Freitag, 22. August 2008

Tag 25 - Stag Party part I

Nachdem die Frima DigiProtect GmbH, Frankfurt nebst Anwalt bislang weder erkennbar gerichtlich, noch in der Öffentlichkeit sich zu dem geleakten Vertragswerk mit dem bekannten Porno-Tycoon John Stagliano äußerten ist es Zeit die strategische Lage zu analysieren.

I Die Lage in den USA
Durch den geleakten Vertrag ist für die bislang sehr schwache Position des Justizministeriums der Vereinigten Staaten von America im "Obscenity Case" gegen Stagliano eine deutliche Aufwertung zu erzielen. Bislang hatte der Angeklagte aufgrund der eher marginalen Vorwürfe trotz hoher Strafmaße [32 Jahre Haft + x00000US$ Strafe] deutliches Oberwasser in den Medien. Zudem konnte Stagliano gestern einen satten Scheck in einem anderen Verfahren einstreichen. Eine weitere Schlappe für die Ermittler der Obscenity Task Force ist zu notieren, da Ende Juni der eingesetzte Richter Kozinski vom Fall zurück treten mußte, da man Stagliano-Produkte bei ihm fand.
Der leak des Vertrags ist Salz in die Wunde der Ermittler. Denn unverständlicher Weise wurde im Rahmen des Verfahrens gegen Stagliano zwar eine polizeiliche Anhörung durchgeführt, jedoch wurden keinerlei Dokumente gesichtet, schon gar nicht der geleakte Vertrag, der durch die zeitliche Nähe [21.01.08 + 24.01.08] zu konkreten Vorwürfen der Anklage ein maßgebliches Indiz für die Ermittler hätte werden können. [Udo Vetters Ansicht ist devinitiv gegen über diesem starken Indiz wertlos: "Neben dem Slogan “Turn Piracy Into Profit” ist interessant, dass der Vertrag der Firma ausdrücklich die exklusiven Rechte einräumt, die Filme in Tauschbörsen einzustellen. Damit ist allerdings nicht unbedingt gesagt, dass dies auch geschieht, um andere Nutzer anzulocken. Vielmehr kann man die Klausel auch als Klarstellung verstehen, dass der Rechteinhaber eben keine weiteren Rechte über die Nutzung in Tauschbörsen vergeben hat."]
Der Stand heute: Der geleakte Vertrag wurde den Ermittlern in den USA zugespielt und um Stellungnahme gebeten. Diese steht verständlicherweise noch aus. Es dürfte für die weiteren Vorgänge in Deutschland vollständig ausreichen, wenn der geleakte Vertrag in den offiziellen Bereich des Verfahrens gegen Stagliano eingebaut wird und sei es nur theoretisch über eine entsprechende Absichtserklärung eine Ermittlung durchführen zu wollen.

II Die Lage in Deutschland
Von den amerikanischen Vorgängen abgekoppelt ist in Deutschland nicht zu hinterfragen, wie ein derartiger Vertrag zu Strafanzeigen gegen p2p-Tauschbörsenbenutzer in Deutschland [und vermutlich auch kommend britische Filesharer] führen konnte, deren Verfahren sicherlich in der Masse nach §153 mit Verweis auf den Privatklageweg eingestellt wurden. Denn geht man von allgemeinen Erkenntnissen aus wurde der Vertrag von den Staatsanwalten nicht geprüft. Nun hat sich jedoch aufgrund der möglichen Indizienkette, vornehmlich auch unter der Berücksichtigung eines möglichen Verteidigungsstrategiezwangs für Stagliano sich mit einer hohen Zahlung aus dem Verfahren-USA kaufen zu können eine Sitaution ergeben in der ein staatsanwaltschaftliches Prüfverfahren am identischen Standort notwendig erscheint. Zudem muß dringend empfohlen werden, das der komplette Bereich "DigiProtect GmbH" on hold gestellt wird. Hierbei ist zu notieren, daß aufgrund der großzügigen Verjährungsfristen des UrhG der Rechteverwertungsgesellschaft keinerlei Nachteile bezüglich fest gestellter Aktivitäten auf Werken die unter die zu prüfenden Verträge der DigiProtect GmbH fallen entstehen. Das Argument einer präventiven Wirkung, die zwingend Massenabmahnungen erfordern ist angesichts fachlicher Meinungen die das Gegenteil belegen unerheblich. Dennoch steht ja DigiProtect jederzeit die Möglichkeit zu in den Commentbereichen der jeweiligen Tauschbörsenportale unter jedem Titel den sie vertritt ohne besonderen Aufwand [Massenabmahnung = bedeutend mehr an Aufwand = 1:500] entsprechende Warnhinweise zu platzieren, und/oder die Verantwortlichen der Tauschbörsen entsprechend bis zur Klärung des Vertragsstatus diesbezüglich zu verpflichten. Und letztlich kann die DigiProtect GmbH über die äußerst erfolgreiche anwaltliche Vertretung rechtliche Mittel einlegen.
Da das Justizministerium in Hessen und die STA Frankfurt sich bislang noch nicht zu den in zB NRW diskutierten "neuen Empfehlungen" für Ermittlungen von STAs in diesem Bereich geäußert haben ist die Position unklar. Aus Hessen kann jüngst nur das sehr kritische Urteil des OLG Frankfurt übermittelt werden. Insofern ist jedoch gerade dem Justizministerium möglich, diametral zur chaotischen Lage in NRW, aufgrund der Vorfälle um die Digi Protect GmbH ein schlüssiges Konzept anzukündigen, das wiederum mit den Fachleuten innerhalb der Justiz zu erarbeiten ist. Ist dem bereits so, fehlt nur noch die Veröffentlichung.
Der Stand heute: Ein Schreiben an die Behördenleitung wird am Wochenende fertig gestellt und abgeschickt.

II Die Lage in Großbritannien
Hier ist nur klar, das die strategische Entscheidung der DigiProtect GmbH auch an diesem Kuchen teil haben zu wollen mit dem veröffentlichten Urteil untermauert ist. In wie fern das Gericht über den Vertrag mit Stagliano informiert wurde, bzw. ob man ihn überhaupt vorlegte ist unklar. Ein Schreiben an den Gerichtshof nach einer Prüfung des vorgelegten Urteils und an Schreiben an die Englische Botschaft ist hier einer der Schritte die am Wochenende vorbereitet und durchgeführt werden

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