<?xml version='1.0' encoding='UTF-8'?><?xml-stylesheet href="http://www.blogger.com/styles/atom.css" type="text/css"?><feed xmlns='http://www.w3.org/2005/Atom' xmlns:openSearch='http://a9.com/-/spec/opensearchrss/1.0/' xmlns:georss='http://www.georss.org/georss' xmlns:gd='http://schemas.google.com/g/2005' xmlns:thr='http://purl.org/syndication/thread/1.0'><id>tag:blogger.com,1999:blog-6573079169823074690</id><updated>2011-09-01T18:04:02.884+02:00</updated><title type='text'>Shual II - Der Antiabmahnblog</title><subtitle type='html'></subtitle><link rel='http://schemas.google.com/g/2005#feed' type='application/atom+xml' href='http://shual-antiwahn.blogspot.com/feeds/posts/default'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6573079169823074690/posts/default?max-results=100'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://shual-antiwahn.blogspot.com/'/><link rel='hub' href='http://pubsubhubbub.appspot.com/'/><author><name>Shual</name><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><generator version='7.00' uri='http://www.blogger.com'>Blogger</generator><openSearch:totalResults>32</openSearch:totalResults><openSearch:startIndex>1</openSearch:startIndex><openSearch:itemsPerPage>100</openSearch:itemsPerPage><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6573079169823074690.post-1770565957697508047</id><published>2009-07-14T12:55:00.002+02:00</published><updated>2009-07-14T12:59:21.207+02:00</updated><title type='text'>Blog closed</title><content type='html'>Aufgrund verschiedener Veränderungen wird dieser Blog nicht weiter bearbeitet. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die nächste Generation &lt;a href="http://vsberg.blogspot.com/"&gt;findet sich hier&lt;/a&gt;.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6573079169823074690-1770565957697508047?l=shual-antiwahn.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://shual-antiwahn.blogspot.com/feeds/1770565957697508047/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6573079169823074690&amp;postID=1770565957697508047&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6573079169823074690/posts/default/1770565957697508047'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6573079169823074690/posts/default/1770565957697508047'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://shual-antiwahn.blogspot.com/2009/07/blog-closed.html' title='Blog closed'/><author><name>Shual</name><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6573079169823074690.post-4166951966517928377</id><published>2009-06-19T07:34:00.002+02:00</published><updated>2009-06-19T07:38:41.293+02:00</updated><title type='text'>Telekom Austria: Digiprotect-Briefe Echt</title><content type='html'>&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Telekom Austria informiert Kunden über geplante Abmahnungen durch Medien-Industrie&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Briefe waren nicht gefälscht und klären über Sachverhalt auf&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Am Nachmittag berichtete derStandard.at von möglicherweise gefälschten Abmahnbriefen der Telekom Austria, wonach Kunden per Filesharing gegen Urheberechte verstoßen hätten. Blogs meldeten dubiose Briefe, deren Echtheit angezweifelt wurde, da Formatierung und Briefkopf von bisherigen offiziellen Schreiben des Unternehmens abwichen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Gegenüber derStandard.at bestätigte Telekom-Sprecher Martin Bredl nun die Echtheit dieser Schreiben. Allerdings betont Bredl, dass es sich nicht um Abmahnschreiben handele.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;a href="http://derstandard.at/fs/1244460954179/Offiziell-Telekom-Austria-informiert-Kunden-ueber-geplante-Abmahnungen-durch-Medien-Industrie"&gt;Full Text Der Standard&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;a href="http://derstandard.at/fs/1244460917019/Bericht-Gefaelschte-Abmahnungen-der-Telekom-im-Umlauf"&gt;Alter Bericht&lt;/a&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6573079169823074690-4166951966517928377?l=shual-antiwahn.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://shual-antiwahn.blogspot.com/feeds/4166951966517928377/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6573079169823074690&amp;postID=4166951966517928377&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6573079169823074690/posts/default/4166951966517928377'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6573079169823074690/posts/default/4166951966517928377'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://shual-antiwahn.blogspot.com/2009/06/telekom-austria-digiprotect-briefe-echt.html' title='Telekom Austria: Digiprotect-Briefe Echt'/><author><name>Shual</name><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6573079169823074690.post-965466754398408348</id><published>2009-06-16T23:36:00.005+02:00</published><updated>2009-06-17T00:12:54.993+02:00</updated><title type='text'>Evil Angel - Digiprotect - Fake-Schreiben - TA Austria</title><content type='html'>Vielen Dank für diesen Tip von &lt;a href="http://giant-war.blogspot.com/"&gt;Giant-War-Blogspot.com&lt;/a&gt;.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nun, es sind wohl schlicht aus unbekannter Quelle mutmaßliche Fake-Schreiben aufgetaucht, die behaupten der Telekom Austria seien durch die Anwaltschaft der Frankfurter Digiprotect GmbH Rechtsverletzungen an pornographischen Werken in p2p-Tauschbörsen gemeldet worden. Klick mich &lt;a href="http://4.bp.blogspot.com/_jFLEEWkGR4w/SjawG1JseQI/AAAAAAAABwc/64qfefX6vZY/s1600-h/Schreiben1.jpg"&gt;hier&lt;/a&gt; und &lt;a href="http://1.bp.blogspot.com/_jFLEEWkGR4w/Sjawnv6eEZI/AAAAAAAABwk/Q4KKE1B-DeE/s1600-h/Schreiben2.jpg"&gt;hier&lt;/a&gt;. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auf den ersten Blick sind die Schreiben tatsächliche Fakes. Dies belegt die Servicenummer, die man anrufen soll. Es handelt sich um die Servicenummer der Medizinischen Datenübermittlung des &lt;a href="http://www.dame.at/"&gt;Daten-Medizin-Netzes&lt;/a&gt;. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-style:italic;"&gt;Kontakt&lt;br /&gt;Produkthotline:&lt;br /&gt;0800/202 203&lt;br /&gt;gesundheit@telekom.at&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;a href="http://www.dame.at/dame/index.php"&gt;Supporthotline&lt;/a&gt;:&lt;br /&gt;0800/501 550&lt;br /&gt;support.dame@telekom.at&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wer auch immer das verbrochen hat bleibt vielleicht im Dunkeln. Die Angeschriebenen sollten sich natürlich in keinster Weise gegenüber niemanden äußern. Die Briefe sind am Besten zur örtlichen Polizeidienstelle zu bringen um dort wegen Betruges Strafanzeige zu stellen.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6573079169823074690-965466754398408348?l=shual-antiwahn.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://shual-antiwahn.blogspot.com/feeds/965466754398408348/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6573079169823074690&amp;postID=965466754398408348&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6573079169823074690/posts/default/965466754398408348'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6573079169823074690/posts/default/965466754398408348'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://shual-antiwahn.blogspot.com/2009/06/evil-angel-digiprotect-fake-schreiben.html' title='Evil Angel - Digiprotect - Fake-Schreiben - TA Austria'/><author><name>Shual</name><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6573079169823074690.post-8832216255643340146</id><published>2009-06-03T13:26:00.007+02:00</published><updated>2009-06-03T15:39:11.788+02:00</updated><title type='text'>Abmahnung Waldorf - Constantin GmbH</title><content type='html'>Note: Der folgende Vorschlag ist zwar grundsätzlich für alle Abmahnungen Waldorf mit Bezug auf die "Ermittlungstechnik -  Hashwertbeweis" zu verwenden. Da es sich um einen Einzel-Infohash handelt kann auch frei auf den Vorschlag hingewiesen werden. Die Verwendung steht jedoch strikt unter "Rechtsanwaltszwang". Personen, die sich nicht anwaltlich &lt;span style="font-weight:bold;"&gt;vor Gericht&lt;/span&gt; vertreten lassen wird die Verwendung strikt verboten. Die Datei selbst [Webseite] ist unter dem mailaccount von Shual bei Netzwelt.de zu erhalten. Sie wird nur direkt an Anwälte in Gerichtsverfahren weiter gegeben. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Rechtsanwalt Christian Weiner: &lt;span style="font-style:italic;"&gt;&lt;a href="http://www.anwalt24.de/rechtsanwalt/christian-weiner-ll-m.-medienrecht-804689/blog/15/5421/maennersache-abmahnung-waldorf-rechtsanwaelte-wegen-unerlaubter-verwertung-des-kinofilms-maennersache-in-tauschboersen-i-a.-von-constantin-film-verleih-gmbh-506-abmahnkosten-450-lizenzschaden"&gt;Abmahnung durch Waldorf Rechtsanwälte im Auftrag von Constantin Film Verleih GmbH&lt;/a&gt;.&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;"Internetanschlussinhaber, über deren Anschluss angeblich der aktuelle Kinofilm „Männersache“ über Filesharingsysteme wie z.B. Torrent oder Emule heruntergeladen und gleichzeitig der Öffentlichkeit zum upload verfügbar gemacht worden sei, erhalten aktuell von den Waldorf Rechtsanwälte aus München wieder eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung."&lt;/span&gt; [...]