse des Abmahnschreibens kann abgeschätzt werden, ob durch die Kanzlei Clemens Pichler behauptet wird, das nach Zahlung des Pauschalbetrages weitere Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Bitte beachten Sie: Jede Zahlung an die Kanzlei Clemens Pichler sollte zwingend mit einem Vermerk "Unter Vorbehalt" ausgestattet sein!

7. Leider kommt es sehr häufig vor, das sich Abgemahnte melden, die Zahlungen leisteten, um "Ruhe vor den Anwälten" zu haben. Es sollte hier deutlichst klar gestellt sein, das dies nur bei Einzelfällen der Fall ist. Liegen mehrere Fälle gegen sie vor, wird man diese in der Regel vorbringen.

8. Die rechtliche Situation in Bezug auf die sogenannte "Gehilfenhaftung", wenn also nicht der angeschriebene Anschlußinhaber, sondern bekannte/unbekannte Dritte die Rechteverletzung verursacht haben ist eindeutig. Rechtsanwalt Clemens Pichler hat höchst selbstens zu diesem Thema in einer Fachzeitschrift Stellung bezogen: "Filesharing: Unwissende Eltern haften nicht für Urheberrechtsverstöße ihrer Kinder im Internet" Er wird Ihnen jedoch in der Abmahnung ein anderes Bild präsentieren. Bitte informieren Sie sich daher genau über Ihre wirkliche rechtliche Stellung, bevor Sie Zahlungsentscheidungen tätigen, die Sie nicht tätigen müßten! Bitte jedoch nicht bei Rechtsanwalt Clemens Pichler, der Sie entweder wissentlich richtig aufklärt, so daß es keinen Grund gibt zu fragen, oder wissentlich falsch aufklärt, so daß es noch weniger Grund und Sinn gibt mit ihm zu kommunizieren.

II – Strafrechtliche Seite

Das Vorgehen der Kanzlei Clemens Pichler, Dornbirn ist in diesem Bereich bislang noch unbekannt. In der Regel werden in Abmahnungen die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen als Druckmittel erwähnt. Es wird dabei auf eine "Tateinheit" Urheberrechtsverletzung mit Pornographieverbreitung an Minderjährige verwiesen. Ob dies ein bloßes Drohpotential darstellt, oder eine agressive Strategie verfolgt wird muß sich erst zeigen.

III - Auskunftsersuchen

Stand der Dinge in der Presse
. Die Frage, ob für Österreich ein sogenannter Richtervorbehalt bei der Beauskunftung personenbezogener Daten durch Ihren Provider gilt ist nach dem EuGH-Urteil eher noch unklarer. Sie sollten daher auf alle Fälle Ihren Provider anschreiben, um zu erfahren wie es zur Beauskunftung gekommen ist. Weiteres folgt in Kürze.

Sonntag, 1. März 2009

Muster Beschwerde RAK

Verzichtet wird bitte in den eigenen Versionen auf unhaltbare Anschuldigungen [„Betrüger“] und Beschimpfungen [„Abzocker“]. Ausdrücklich wird auf §-Reiterei verzichtet. Wenn es denn Anlaß gibt ein Beschwerdeverfahren einzuleiten, ist das den Profis zu überlassen. Natürlich etwaige Antworten, auch wenn sie erst nach Monaten eintreffen sollte hier, oder bei Steffen berichten.Natürlich sollten alle, die das Schreiben abschicken, sich hier kurz eintragen, damit wir eventuell später extern nachfragen können und eine ungefähre Anzahl kennen.

Bitte beachten: Normalerweise ist das Beschwerdeverfahren für Mandaten/innen vorgesehen und nicht für „Beschwerden über Gegneranwälte“. In dem Verfahren wird nicht geprüft, ob das betreffende Mitglied sich zivilrechtlich schadensersatzpflichtig gemacht oder Strafrechtstatbestände verwirklicht hat. Für zivilrechtliche und strafrechtliche Ansprüche sind ausschließlich die ordentlichen Gerichte zuständig.

Beschwerdemuster Rechtsanwaltskammer


Hinweise
- Der folgende Text kann ohne rechtliche Konsequenzen oder Kosten befürchten zu müssen verwendet werden. Sollte jemand Unterstützung für das Ausfüllen und Absenden benötigen, bitte eine PN an mich bei der "Interessengemeinschaft gegen den Abmahnwahn" schicken.
- Da die unterschiedlichsten Einzelfälle vorkommen, werden verschiedene Optionen angeboten und möglich sein. Bitte beim Übertragen sorgsam vorgehen, damit es nicht zu Widersprüchlichkeiten kommt. Wer zB der Infoscore-Forderung nicht mit einem Widerspruch geantwortet hat, kann dies natürlich nun nicht behaupten! Bitte wirklich aufpassen, denn kleine formale Fehler, oder fehlende Unterlagen können zur Ablehnung des Antrags führen! Eigene Textbausteine sind natürlich selbst zu verantworten.
- Betroffene, die anwaltlich vertreten sind, haben dieses Vorgehen mit ihren Anwälten kurz abzusprechen!
- Die Schreiben können mit normaler Post verschickt werden.
- Achtung – Achtung: Alle Kopien müssen/sollten zweifach verschickt werden!

Teil I – Anschreiben

An die
Rechtsanwaltskammer Freiburg
Frau Ute Brutscher
Gartenstraße 21
79098 Freiburg

Sehr verehrte Frau Brutscher,
anbei erhalten Sie eine Beschwerde.