&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;In einem älteren Text spricht RA Weiner die sogenannte &lt;a href="http://www.ra-weiner.de/5336819a0212d6e01/5336819a261395501/index.html"&gt;Fake-Dateien-Thematik&lt;/a&gt; an: "Da das Hörbuch als solches nicht ohne weiteres den Beweis dafür erbringt, dass auch der Inhalt mit dem Hörbuchtitel übereinstimmt (Stichwort: FAKE) ist der Urheberrechtsbeweis nicht mit der bloßen Behauptung erbracht, ein bestimmter Hörbuchtitel sei heruntergeladen und der Öffentlichkeit angeboten worden."&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der hiesigen Webseite ist es nun in Echtzeit gelungen, die Existenz einer solchen Fake-Datei innerhalb der Abmahnwelle der Mandantschaft "Constantin Film GmbH" nachzuweisen. Die Beweise wurden gesichert und stehen für mögliche Gerichtsverfahren zur Verfügung. Der folgende Vorschlag basiert auf der Empfehlung der "&lt;a href="http://www.wb-law.de/news/it-telekommunikationsrecht/942/musterklageerwiderung-fuer-die-filesharing-verfahren-zum-kostenlosen-download-cc-by-30-lizenz-regeln-zur-verwendung/#more-942"&gt;Interaktiven Musterklageerwiederung&lt;/a&gt;" der Kanzlei Wilde + Beuger, Köln, &lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Punkt 23&lt;/span&gt;: "&lt;span style="font-style:italic;"&gt;Es wird bestritten, dass die streitgegenständliche Tonaufnahme sich hinter dem Hashwert der von Mitarbeitern der Firma [Name] ermittelten Dateien befindet und zweifelsfrei feststeht, dass die Tonaufnahme / das Filmwerk o.ä. „[Name des Werks]“ von dem Beklagten öffentlich zugänglich gemacht wurde.&lt;/span&gt;" &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Beweis:&lt;/span&gt; Anlage Z00x&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"&lt;span style="font-style:italic;"&gt;Der mit einem Drittel aller verfügbaren Dateien im edonkey-Netzwerk bedeutenste Server "edonkey Server No2 - SE" 213.63.206.35-4242 bot am 02.06.2009 21:50:23 ausweislich der unter Zeugen gespeicherten Statistik-Webseite "&lt;a href="http://ed2k.shortypower.dyndns.org/?hash=7dffe27e8315b8aeccf11429ff0a5f5f"&gt;ed2k.stats&lt;/a&gt;" [siehe Anlage] unter dem Info-Hashwert 7DFFE27E8315B8AECCF11429FF0A5F5F nicht die streitgegenständliche Datei "Der.Baader.Meinhof.Komplex.German.AC3.DVDRip.XviD-CRUCiAL.rar" an, sondern das Werk "[Evil Angel] - Rocco Animal Trainer 22 (Mandy Bright, Annette Schwartz, Nicole, Petty Pol, Aisha San, Jessica, Angie).avi" mit dem Ursprungs-Info-Hash-Wert B9F273421D011A24B70D259355E71E66. Die Überprüfung ist in der FileHistory der Statistik zusätzlich erkenntlich. Aus dem Vortrag der Klägerin geht nicht zweifelsfrei hervor, dass dieses Ereigniss bei einer Größenordnung von [Anzahl File History entnehmen] verfügbaren Dateien zum angeblichen Tatzeitpunkt ausgeschlossen wird. Es ist statistisch nicht ermittelbar, und nicht ausschließbar, dass zu dem angeblichen Tatzeitpunkt ein nicht urheberrechtlich geschütztes Werk durch den entsprechenden Server verfügbar gewesen ist. Es sei zudem darauf hingewiesen, dass solche Ereignisse oft flüchtiger Natur sind und der Nachweis für die zweifelsfreie Identifikation zwischen InfoHashwert und streitgegenständlicher Datei regelmäßig fehlt.&lt;/span&gt;"&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Datalisting&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;02.06.2009 21:50:23   Der.Baader.Meinhof.Komplex.German.AC3.DVDRip.XviD-CRUCiAL.rar   Result cached from ed2k::7DFFE27E8315B8AECCF11429FF0A5F5F&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Server  Name  Size  Availability  Complete   &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;No 1 - Sharing Kingdom 1 nl  Der.Baader.Meinhof.Komplex.German.AC3.DVDRip.XviD-CRUCiAL.rar  1.37 GB  5  4&lt;br /&gt;No 2 - Master Server 2 se  Der Baader Meinhof Komplex German Ac3 Dvdrip Xvid-Crucial.rar  1.37 GB  4  4&lt;br /&gt;No 3 - Master Server 3 se  Der.Baader.Meinhof.Komplex.German.AC3.DVDRip.XviD-CRUCiAL.rar  1.37 GB  3  2&lt;br /&gt;No 4 - Sharing Kingdom 4 nl  Der.Baader.Meinhof.Komplex.German.AC3.DVDRip.XviD-CRUCiAL.rar  1.37 GB  3  3&lt;br /&gt;No 5 - Sharing Kingdom 2 nl  Der.Baader.Meinhof.Komplex.German.AC3.DVDRip.XviD-CRUCiAL.rar  1.37 GB  2  1&lt;br /&gt;No 6 - Sharing Kingdom 7 nl  Der.Baader.Meinhof.Komplex.German.AC3.DVDRip.XviD-CRUCiAL.rar  1.37 GB  1  1&lt;br /&gt;No 7 - Sharing Kingdom 6 nl  Der.Baader.Meinhof.Komplex.German.AC3.DVDRip.XviD-CRUCiAL.rar  1.37 GB  1  1&lt;br /&gt;No 8 - Sharing Kingdom 3 nl  Der.Baader.Meinhof.Komplex.German.AC3.DVDRip.XviD-CRUCiAL.rar  1.37 GB  1  1&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;No 9 - eDonkeyServer No2  se&lt;/span&gt;  [Evil Angel] - Rocco Animal Trainer 22 (Mandy Bright, Annette Schwartz, Nicole, Petty Pol, Aisha San, Jessica, Angie).avi  1.37 GB  1  0&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;9 Server  Der.Baader.Meinhof.Komplex.German.AC3.DVDRip.XviD-CRUCiAL.rar  1.37 GB  21  17&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6573079169823074690-8832216255643340146?l=shual-antiwahn.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://shual-antiwahn.blogspot.com/feeds/8832216255643340146/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6573079169823074690&amp;postID=8832216255643340146&amp;isPopup=true' title='1 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6573079169823074690/posts/default/8832216255643340146'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6573079169823074690/posts/default/8832216255643340146'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://shual-antiwahn.blogspot.com/2009/06/abmahnung-waldorf-constantin-gmbh.html' title='Abmahnung Waldorf - Constantin GmbH'/><author><name>Shual</name><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>1</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6573079169823074690.post-1073262592753969680</id><published>2009-05-02T00:12:00.004+02:00</published><updated>2009-05-02T00:36:55.523+02:00</updated><title type='text'>Lattenbrüche, Hunde und andere Dinge</title><content type='html'>Editierte Version des &lt;a href="http://www.abmahnwahn-dreipage.de/forum/viewtopic.php?p=1254#p1254"&gt;Beitrages von Steffen Heintsch&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Vorwort: Viele Inhalte können nur angekratzt werden. Man strebt hier ja keine Doktorarbeit an.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;[....] Keine Gleichberechtigung gibt es im Unrecht (siehe Gleichbehandlung im Unrecht). Wenn man ernsthaft in Betracht ziehen will, welche Zivil- und Strafrechtliche Normen gelten, so wird man nachfolgende erwähnen können:&lt;br /&gt;1. § 228, 229 BGB&lt;br /&gt;2. 904 BGB zum Beispiel (Hund/Lattenausreißer)&lt;br /&gt;3. § 32 StGB und § 34 StGB.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Zauberwort „Legitimation“&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;Ein Verstoß gegen verfassungsrechtliche Verhaltensnormen (zB Artikel 2 GG (1) „&lt;span style="font-style:italic;"&gt;Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.&lt;/span&gt;“) wird immer mit einem vorbehaltlichem, grundsätzlichen missbilligenden Urteil "&lt;span style="font-style:italic;"&gt;personale Fehlleistung&lt;/span&gt;" versehen. Ob danach eine zweck- oder wertrationale Legitimation zur strafrechtlichen/zivilrechtlichen Reaktion vorliegt entscheiden die tatbestandlichen Merkmale. Die Legitimationsfrage steht hier aber immer im Vordergrund.&lt;br /&gt;„&lt;span style="font-style:italic;"&gt;Jemand tötet mit einem Auto ein Kind&lt;/span&gt;“ wird immer und mehrfachst aus dem Verfassungsrang heraus verurteilt. Das tatbestandliche Merkmal "&lt;span style="font-style:italic;"&gt;totes Kind-Autounfall&lt;/span&gt;", legitimiert zur strafrechtlichen Reaktion, also hier die staatsanwaltschaftliche Ermittlung den Unfallhergang genauestens zu ermitteln, deren Ergebnisse aber auch alle anderen zivilrechtlichen möglichen Reaktionen beeinflussen. Ob danach die Rechtsfolge ausgelöst werden wird, entscheiden die erwähnten "Tatbestandsvorraussetzungen". Sie werden anhand der entsprechenden Gesetzesnormen bewertet und können dazu führen das der Tötungsdelikt nicht strafrechtlich bestraft wird (, &lt;span style="font-style:italic;"&gt;so wenn zu Bsp. ein Rentner das Kind vor das Auto geschubst hat und der Fahrer nicht verkehrswidrig unterwegs war&lt;/span&gt;), sehr wohl jedoch die kausale Handlung des Rentners, ohne die der Taterfolg nicht möglich gewesen wäre. Neben anderen Vorraussetzungen ist die hier strafrechtlich hergestellte Kausalität auch Grundlage der Beantwortung der zivilrechtlichen Fragen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Legitimation über Rechtfertigungsgründe&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;Populäre Beispielfrage: "&lt;span style="font-style:italic;"&gt;Darf der Staat die Onlinedurchsuchung mit/ohne Richtervorbehalt zur Gefahrenabwehr durchführen und wenn ja welche strafrechtlichen "Tatbestandsvorraussetzungen" muss der Verdächtige erfüllen damit er überhaupt legitimier Weise online durchsucht werden kann?&lt;/span&gt;"&lt;br /&gt;Nun kennt das deutsche Strafrecht und Zivilrecht im Bereich der "Gefahrenabwehr" tatsächlich eine Vielzahl sog. Rechtfertigungsgründe auch für natürliche oder juristische Personen, die eine Strafbarkeit nach Tatbestandsvorraussetzung ausschließen und somit die Tatbeteiligung innerhalb der Rechtsfolge sanktionieren. Es existiert eben nicht eine Legitimation vor einer Maßnahme der „Gefahrenabwehr“, es sei denn ein Gesetz bestimmt dieses. [siehe zivilrechtliche Rechtfertigungsgründe] &lt;br /&gt;Die Hürden um nicht bestraft zu werden sind jedoch enorm. 1. Objektivität der Bestimmtheit des Rechtfertigungsgrunds. + 2. Subjektiver Rechtfertigungsgrund des Verteidigungs- oder Rettungswillen im Rahmen der Gefahrenabwehr. Berühmtestes Beispiel: &lt;span style="font-style:italic;"&gt;Ein Grundstücksbesitzer hält sich einen scharfen Hund, der das Grundstück vor Einbrechern schützen soll&lt;/span&gt; = Subjektiver Rechtfertigungsgrund im Rahmen der Gefahrenabwehr erfüllt. &lt;span style="font-style:italic;"&gt;Es kommt zu einem Einbruch, der Hund greift den Einbrecher an und verletzt ihn&lt;/span&gt; = Objektivität der Bestimmtheit im Rahmen der Gefahrenabwehr nicht erfüllt. Der Hunde- und Grundstücksbesitzer kann strafrechtlich und zivilrechtlich für die Verletzung des Einbrechers belangt werden. Subjektive Rechtfertigungsgründe sind immer einfach zu erfüllen. Objektive Bestimmtheit der Rechtfertigungsgründe extrem schwer.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Was ist aber jetzt da der Unterschied genau?&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;Die Objektive Bestimmtheit des Rechtfertigungsgrundes bezieht auch mit ein, ob durch das Verhalten "verhältnismäßig" operiert wurde. "&lt;span style="font-style:italic;"&gt;Eine wegen einer Autopanne um Hilfe suchende Frau betritt ein Grundstück, das von einem scharfen Hund bewacht wird, um Einbrecher abzuschrecken. Sie wird gebissen&lt;/span&gt;." Der subjektive Rechtfertigungsgrund tritt hinter die Objektive Bestimmtheit des Rechtfertigungsgrundes zurück. Dieser ist definitiv nicht geeignet weitaus höher anzusiedelnde Verfassungsränge auszuhebeln. Ich darf eben keine Gefahr im Rahmen der Gefahrenabwehr schaffen. Da helfen keine Verbotsschilder, "Vorsicht bissiger Hund", etc. ...&lt;br /&gt;Übersetzt aufs P2P: Was darf ein DigiProtect-P2P-Wachund? Bellen darf er. Aber er darf nicht von der Kette. Er darf überwachen, aber keine eigenen Titel in Tauschbörsen stellen und danach abmahnen oder Titel herunterladen, wozu er keinen Auftrag von Herrchen besitzt.&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;&lt;br /&gt;Zivilrechtliche Rechtfertigungsgründe&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;Für die Bewertung, ob eine agressive Notstandsmaßnahme nach § 904 BGB im Bereich „Samplerabmahnungen“ statthaft ist, reicht ein Blick ins UrhG. Auch hier nur ein Beispiel von Vielen:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;§ 95c UrhG, Abs. 3&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-style:italic;"&gt;(3) Werke oder sonstige Schutzgegenstände, bei denen Informationen für die Rechtewahrnehmung unbefugt entfernt oder geändert wurden, dürfen nicht wissentlich unbefugt verbreitet, zur Verbreitung eingeführt, gesendet, öffentlich wiedergegeben oder öffentlich zugänglich gemacht werden, wenn dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass er dadurch die Verletzung von Urheberrechten oder verwandter Schutzrechte veranlasst, ermöglicht, erleichtert oder verschleiert.&lt;/span&gt; &lt;br /&gt;[DRM-Informationen, Abspielschutzmaßnahmen, Digitale Wasserzeichen, etc.]&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;§ 108b UrhG, Abs. 1, Punkt 2&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-style:italic;"&gt;b) ein Werk oder einen sonstigen Schutzgegenstand, bei dem eine Information für die Rechtewahrnehmung unbefugt entfernt oder geändert wurde, verbreitet, zur Verbreitung einführt, sendet, öffentlich wiedergibt oder öffentlich zugänglich macht&lt;br /&gt;und dadurch wenigstens leichtfertig die Verletzung von Urheberrechten oder verwandten Schutzrechten veranlasst, ermöglicht, erleichtert oder verschleiert,&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;§ 904 BGB&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-style:italic;"&gt;Der Eigentümer einer Sache ist nicht berechtigt, die Einwirkung eines anderen auf die Sache zu verbieten, wenn die Einwirkung zur Abwendung einer gegenwärtigen Gefahr notwendig und der drohende Schaden gegenüber dem aus der Einwirkung dem Eigentümer entstehenden Schaden unverhältnismäßig groß ist.&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Hier gilt es natürlich abzustufen. So kann die Kanzlei Rasch durchaus berechtigt einen Katalog von betroffenen Recht- und Nutzungsrechteinhabern vorlegen, der einen unverhältnissmäßig großen Schaden ausschließt, wobei man dennoch nicht aus der Schadensersatzverplichtung an die weiteren Rechte- und Nutzungsrechteinhaber entlassen wird. Unstrittig ist jedoch, dass die Vorgänge seitens der Abmahnkanzleien und ihrer beauftragten Firmen in p2p-Tauschbörsen keine gegenwärtige Gefahr abwenden. Selbst die Beschlüsse „Auskunft“, gerade aus Köln stellen erst recht keine nachträgliche Legitimierung dar. OLG Köln: „&lt;span style="font-style:italic;"&gt;Vorschaltverfahren zu einem Auskunftsanspruch, durch das wiederum Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüchen gegen den zu ermittelnden Urheberrechtsverletzer vorbereitet werden&lt;/span&gt;.“ [Vorbereitendes Vorschaltverfahren, soso...]&lt;br /&gt;„&lt;span style="font-style:italic;"&gt;Das Anliegen des Gesetzes, das dem Bedürfnis nach einer effektiven Verfolgung der massenhaft begangenen, auch strafrechtlich relevanten Rechtsverletzungen Rechnung trägt, die durch die hierzu zuvörderst berufenen Strafverfolgungsbehörden nicht mehr geleistet werden kann, rechtfertigt es, nicht von vornherein auszuschließen, dass in Ausnahmefällen ein Anschlussinhaber in Anspruch genommen wird, der nicht Störer im Sinne des Urheberrechts ist&lt;/span&gt;."&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;Die Beteiligten, Richter, Abmahnkanzleien, Telekom AG bekümmern sich nicht um die eigentlich wesentlichen Fragen des Samplerabmahngeschäfts. Und wo kein Kläger, da wird auch wie bei den nicht mehr „leistungsfähigen“ Staatsanwaltschaften, kein Richter sein. Es mag für heute dahin gestellt bleiben, was geschieht, wenn auch die Richter in Köln nicht mehr "leistungsfähig" sind.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Extrembeispiel „Big CityBeats No 8“&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-style:italic;"&gt;Eine bekannte Rechteverwertungsgesellschaft läßt sich aus einem Kopplungstonträger einer Nutzungsrechteinhaberin ausschließliche Verwertungsrechte verschiedener Titel sichern. Darunter befindet sich ein nach § 3 UrhG selbstständig schutzwürdiger „Remix“ eines bekannten Djs. Zwar besitzt die Rechteverwertungsgesellschaft nur die Rechte am Remix, sie verfolgt aber die Rechteverletzungen an einem „namengleichen“ selbstständig schutzwürdigen Titel, in allen Arten von anderen Kopplungstonträgern. Die Kölner Richterschaft, die hochprofessionellen Telekom-Anwälte können keine Zweifel am Vorgehen entwickeln. Es wird abgemahnt, was das Zeug hergibt, andere Rechteinhaber, hunderte andere Künstler werden finanziell nicht bedacht, das Urhg in §95c und §108.1.2b mißachtet Jegliche Rechtfertigungsgründe implodieren, es ist allen schlicht egal. Das Geld wird kanalisiert, und für das 1/3 nicht mehr angesagte Schauspieler, Regisseure, Musiker, die über jede müde Mark froh wären ist Hartz-IV zuständig.   &lt;/span&gt; &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Solche Extrembeispiele dienen weder dazu, irgendwelche Fantasien [„Betrug, Abzocke“] zu bedienen, noch um „akademische Diskussionen“ krampfhaft in Gang zu halten. Wer den anderen den „Raubkopiererspiegel“ vorhält, sollte die brancheneigenen Mißstände ertragen können und gegebenenfalls an der Verbesserung der Situation arbeiten.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Populärbeispielhafte Rechtfertigungsgründe&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;„&lt;span style="font-style:italic;"&gt;So dürfen Sie eine Latte vom Gartenzaun Ihres Nachbarn abbrechen, um sich damit gegen den Angriff eines fremden Hundes zu wehren.&lt;/span&gt;“&lt;br /&gt;Mal ehrlich. In der Praxis wird man es selbstverständlich dürfen, wobei man eher todgebissen sein dürfte, als das man es schafft vorher eine Latte aus einem Zaun zu brechen. Das Beispiel mit der Zaunlatte aus Nachbars Garten ist häufig schon behandelt wurden. Aber es ist so, - das er zwar das Recht hatte die Latte zu benutzen wen es um Leben und Tod geht, aber der Schaden der entstanden ist muss der Besitzer des Zaun nicht hinnehmen und hat das Recht auf Schadensersatz. Wer bezahlt? Das kann der Hundehalter sein wen dieser seine Aufsichtspflicht nicht nachgekommen ist oder sogar der "Lattenbrecher" wenn er überreagiert hat weil der Hund nur ein kleiner Hund war oder wenn der Lattenbrecher zuvor eigene Aktionen unternommen hätte, die in einer erkennbaren Aggressionshandlung des Hundes die Gefahr erst herauf beschworen hätte. Kausalität, Kausalität!&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Praxisbeispiele:&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Beispiel nach OLG München, Az. 14 U 1010/99 "Sorgfaltspflicht":&lt;br /&gt;&lt;span style="font-style:italic;"&gt;Ein Lattenbrecher läuft auf einem Gehweg. Im angrenzenden Grundstück bellt ein Hund aggressiv einen auf dem ebigen Gehweg laufenden anderen Hund an. Dieser Hund reagiert ebenso aggressiv. Der Lattenbrecher schreit: "Heh, Sie, Gehen sie mal weg da hier!" Der Hund auf dem Gehweg identifiziert das Schreien als Gefahr, reißt sich los und attackiert den Lattenbrecher. Dieser reißt eine Latte...