Hochachtungsvoll
Adresse
Ort, Datum, Unterschrift

Teil I – Briefkopf

Beschwerde an die RAK Freiburg

Beschwerdeführer:
Frau
Prinzessin von Musterprincess
Pinzessinenstraße 41
99999 Pinzessinnendorf
Telefon:
email:
Fax:

Beschwerde gegen:
Rechtsanwalt Rainer Haas & Kollegen
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Murgstraße 3
D-76532 Baden-Baden

Wegen: Berufswidriges Verhalten

Sachverhaltsschilderung:

Teil II - Sachverhaltsschilderung

In der Folge erhalten Sie eine Darstellung von Ereignissen, die nach meiner Ansicht Ihrer berufsrechtlichen Aufsicht, entsprechend dem öffentlichen Interesse der Wahrung des Ansehens und des Vertrauens in die Integrität des Berufsstandes der Rechtsanwaltschaft, zu melden sind.

Ab dem Monat/Jahr erhielt ich eine Reihe von Schreiben der arvato infoscore GmbH, Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden. [Anlage I] Gegen die Forderungen wurde vom mir mit Schreiben vom xx.xx.09 Widerspruch erhoben.[Anlage II] In der Folge erhielt ich ein/zwei Schreiben der obigen Rechtsanwaltskanzlei. [Anlage III] Ich beantwortete diese Schreiben nicht/mit einem erneuten Widerspruch [Anlage IV]. Dennoch erhielt ich/Ich erhielt am xx.xx.09 einen Mahnbescheid des Amtsgerichts -Ort- [Anlage V]. Diesem wurde formlos widersprochen. Anschließend erhielt ich nochmals einen Brief der obigen Kanzlei. [Anlage VI]

Nach meinen Recherchen im Internet ist dieses Verfahren bei dieser Rechtanswaltskanzlei seit Jahren Gang und Gäbe. Ebenso wird berichtet, dass eine Vielzahl von Personen mit identischen Schreiben und Vorwürfen -“Schadensersatzforderung Abmahnung RA Schutt Waetke“- konfrontiert wurden und ähnlich mir reagierten. Dies gilt auch für den Bereich des späteren Mahnbescheids, auch wenn das gerichtliche Mahnverfahren ausdrücklich nur bei unwidersprochenen Forderungen „empfohlen“ wird. Wie aus den Dokumenten ersichtlich, wurden auf meine[n] substantiierten Widersprüche/Widerspruch nicht eingegangen.

[Optional: Das in der Forderung der infoscore GmbH, Baden-Baden erwähnte Abmahnschreiben vom xx.xx.06 habe ich nie erhalten. Es wurde mir trotz Fristsetzung bislang nicht zugeschickt. Oder: Es wurde mir nachgereicht, wobei keine Versandbestätigungen beigelegt wurden.] Hinweis: Weder interessiert die SuW-Vorgeschichte, noch ob eine modUE abgegeben wurde.

Die Angabe im Mahnbescheid, dass „der Anspruch von keiner Gegenleistung abhänge“ ist nicht zutreffend. Viele Aussagen in den Schreiben der obigen Rechtsanwaltskanzlei sind irritierend, wie „mit der Beantragung des Mahnbescheides bei Gericht fallen weitere Kosten an, die Sie tragen müssen.“

Optional für Personen mit anwaltlicher Vertretung: Nach meiner Ansicht kann eine Verletzung von – Umgehung des Gegenanwalts – festgestellt werden. Dieser Beschwerdepunkt muss jedoch zuvor direkt abgeprochen werden. Wer nicht nachfragen möchte: „Des Weiteren wurden alle Schreiben an mich persönlich verschickt, obwohl der obigen Kanzlei meine anwaltliche Vertretung [Name, Adresse] bekannt war. [Nur nach Nachfrage: „Meine anwaltliche Vertreung erhielt keine Informationen, oder Kopien.“]

Besonders überrascht bin ich jedoch über das Schreiben der obigen Kanzlei vom xx.xx.09. [Anlage VI] Zwar liegt eine eindeutige „Stellungnahme“ bezüglich der Forderung meinerseits [Anlage II + optional Anlage IV] der Kanzlei bereits vor. Dennoch werde ich gebeten eine „Stellungnahme“ abzugeben. Weshalb nach einigen Schreiben die vorgelegte Abrechnung nun plötzlich mit dem Hinweis „Irrtum vorbehalten“ ausgestattet wird erschließt sich mir nicht.

Ich bitte um Prüfung des Sachverhalts und der beigelegten Dokumente.

Teil III - Ausgang

Mir ist bekannt, dass dem betroffenen Rechtsanwalt regelmäßig rechtliches Gehör gewährt wird, damit dieser die Möglichkeit zur Stellungnahme vor einer Mitteilung b.z.w. Entscheidung der Rechtsanwaltskammer hat. Außerdem ist mir bekannt, dass ein etwaiges Beschwerdeverfahren im Einzelfall unter Umständen mehrere Wochen oder Monate dauern und ggf. ausgesetzt werden kann, soweit zivilrechtliche oder strafrechtliche Verfahren eingeleitet werden sollen.

Ich bin bereit, bei begründetem Anlass ggf. ergänzend zur Sache Stellung zu nehmen.

Ich versichere, alle Angaben wahrheitsgemäß und nach bestem Gewissen gemacht zu haben.

Ort - Datum - Unterschrift

Teil IV – Anlagen

Gesamten Komplex zweifach kopieren, Nummerieren! und nach Nummer zusammenheften!

Teil V – Rest

Eintüten, abschicken, hier registrieren – Fertig.