&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;Mit(störer)haftung "Zaun" wegen schuldhaftem Handeln und iÜ auch kein Schmerzensgeld.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Beispiel nach OLG Koblenz, Az. 5 U 27/03 "Ausweichen":&lt;br /&gt;&lt;span style="font-style:italic;"&gt;Ein Lattenbrecher joggt auf einem Gehweg. Vor ihm taucht ein Hund mit/ohne Herrchen -egal- mit/ohne Leine -egal- auf. Der joggende Lattenbrecher reduziert nicht die Geschwindigkeit und weicht nicht aus. Der Hund erschrickt und geht auf den joggenden Lattenbrecher los. Dieser reißt eine Latte....&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;Mit(störer)haftung "Zaun" wegen unangemessener Reaktion auf ein immer unberechenbares Verhalten eines Hundes iÜ auch nur Teilschmerzensgeld.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Beispiel nach AG Frankfurt, Az. 32 C 2314/99-48 "Anlaßunabhängiger Lattenbruch":&lt;br /&gt;&lt;span style="font-style:italic;"&gt;Ein Lattenbrecher läuft auf einem Gehweg und sieht einen unangeleinten Hund. Der Hund macht zwar nichts, aber der Lattenbrecher fühlt sich bedroht. Er reißt eine Latte....&lt;br /&gt;Keine Mit(störer)haftung "Zaun" für den Lattenbrecher. Der Hund hätte angeleint sein müssen. Schaden geht an den Hundehalter.&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;Die Frankfurter Richter schrieben sogar nach § 833 - "Haftung des Tierhalters"&lt;br /&gt;"Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen." &lt;span style="font-weight:bold;"&gt;???&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wie üblich in Deutschland, sehr einheitliche Rechtssprechung. Interessanter Weise, genau wie bei den Hundebeispielen/Lattenbrecher sind Aktionen von Rechteverletzungsverfolgern massiv uneinheitlich zu bewerten..&lt;br /&gt;Der "Hashwertbeweis" [„&lt;span style="font-style:italic;"&gt;Nach dem Akteninhalt bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass die tatsächlichen Angaben der Antragstellerin unrichtig wären. Die Antragstellerin hat dargelegt, dass die von ihr zum Auffinden der Rechtsverletzungen eingesetzte Software zuverlässig arbeitet, die Parameter der aufzufindenden Dateien zutreffend ermittelt worden sind, die Software ordnungsgemäß in Betrieb gesetzt worden ist und zum Auffinden der im Tenor genannten IP-Adressen zu den dort bezeichneten Zeitpunkten geführt hat. Anlass, an dieser Darstellung zu zweifeln, besteht auch unter Berücksichtigung des sachkundigen Vortrags der Beschwerdeführerin nicht&lt;/span&gt;“. OLG Köln, sog. Kondolenzbeschluss an die Anwälte der Telekom AG] taugt vielleicht um eine offensichtliche Rechteverletzung näher definieren zu können. Die Haftungsfrage stellt sich jedoch nach ganz anderen Kriterien.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der „Hashwertbeweis“ besagt, das der tatverdächtige Hund dieser und jener Rasse angehörte, welche identitätsrelevanten Merkmale er aufwies und er dokumentiert was der Hund im speziellen denn nun getan haben soll. Eine „eindeutig 100%-beweissichere“ Identifizierung“ scheitert zwar oft an kleinsten Dingen, ist aber wenigstens ausreichend um den ja dinglichen Schaden mit einer halbwegs vernünftigen Kausalität auszustatten. Zu mehr wird er nicht taugen, weder das eigentliche Verhalten des jeweiligen Tierhalters, noch das mögliche Fehlverhalten des Geschädigten und des Anspruchsberechtigten [Lattenzauninhaber] können mit ihm annähernd benannt werden. Es ist immer noch alles möglich.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Und für die Samplerdiskussion bedeutet dies: Zwar mag aus Sicht des jeweiligen „Lattenbrechers“ ein zwingender, subjektiver Rechtfertigungsgrund vorgelegen haben, das Eigentum anderer Leute zu schädigen. Es verbleibt jedoch allein ein subjektiver Rechtfertigungsgrund, der nicht in jeder Konstellation immer zu gelten hat.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Extrembeispiel – LG Heilbronn&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-style:italic;"&gt;Eine über 70-jährige Lattenbrecherin fühlte sich von den Hunden des Nachbargrundstücks bedroht. Sie mußte räumlich bedingt an den geifernden und Zähne fletschenden Hunden jeden Tag im Abstand von 1 Meter vorbei, jedoch mit starkem Lattenzaun dazwischen laufen. Um den Hunden dieses Verhalten „abzutrainieren“ brach sie eine Latte aus dem Gegnerzaun und stocherte jeden Tag den Hunden in die Mäuler. Eines Tages rutschte Frau Lattenbrecherin dabei ab. Ihre Hand geiert in die Fänge eines der Hunde und die Hand wurde abgerissen und verspeist.&lt;/span&gt; &lt;br /&gt;Die Richter urteilten gerecht. Weder die Kosten der OP, Schmerzensgeld, noch sonstige Sanktionen wurden der Tierhalterin auferlegt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ich hoffe mal nicht das es rechteverfolgenden Lattenbrechern in p2p-Tauschbörsen auch so geht.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6573079169823074690-1073262592753969680?l=shual-antiwahn.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://shual-antiwahn.blogspot.com/feeds/1073262592753969680/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6573079169823074690&amp;postID=1073262592753969680&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6573079169823074690/posts/default/1073262592753969680'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6573079169823074690/posts/default/1073262592753969680'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://shual-antiwahn.blogspot.com/2009/05/lattenbruche-hunde-und-andere-dinge.html' title='Lattenbrüche, Hunde und andere Dinge'/><author><name>Shual</name><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6573079169823074690.post-2700890156348852683</id><published>2009-03-05T01:33:00.005+01:00</published><updated>2009-03-06T13:04:37.685+01:00</updated><title type='text'>Abmahung Pichler, Dornbirn - Digiprotect</title><content type='html'>Hinweis: Da das Forum bei abmahnwahn-dreipage.de derzeit nicht zur Verfügung steht, bitte hier anonym den Kommentarbereich nutzen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Hinweise: Da bislang noch keine Abmahnung vorliegt, sondern "offiziell nur" Auskunftsersuchen an Provider gestellt werden, wird dieser Text laufend erweitert. Auf die sonstige Berichterstattung auf diesem blog wird hingewiesen. Empfohlen wird auch die Fachtexte über die Deutsche Vertretung der Digiprotect GmbH, Frankfurt zu lesen. &lt;a href="http://www.wb-law.de/news/it-telekommunikationsrecht/582/filesharing-abmahnung-durch-die-rechtsanwaelte-kornmeier-partner-aus-frankfurt-a-m-und-koeln/"&gt;Beispieltext&lt;/a&gt;.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung (Filesharing) durch die &lt;a href="http://www.anwaltskanzlei-pichler.at/"&gt;Rechtanwaltskanzlei Clemens Pichler&lt;/a&gt;, Färbergasse 15, A-6850 Dornbirn wegen illegalem Anbieten von Filmenwerken, der als ausschließlichem Lizennehmer in dezentralen Netzwerken auftretenden &lt;a href="http://www.digiprotect.org/"&gt;Digiprotect GmbH&lt;/a&gt;, "Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien GmbH", D-Frankfurt, für die Hersteller [unbekannt], in P2p-Netzwerken.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Teilnehmer von Peer-to-Peer Netzwerken (P2P-Netzwerk) emule2000, torrent, etc. aus Österreich, können seit der Woche [unbekannt] von dem Rechtsanwalt Clemens Pichler, A-Dornbirn eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhalten. Die Betroffenen werden mit der Begründung abgemahnt, als Nutzer des P2P-Netzwerkes durch das Herunterladen und gleichzeitige Anbieten von Filmwerken der oben geannten Hersteller die Urheberrechte derselben verletzt. [§ 86 Abs. 1 UrhG]. In der Folge erhalten Sie als Betroffener Hinweise wie sie sich im Falle eines Schreibens des Rechtsanwalts Clemens Pichler, A-Dornbirn  verhalten können. Diese Hinweise stellen keine Rechtsauskunft dar. Es kann keine Haftung übernommen werden. Die Hinweise betreffen nur die ersten Tage nach dem Erhalt der Abmahnung. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;I - Die Abmahnung&lt;/span&gt; - Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserkärung.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;1. Bitte versuchen Sie sich nach dem Lesen des Schreibens zu beruhigen. Jeder Mensch ist durch das Schreiben schockiert und aufgewühlt. Die im Schreiben genannten Gegenstandswerte [00000€] und geforderter Pauschalbetrag [000€/000€] fallen jedoch in der Regel bei der Klärung der Angelegenheit deutlich niedriger aus als zuerst befürchtet. Diese Klärung kann nur statt finden, wenn Sie beschließen die Forderung nicht vollständig zu bezahlen, oder zu bestreiten. Dies gilt natürlich im Besonderen für Personen, die sich gewiss sind die abgemahnten Titel nicht herunter geladen zu haben, oder Personen, die einen 0-Upload-Modus innerhalb des jeweiligen filesharing-Programms benutzen. Um eine statistische Verarbeitung der Aktivitäten der Kanzlei zu ermöglichen, werden Sie gebeten im Hilfsforum des "Vereins gegen den Abmahnwahn" [&lt;a href="http://www.abmahnwahn-dreipage.de/forum/"&gt;Link&lt;/a&gt;] einen Datenbankeintrag zu erstellen. Dort finden Sie zusätzliche Informationen und können sich mit weiteren österreichischen Opfern austauschen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;2. Rufen Sie bitte nicht bei der Kanzlei an. Vermeiden Sie jede Äußerung, egal ob mündlich oder schriftlich, gegenüber der Kanzlei.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;3. Nach einhelligen Aussagen von Betroffenen aus der ersten Abmahnwelle in Österreich [August bis Oktober 2008, siehe Abmahnung LF-Law, A-Bregenz], die sich durch den "Konsumentenschutz" Österreich beraten ließen wird dort aufgrund mangelnder Kentnisse ein vollkommen falscher Ratschlag erteilt: Die Abgemahnten sollen bezahlen und gar in Kontakt mit der Kanzlei LF-Law treten um eventuelle Nachläße zu erwirken. Dieser Ratschlag ist defintiv zurück zu weisen. Sie verfügen in jedem zivil- oder strafrechtlichen Bereich über ein Zeugnissverweigerungrecht und sind zu keinerlei Aussagen gegenüber der Kanzlei verpflichtet. Sie treffen dort auf hochqualifiziertes Personal, das nur zu Gunsten des eigenen Mandanten argumentiert und Sie nach Schuldeingeständnissen ausforscht. Zudem sind keinerlei erfolgreiche Nachlaßverhandlungen bekannt, im Gegenteil. Der einzige Weg mit einer solchen Kanzlei zu kommunizieren ist entweder zu schweigen, oder einen Anwalt schriftlich die notwendigen Dinge [Fristverlängerungen, Forerungsnachläße, Bestreiten] regeln zu lassen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;4. Bitte beachten Sie unbedingt die Fristen der Abmahnung. Sie können sich bei einem Anwalt Ihres Vertrauens, oder durch österreichische Anwälte mit Erfahrungen in Urheberrechtsfällen im Erstgespräch kostenlos informieren.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;5. Innerhalb der ersten Tage können und müssen Sie auch ohne Anwaltsbefragung sofort reagieren um einer Einstweiligen Verfügung [Schnellverfahren ohne Anhörung des Abgemahnten] entgegen zu wirken und die horrend hohen Kosten einer Unterlassungsklage auf eine günstigere Kostenklage zu minimieren. Sie reagieren mit der &lt;a href="http://shual-antiwahn.blogspot.com/2008/10/updates-kw-41.html"&gt;Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung&lt;/a&gt;. [Produkt wird nochmals überholt. Update wohl 06.03.09] Bitte unterschreiben Sie auf keinen Fall die orginale Unterlassungserklärung der Kanzlei Clemens Pichler, Dornbirn, denn Ihre Unterschrift stellt ein Schuldeingeständniss dar. Die Abgabe der Unterlassungserklärung erfolgt gegenüber dem Rechteinhaber, das Schreiben per Einschreiben/Rückschein geht aber an die Kanzlei. Hierzu entnehmen Sie einfach die Daten aus dem Abmahnschreiben. Bitte denken sie an die Konsequenzen: Sie verpflichten sich vertraglich etwas zu unterlassen und müssen dafür Sorge tragen das diese Zusicherung auch eingehalten wird.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;6. Sie werden im Schreiben der Kanzlei aufgefordert eine Zahlung zu tätigen. Bitte beraten Sie sich vor einer Zahlung mit einem Anwalt. In diesem Text kann nicht abgeschätz werden ob Sie unschuldig oder schuldig sind, ob eine Dritte Person über Ihren Internetanschluß gegen Urheberrechte verstoßen hat, wofür Sie haftbar eventuell gemacht werden können. Sie sind in diesem Fall vollständig für sich verantwortlich um müssen eine eigene Entscheidung treffen. Nach der ersten Analyse des Abmahnschreibens kann abgeschätzt werden, ob durch die Kanzlei Clemens Pichler behauptet wird, das nach Zahlung des Pauschalbetrages weitere Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Bitte beachten Sie: Jede Zahlung an die Kanzlei Clemens Pichler sollte zwingend mit einem Vermerk "Unter Vorbehalt" ausgestattet sein!&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;7. Leider kommt es sehr häufig vor, das sich Abgemahnte melden, die Zahlungen leisteten, um "Ruhe vor den Anwälten" zu haben. Es sollte hier deutlichst klar gestellt sein, das dies nur bei Einzelfällen der Fall ist. Liegen mehrere Fälle gegen sie vor, wird man diese in der Regel vorbringen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;8. Die rechtliche Situation in Bezug auf die sogenannte "Gehilfenhaftung", wenn also nicht der angeschriebene Anschlußinhaber, sondern bekannte/unbekannte Dritte die Rechteverletzung verursacht haben ist eindeutig. Rechtsanwalt Clemens Pichler hat höchst selbstens zu diesem Thema in einer Fachzeitschrift Stellung bezogen: "&lt;a href="http://www.anwaltskanzlei-pichler.at/publikationen/UnwissendeEltern.pdf"&gt;Filesharing: Unwissende Eltern haften nicht für Urheberrechtsverstöße ihrer Kinder im Internet&lt;/a&gt;" Er wird Ihnen jedoch in der Abmahnung ein anderes Bild präsentieren. Bitte informieren Sie sich daher genau über Ihre wirkliche rechtliche Stellung, bevor Sie Zahlungsentscheidungen tätigen, die Sie nicht tätigen müßten! &lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Bitte jedoch nicht bei Rechtsanwalt Clemens Pichler&lt;/span&gt;, der Sie entweder wissentlich richtig aufklärt, so daß es keinen Grund gibt zu fragen, oder wissentlich falsch aufklärt, so daß es noch weniger Grund und Sinn gibt mit ihm zu kommunizieren. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;II – Strafrechtliche Seite&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Vorgehen der Kanzlei Clemens Pichler, Dornbirn ist in diesem Bereich bislang noch unbekannt. In der Regel werden in Abmahnungen die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen als Druckmittel erwähnt. Es wird dabei auf eine "Tateinheit" Urheberrechtsverletzung mit Pornographieverbreitung an Minderjährige verwiesen. Ob dies ein bloßes Drohpotential darstellt, oder eine agressive Strategie verfolgt wird muß sich erst zeigen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;III - Auskunftsersuchen&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;a href="http://shual-antiwahn.blogspot.com/2009/02/abmahnung-langle-fussenegger.html"&gt;&lt;br /&gt;Stand der Dinge in der Presse&lt;/a&gt;. Die Frage, ob für Österreich ein sogenannter Richtervorbehalt bei der Beauskunftung personenbezogener Daten durch Ihren Provider gilt ist nach dem EuGH-Urteil eher noch unklarer. Sie sollten daher auf alle Fälle Ihren Provider anschreiben, um zu erfahren wie es zur Beauskunftung gekommen ist. Weiteres folgt in Kürze.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6573079169823074690-2700890156348852683?l=shual-antiwahn.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://shual-antiwahn.blogspot.com/feeds/2700890156348852683/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6573079169823074690&amp;postID=2700890156348852683&amp;isPopup=true' title='3 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6573079169823074690/posts/default/2700890156348852683'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6573079169823074690/posts/default/2700890156348852683'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://shual-antiwahn.blogspot.com/2009/03/abmahung-pilcher-dornbirn-digiprotect.html' title='Abmahung Pichler, Dornbirn - Digiprotect'/><author><name>Shual</name><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>3</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6573079169823074690.post-215314498454802966</id><published>2009-03-01T20:18:00.007+01:00</published><updated>2009-03-04T01:13:45.061+01:00</updated><title type='text'>Muster Beschwerde RAK</title><content type='html'>Verzichtet wird bitte in den eigenen Versionen auf unhaltbare Anschuldigungen [„Betrüger“] und Beschimpfungen [„Abzocker“]. Ausdrücklich wird auf §-Reiterei verzichtet. Wenn es denn Anlaß gibt ein Beschwerdeverfahren einzuleiten, ist das den Profis zu überlassen. Natürlich etwaige Antworten, auch wenn sie erst nach Monaten eintreffen sollte hier, oder bei Steffen berichten.Natürlich sollten alle, die das Schreiben abschicken, sich hier kurz eintragen, damit wir eventuell später extern nachfragen können und eine ungefähre Anzahl kennen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Bitte beachten&lt;/span&gt;: Normalerweise ist das Beschwerdeverfahren für Mandaten/innen vorgesehen und nicht für „Beschwerden über Gegneranwälte“. In dem Verfahren wird nicht geprüft, ob das betreffende Mitglied sich zivilrechtlich schadensersatzpflichtig gemacht oder Strafrechtstatbestände verwirklicht hat. Für zivilrechtliche und strafrechtliche Ansprüche sind ausschließlich die ordentlichen Gerichte zuständig. &lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;&lt;br /&gt;Beschwerdemuster Rechtsanwaltskammer&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Hinweise&lt;br /&gt;- Der folgende Text kann ohne rechtliche Konsequenzen oder Kosten befürchten zu müssen verwendet werden. Sollte jemand Unterstützung für das Ausfüllen und Absenden benötigen, &lt;a href="http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/"&gt;bitte eine PN an Teilnehmer Shual bei der Hompage von Steffen&lt;/a&gt; schicken. &lt;br /&gt;- Da die unterschiedlichsten Einzelfälle vorkommen werden verschiedene Optionen angeboten und möglich sein. Bitte beim Übertragen sorgsam vorgehen, damit es nicht zu Widersprüchlichkeiten kommt. Wer zB der Infoscore-Forderung nicht mit Steffens Widerspruch geantwortet hat, kann dies natürlich nun nicht behaupten! Bitte wirklich aufpassen, denn kleine formale Fehler, oder fehlende Unterlagen können zur Ablehnung des Antrags führen! Eigene Textbausteine sind natürlich selbst zu verantworten. &lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;- Betroffene, die anwaltlich vertreten sind, haben dieses Vorgehen mit ihren Anwälten kurz abzusprechen!&lt;/span&gt;  &lt;br /&gt;- Die Schreiben können mit normaler Post verschickt werden.&lt;br /&gt;- Achtung – Achtung: Alle Kopien müssen/sollten &lt;span style="font-weight:bold;"&gt;zweifach&lt;/span&gt; verschickt werden!  &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Teil I – Anschreiben&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;An die &lt;br /&gt;Rechtsanwaltskammer Freiburg&lt;br /&gt;Frau Ute Brutscher&lt;br /&gt;Gartenstraße 21&lt;br /&gt;79098 Freiburg&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sehr verehrte Frau Brutscher,&lt;br /&gt;anbei erhalten Sie eine Beschwerde. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Hochachtungsvoll &lt;br /&gt;Adresse&lt;br /&gt;Ort, Datum, Unterschrift&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Teil I – Briefkopf&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Beschwerde an die RAK Freiburg&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Beschwerdeführer:&lt;br /&gt;Frau&lt;br /&gt;Prinzessin von Musterprincess&lt;br /&gt;Pinzessinenstraße 41&lt;br /&gt;99999 Pinzessinnendorf&lt;br /&gt;Telefon: &lt;br /&gt;email:&lt;br /&gt;Fax:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Beschwerde gegen:&lt;br /&gt;Rechtsanwalt Rainer Haas &amp; Kollegen &lt;br /&gt;Rechtsanwaltsgesellschaft mbH&lt;br /&gt;Murgstraße 3&lt;br /&gt;D-76532 Baden-Baden&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wegen: Berufswidriges Verhalten&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sachverhaltsschilderung:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Teil II - Sachverhaltsschilderung&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;In der Folge erhalten Sie eine Darstellung von Ereignissen, die nach meiner Ansicht Ihrer berufsrechtlichen Aufsicht, entsprechend dem öffentlichen Interesse der Wahrung des Ansehens und des Vertrauens in die Integrität des Berufsstandes der Rechtsanwaltschaft, zu melden sind. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ab dem Monat/Jahr erhielt ich eine Reihe von Schreiben der arvato infoscore GmbH, Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden. [Anlage I] Gegen die Forderungen wurde vom mir mit Schreiben vom xx.xx.09 Widerspruch erhoben.[Anlage II] In der Folge erhielt ich ein/zwei Schreiben der obigen Rechtsanwaltskanzlei. [Anlage III] Ich beantwortete diese Schreiben nicht/mit einem erneuten Widerspruch [Anlage IV]. Dennoch erhielt ich/Ich erhielt am xx.xx.09 einen Mahnbescheid des Amtsgerichts -Ort- [Anlage V]. Diesem wurde formlos widersprochen. Anschließend erhielt ich nochmals einen Brief der obigen Kanzlei. [Anlage VI]&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nach meinen Recherchen im Internet ist dieses Verfahren bei dieser Rechtanswaltskanzlei seit Jahren Gang und Gäbe. Ebenso wird berichtet, dass eine Vielzahl von Personen mit identischen Schreiben und Vorwürfen -“Schadensersatzforderung Abmahnung RA Schutt Waetke“- konfrontiert wurden und ähnlich mir reagierten. Dies gilt auch für den Bereich des späteren Mahnbescheids, auch wenn das gerichtliche Mahnverfahren ausdrücklich nur bei unwidersprochenen Forderungen „empfohlen“ wird. Wie aus den Dokumenten ersichtlich, wurden auf meine[n] substantiierten Widersprüche/Widerspruch nicht eingegangen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;[Optional: Das in der Forderung der infoscore GmbH, Baden-Baden erwähnte Abmahnschreiben vom xx.xx.06 habe ich nie erhalten. Es wurde mir trotz Fristsetzung bislang nicht zugeschickt. Oder: Es wurde mir nachgereicht, wobei keine Versandbestätigungen beigelegt wurden.] Hinweis: Weder interessiert die SuW-Vorgeschichte, noch ob eine modUE abgegeben wurde.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Angabe im Mahnbescheid, dass „der Anspruch von keiner Gegenleistung abhänge“ ist nicht zutreffend. Viele Aussagen in den Schreiben der obigen Rechtsanwaltskanzlei sind irritierend, wie „mit der Beantragung des Mahnbescheides bei Gericht fallen weitere Kosten an, die Sie tragen müssen.“ &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Optional für Personen mit anwaltlicher Vertretung: Nach meiner Ansicht kann eine Verletzung von – Umgehung des Gegenanwalts – festgestellt werden. Dieser Beschwerdepunkt muss jedoch zuvor direkt abgeprochen werden. Wer nicht nachfragen möchte: „Des Weiteren wurden alle Schreiben an mich persönlich verschickt, obwohl der obigen Kanzlei meine anwaltliche Vertretung [Name, Adresse] bekannt war. [Nur nach Nachfrage: „Meine anwaltliche Vertreung erhielt keine Informationen, oder Kopien.“] &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Besonders überrascht bin ich jedoch über das Schreiben der obigen Kanzlei vom xx.xx.09. [Anlage VI] Zwar liegt eine eindeutige „Stellungnahme“ bezüglich der Forderung meinerseits [Anlage II + optional Anlage IV] der Kanzlei bereits vor. Dennoch werde ich gebeten eine „Stellungnahme“ abzugeben. Weshalb nach einigen Schreiben die vorgelegte Abrechnung nun plötzlich mit dem Hinweis „Irrtum vorbehalten“ ausgestattet wird erschließt sich mir nicht.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ich bitte um Prüfung des Sachverhalts und der beigelegten Dokumente. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Teil III - Ausgang&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Mir ist bekannt, dass dem betroffenen Rechtsanwalt regelmäßig rechtliches Gehör gewährt wird, damit dieser die Möglichkeit zur Stellungnahme vor einer Mitteilung b.z.w. Entscheidung der Rechtsanwaltskammer hat. Außerdem ist mir bekannt, dass ein etwaiges Beschwerdeverfahren im Einzelfall unter Umständen mehrere Wochen oder Monate dauern und ggf. ausgesetzt werden kann, soweit zivilrechtliche oder strafrechtliche Verfahren eingeleitet werden sollen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ich bin bereit, bei begründetem Anlass ggf. ergänzend zur Sache Stellung zu nehmen.&lt;br /&gt;    &lt;br /&gt;Ich versichere, alle Angaben wahrheitsgemäß und nach bestem Gewissen gemacht zu haben.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ort  - Datum  - Unterschrift&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Teil IV – Anlagen &lt;/span&gt;&lt;br /&gt;    &lt;br /&gt;Gesamten Komplex zweifach kopieren, Nummerieren! und nach Nummer zusammenheften! &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Teil V – Rest&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Eintüten, abschicken, hier registrieren – Fertig.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6573079169823074690-215314498454802966?l=shual-antiwahn.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://shual-antiwahn.blogspot.com/feeds/215314498454802966/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6573079169823074690&amp;postID=215314498454802966&amp;isPopup=true' title='2 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6573079169823074690/posts/default/215314498454802966'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6573079169823074690/posts/default/215314498454802966'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://shual-antiwahn.blogspot.com/2009/03/muster-beschwerde-rak.html' title='Muster Beschwerde RAK'/><author><name>Shual</name><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>2</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6573079169823074690.post-6198451176664420076</id><published>2009-02-25T07:35:00.005+01:00</published><updated>2009-03-04T02:34:42.307+01:00</updated><title type='text'>Abmahnung Digiprotect Österreich - RA Pichler, Dornbirn</title><content type='html'>Update... &lt;a href="http://derstandard.at/?id=1234508472106"&gt;Bericht im Standard&lt;/a&gt;. &lt;a href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:62007O0557:DE:HTML"&gt;Urteil des EUGH&lt;/a&gt;. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Bislang sind nur sporadisch Abmahnungen der &lt;a href="http://www.anwaltskanzlei-pichler.at/"&gt;Kanzlei Pichler, Dornbirn&lt;/a&gt; aufgetaucht. Bitte Abgemahnte umgehend hier, oder bei &lt;a href="http://www.abmahnwahn-dreipage.de/forum/viewtopic.php?f=2&amp;t=55&amp;sid=f6a3a58759e2e532006afe5350ac027e"&gt;dieser Webseite&lt;/a&gt; anmelden! Vorgehensweisen können in diesem blog nachgelesen und nachgefragt werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;a href="http://futurezone.orf.at/stories/1502858/"&gt;ISPA warnt vor deutschen Abmahnern&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;Erstellt am 24. 2. 2009 - 16:22 Uhr&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Provider sollen Kundendaten nicht herausgeben&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;a href="http://www.ispa.at/newsdetail/back_to/ispa-home-1/article/schutz-fuer-daten-von-internetnutzern/"&gt;In einer Aussendung vom Dienstag&lt;/a&gt; hat der Verband der Österreichischen Internet-Anbieter (ISPA) seine Mitglieder darauf hingewiesen, dass die Herausgabe von Nutzerdaten an Private auf Grundlage von Paragraf 87b Abs. 3 des Urheberrechtsgesetzes möglicherweise gegen EU-Recht verstoße. Die Provider brauchten solche Anfragen nicht zu beauskunften, so die ISPA.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Eine OGH-Entscheidung aus dem Jahr 2005 in dieser Sache liege derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung, der eine Vorabentscheidung in solchen Fällen treffen müsse. Daher gebe es derzeit keine klare Rechtslage für eine rechtskonforme Beauskunftung.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auskunftsbegehren aus Deutschland&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Konkret warnt der Verband vor dem Ansinnen einer Vorarlberger Anwaltskanzlei, die für das deutsche Unternehmen DigiProtect arbeite und Auskunftsbegehren versende. Dabei drohe die Kanzlei bei den Providern auch damit, dass Schadenersatzansprüche geltend gemacht würden. DigiProtect gehe es darum, die Nutzer systematisch abzumahnen, so die ISPA, man wolle sich damit nicht gemein machen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;ISPA-Generalsekretär Andreas Wildberger verweist außerdem auf die Richtlinien des Verbands im Umgang mit Anfragen zur Herausgabe von Nutzerdaten. Diese sollten den Verbandsmitgliedern in solchen Fällen als Entscheidungshilfe dienen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Update&lt;/span&gt;: Nach einigen Gesprächen über den Bereich der Presseaussendung der ISPA [Link Oben]: "Wie schon im Vorjahr – als die Telekom Austria aufgrund der Nutzerdatenbeauskunftung gegenüber &lt;span style="font-weight:bold;"&gt;eines anderen Vorarlberger Anwalts&lt;/span&gt; in die Medien kam...." wird auch hier im blog auf diese offizielle Sprachregelung umgeschaltet, bis die ersten Abmahnungen eintreffen. Tendenziell erläutern Fachkreise, das unter den gegebenen Umständen die Beauskunftung seitens der Telekom-Austria und anderer Provider nicht erfolgen wird. Weiteres nach Erhalt.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6573079169823074690-6198451176664420076?l=shual-antiwahn.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://shual-antiwahn.blogspot.com/feeds/6198451176664420076/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6573079169823074690&amp;postID=6198451176664420076&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6573079169823074690/posts/default/6198451176664420076'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6573079169823074690/posts/default/6198451176664420076'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://shual-antiwahn.blogspot.com/2009/02/abmahnung-langle-fussenegger.html' title='Abmahnung Digiprotect Österreich - RA Pichler, Dornbirn'/><author><name>Shual</name><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6573079169823074690.post-4580103712079772960</id><published>2009-02-10T01:50:00.008+01:00</published><updated>2009-02-11T02:28:55.065+01:00</updated><title type='text'>AG Frankfurt KW 07/2009</title><content type='html'>An das &lt;br /&gt;Amtsgericht Frankfurt &lt;br /&gt;Abteilung 32 - RAG 84&lt;br /&gt;Frau Richterin Lankes&lt;br /&gt;Gerichtsstraße 2&lt;br /&gt;60313 Frankfurt&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Betr.: Prozeßstandort Frankfurt - Urteile "DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH, Frankfurt, vetreten durch RA Udo Kornmeier, Frankfurt" - im speziellen &lt;a href="http://www.digiprotect.org/html/ag_frankfurt_091208.html"&gt;Aktenzeichen 32 C 1539/08&lt;/a&gt; - 84 v. 13.11.2008&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sehr verehrte Frau Richterin Lankes,&lt;br /&gt;zuvorderst mögen sie mir verzeihen das ich Sie persönlich anschreibe. Dieser Text soll auch nicht Kritik üben, sondern Irritationen bezüglich der Handhabung von deartigen Fällen benennen und möglichst bereinigen. Ich gehe davon aus das der obige Rechtsstreit beendet ist und das Urteil rechtskräftig. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Als Teilnehmer von Internetdiskussionen und erfahrenem Beobachter der Thematik der zivilrechtlichen Auseinandersetzungen um Urheberrechtsverletzungen in sogenannten p2p-Tauschbörsen ist mir bekannt, das auf den Gerichts-Standort Frankfurt für das Jahr 2009 eine dreistellige Anzahl von Verfahren zukommen dürften. Diese werden vornehmlich durch die kommerziell ausschließlich in diesem Bereich tätigen Digiprotect GmbH, Frankfurt betrieben. An dieser Stelle sei auf den statistischen Zusammenhang mit dem seit Sommer 2008 deutlich verringten Aufkommen an Abmahnungen selbst hingewiesen. [&lt;a href="http://www.zahnarzt-dr-mueller.com/Statistiken/Abmahnstatistik_2008_Dezember.pdf"&gt;Statistik&lt;/a&gt;] Die Ausfälle an Umsätzen für die Digiprotect GmbH, Frankfurt dürften bedeutend sein. Die strategische Entscheidung die Kompensation über Gerichtsverfahren am Standort Frankfurt zu erzielen ist offensichtlich.  &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die bisherigen Erfahrungsberichte und veröffentlichten Urteile aus Frankfurt lassen nun nicht den Schluß zu, das eine einheitliche Linie der Richterschaft die Interessen beider Prozeßgegner qualitativ gleichberechtigt zu würdigen weiß. Nein, dies ist nicht Kritik an Richtern, sondern an Kritik an vielen Angeklagten, die sich überwiegend nicht rechtzeitig technisch oder rechtlich informierten und die offensichtlich nach diesem Kriterium auch durch die Klägerin ausgesucht wurden. Dieser Umstand muß unweigerlich in eine Situation führen, in der nicht fallabhängig, sondern verfahrensstrategischen Inhalten geschuldet geurteilt werden muß, wobei die Tendenz fest zu stellen ist, das der Gerichtsstandort Frankfurt als "günstiger" Standort in die Geschichte der Rechtsprechung Deutschlands in diesem Feld zivilrechtlicher Verfahren eingehen wird, falls nicht neue Wege beschritten werden. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Problem: Wer sich zuvor [trotz einer möglichen Schuld] mit Informationen und einem strategisch geschulten Medienrechtsanwalt versorgt, kommt weitaus günstiger davon als uninformierte und schlecht beratene Angeklagte [... trotz möglicher Unschuld]. Zu notieren sind jedoch kammerabhängige Unterschiede: Im obigen Urteil wird der "unsubstanttiierte" Vortrag des Angeklagten massiv gerügt, in anderen Kammern wurden "substantiierte" Vorträge mit dem richterlichen Hinweis, das nur ein unabhängiges Gutachten [im Kostenrahmen von 6000€] Klarheit schaffen könne als "parteiisch" abgewertet, was wiederum in der Regel in der Annahme eines Vergleichsangebots der Klägerin mündet. Es ist leider nicht erkennbar in wie weit die Grundzüge des bekannten &lt;a href="http://web2.justiz.hessen.de/migration/rechtsp.nsf/1c5723403e5e1b8fc12573f60029fabe/491dc84480d45962c12574810037c35a?OpenDocument"&gt;Urteils des OLG Frankfurt 11U 52/07&lt;/a&gt; seither gewürdigt wurden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zudem bietet jegliche auf das Muster "Uninformation - Information" zugeschnittene Urteilsbegründung enorme Angriffsflächen. Neben den technischen Kritikpunkten, die zu äußern wären [von einer eindeutigen Ermittlung gehen Gegengutachten keineswegs aus - Bitte beachten Sie die jüngsten Ergebnisse des &lt;a href="http://www.zahnarzt-dr-mueller.com/PDF/Zusammenfassung_Morgenstern_Gutachten.pdf"&gt;"Morgenstern"-Gutachtens&lt;/a&gt;] stößt hierbei der folgende Satz aus Urteil AZ 32 C 1539/08 auf: "Der Beklagte trägt die Beweislast dafür, dass ein Dritter in unberechtigter Weise auf seinen Internetanschluss zugegriffen hat.", ein zentraler Satz der die Begründung für das "pro-Schadensersatz-Urteil" manifestieren soll. Rechtlich wohl unantastbar, gedanklich logisch, jedoch kann diese "Unschulds"-Beweislast nur das staatanwaltschaftliche Verfahren erbringen. Nicht allein weil dem speziellen Angeklagten und auch ähnlich in gelagerten Fällen nicht die notwendigen rechtstaatlichen Kompetenzen zur Feststellung ominöser Dritter gegeben sind. Sondern auch da die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen in diesem Bereich der Strafverfolgung faktisch reine Adressenbeschaffungsdienste sind und nicht in "alle Richtungen" ermitteln. Nach fachlicher und staatsanwaltschaftlicher Meinung sei zwar dem Abgemahnten zu unterstellen, das er an die Richtigkeit der Angabe in den einschlägig bekannten Abmahnungen der Digiprotect GmbH, Frankfurt, eine staatsanwaltschaftliche Ermittlung sei anhängig glauben könne. Jedoch stellt sich nur allzu oft heraus, das die Antwort auf Rückfragen oder Einwendungen des Abgemahnten die schriftliche Benachrichtigung der Einstellung des Ermittlungsverfahrens ist. Darüber hinaus vergibt die Providergesellschaft, in der Regel die Telekom AG die personenbezogenen Daten nur unter dem Vorbehalt "ohne Gewähr" zumeist in extrem fehleranfälligen Listenverfahren heraus. Der komplette Prozeß unterliegt keinerlei "Prüfung". Ihn als "substantiierten und schlüssigen" Vortrag einzustufen kann eben nur gelingen, wenn der Angeklagte nicht informiert ist. Das &lt;a href="http://www.bvdw.org/fileadmin/medien/interessenvertretung/medienpolitische_positionen/Rechtsgutachten_klein.pdf"&gt;jüngste Rechtsgutachten der Kanzlei Frey&lt;/a&gt; im Auftrag der Telekom AG sieht sogar Anlaß ein nicht bislang existentes Prüfverfahren, ein Beauskunftungssystem als fehleranfällig zu bezeichnen. [Punkt 355 + 356]. Von erheblicher Bedeutung für die Erklärungen eine 100%-ig funktionierende Software für Verfolgung von Internetstraftaten zu benutzen ist zudem &lt;a href="http://www.theregister.co.uk/2008/11/27/atari_davenport_lyons/"&gt;der jüngste "Atari-Skandal"&lt;/a&gt; in Großbritannien, in dem die beauftragte Überwachungsfirma eine fehlerhafte Arbeitsweise zugestehen mußte. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nochmals: Dies ist nicht als Kritik an der Richterschaft in Frankfurt zu verstehen. Einzelfälle können nur als solche behandelt werden. Jedoch wäre ich überaus erfreut, wenn angesichts der vielen kommenden Verfahren dieses Schreiben zur Bereinigung prozessualer Schwierigkeiten führen könnte. Gerade einem "spezialisierten Spruchkörper" dürfte es doch ein Anliegen sein informationsschwachen Angeklagten über ein einfach gehaltenes Fragenbündel zB über die getroffenen Sicherungsmaßnahmen am entsprechenden Internetanschluß fest stellend und damit helfend und Zeit sparend unter die Arme zu greifen. Eine erstinstanzliche Vereinfachung des Verfahrens wäre denkbar, die der Einfachheit und Fehleranfälligkeit des Beweisvortrags der Klägerin angepaßt sein sollte. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Für Rückfragen in jedem Bereich stehe ich Ihnen sehr gerne zur Verfügung. Ich hoffe aber, daß es mir gelang einen Anstoß zu geben.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Hochachtungsvoll&lt;br /&gt;N.N.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;PS: Bitte beachten sie, das alle Schreiben die nicht gesondert gekennzeichnet werden, im Internet veröffentlicht werden.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6573079169823074690-4580103712079772960?l=shual-antiwahn.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://shual-antiwahn.blogspot.com/feeds/4580103712079772960/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6573079169823074690&amp;postID=4580103712079772960&amp;isPopup=true' title='6 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6573079169823074690/posts/default/4580103712079772960'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6573079169823074690/posts/default/4580103712079772960'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://shual-antiwahn.blogspot.com/2009/02/ag-frankfurt-kw-072009.html' title='AG Frankfurt KW 07/2009'/><author><name>Shual</name><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>6</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6573079169823074690.post-733676456181867576</id><published>2009-01-27T22:43:00.016+01:00</published><updated>2009-01-29T22:59:31.378+01:00</updated><title type='text'>Entwurf -32ZPO-</title><content type='html'>Notiz: Da der Verein bereits eine Stellungnahme abgegeben hat, wurde eine inhaltlich gleiche Version mit geändertem absender verschickt. Update dazu am Wochenende.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;An das &lt;br /&gt;Bundesministerium der Justiz&lt;br /&gt;Referat R A 2&lt;br /&gt;Herrn Dr. G. Schmitz&lt;br /&gt;Mohrenstraße 37&lt;br /&gt;10117 Berlin&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;AZ 37 II – R1 31641/2007 – Ihr Schreiben vom 04. November 2008&lt;br /&gt;Änderungen im Recht der Einstweiligen Verfügung&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sehr geehrter Herr Dr. Schmitz, &lt;br /&gt;geehrte Mitarbeiter des Bundesministeriums der Justiz,&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;die deutschlandweit tätige und unabhängige Initiative &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn e.V.    &lt;br /&gt;Grundgasse 03&lt;br /&gt;96349 Steinwiesen, &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;vertreten durch die Vorsitzenden Herrn Steffen Heintsch und Herrn Fred-Olaf Neiße, unterstützt durch die Kanzlei des bekannten Medienrechtsanwalts Herrn &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs&lt;br /&gt;Osterstraße 116&lt;br /&gt;20259 Hamburg,&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;möchten sich mit ihren Kenntnissen und Erfahrungen in den Entscheidungsprozess bezüglich der "Änderungen im Recht der Einstweiligen Verfügung" mit dem folgenden Text einbringen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wir bitten zuvorderst zu beachten, dass unsere Initiative den Kritikpunkten der Petition „Manfred Plinke“ wohlwollend gegenüber steht. Wir verweisen für diesen Bereich auf die jüngsten Berichte in der Fachpresse. [-1- + -2-]&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auch in dem von unserer Initiative mit kostenlosen Hilfs- und Informationsangeboten begleiteten Themenfeld, hauptsächlich dem Aufkommen von zT rechtsmissbräuchlichen Abmahnungen mutmaßlicher Verletzungen von Verwertungs- und Urheberrechten im Internet, vornehmlich in den sogenannten p2p-Tauschbörsen, aber auch in ähnlich gelagerten Fällen spielt der „fliegende Gerichtsstand“ eine zunehmend bedeutendere Rolle. Entgegen der sich bundesweit heraus kristallisierenden Rechtsprechung von Amts- und Landgerichten [Beispielurteil LG Mosbach Az: 1 T 22/07 vom 29.06.2007 -3-] die Gerichtsstandsfrage im Bereich § 32 ZPO bei Internetstraftaten auf die zuständigen Gerichte am Ort der Antragsteller, oder Antragsgegner beschränkend zu klären, kann im Bereich der Straftaten mit Bezug auf Rechteverletzungen nach dem Urheberrechtsgesetz keine diesbezügliche Tendenz fest gestellt werden. Unsere Erfahrungswerte besagen, dass die einschlägig bekannten Kanzleien im organisierten Abmahnwesen Gerichte auswählten, die deren Rechtsansichten großzügig vertraten; die höchste Streitwerte zusprachen; und/oder die möglichst weit vom Sitz des Antragsgegners entfernt waren. Dies betrifft alle Verfahrensarten. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wir dürfen voraussetzen, das bekannt ist, das die Zahl an möglicherweise ausstehenden Verfahren allein im Bereich des Urheberrechts ein fünfstelliges Niveau erreicht hat.  &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Da die Novellierung der Urheberrechtsgesetze zum 01.09.2008 in der Sache keinerlei Verbesserungen erkennen lässt und erste Ergebnisse von Gerichtsverfahren durch Kanzleien im organisierten Abmahnwesen keine Änderung der Strategie der meisten Kanzleien ersichtlich werden lassen, wäre eine Reform des § 32 ZPO dringendst zu empfehlen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Vorschlag unserer Initiative, der im Interesse aller erarbeitet wurde: Wir schlagen vor, unter § 32 ZPO weitere Absätze wie unten dargelegt einzufügen oder § 32 ZPO c als neuen Paragrafen ohne den Absatz 1 einzufügen. Die engere Fassung bei einstweiligen Verfügungen dient dem gebotenen erweiterten Schutz des Antragsgegners.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;§ 32&lt;br /&gt;Besonderer Gerichtsstand der unerlaubten Handlung&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;(1) Für Klagen aus unerlaubten Handlungen ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Handlung begangen ist.&lt;br /&gt;(2) In Einstweiligen Verfügungsverfahren wegen Verletzung des Informationsrechtes, insbesondere des Medien-und Internetrechtes, ist das Gericht am Wohnsitz des Verfügungsbeklagten ausschließlich zuständig.&lt;br /&gt;(3) Für Klagen wegen Verletzung des Informationsrechtes, insbesondere des Medien- und Internetrechtes, ist jedes Gericht des Bundeslandes zuständig, in dem der Beklagte seinen Wohnsitz hat.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Prozessuale Schwierigkeiten beim Übergang zwischen einstweiligen Verfügungsverfahren und Hauptsacheverfahren müssten bei Verwendung des hier vorgelegten Vorschlags noch einmal gesondert berücksichtigt werden. Es sei an dieser Stelle nicht unerwähnt, das nach unserer Meinung die neueren Ergebnisse von Prozesshandlungen seitens Kanzleien im organisierten Abmahnwesen zu berücksichtigen sind. Diese zielen wie am Gerichtsstandort Frankfurt täglich ersichtlich momentan, aber beständig strikt auf einen Vergleich zwischen den Parteien ab. Insofern käme der präventiven, vor einem möglichen Mißbrauch schützenden Reform des §32 ZPO auch zu Gute das in der realen Prozeßhandlung der prognostizierbaren Zukunft kein dringender Bedarf nach einer freien Wahl des Gerichtsstandes, nicht einmal des Gerichtsstandes am Ort des Antragstellers existiert.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Frage nach einer Regelung der Dringlichkeit innerhalb des § 32 ZPO kann nach unserer Ansicht nur nach der bisherigen erkennbaren Rechtspraxis geregelt werden. So sehen Landgerichte mit Ausnahme Berlin maximal einen Monat nach der Verletzungshandlung als ausreichenden Zeitraum an, einen Antrag auf einstweilige Entscheidung anzunehmen. Ebenso ausreichend erscheint uns der Zeitraum von einem Monat im Bereich der Ansprüche auf Unterlassung wegen eines mutmaßlichen Delikts im Urheberrechts-/Markenrechtsbereich nach erfolgloser Abmahnung des Antragsgegners. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Rückfragen jederzeit unter den angegebenen Adressen zur Verfügung. In Erwartung Ihrer Rückantwort verbleiben wir &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Hochachtungsvoll&lt;br /&gt;Adressen + Ort + Datum + Unterschrift&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Quellenverzeichnis:&lt;br /&gt;-1- &lt;a href="http://autorenforum.montsegur.de/cgi-bin/yabb/YaBB.pl?num=1158568584/11#11"&gt;Pressemitteilung Manfred Plinke&lt;/a&gt; &lt;br /&gt;-2- &lt;a href="http://www.heise.de/tp/r4/artikel/29/29149/1.html"&gt;Markus Kompa&lt;/a&gt;: Das Bundesjustizministerium befragt Berufsverbände nach ihrer Meinung zum praktisch frei wählbaren Gerichtsort im Medienrecht &lt;br /&gt;-2- http://www.heise.de/tp/r4/artikel/29/29149/1.html&lt;br /&gt;-3- http://medien-internet-und-recht.de/pdf/VT_MIR_2007_286.pdf&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6573079169823074690-733676456181867576?l=shual-antiwahn.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://shual-antiwahn.blogspot.com/feeds/733676456181867576/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6573079169823074690&amp;postID=733676456181867576&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6573079169823074690/posts/default/733676456181867576'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6573079169823074690/posts/default/733676456181867576'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://shual-antiwahn.blogspot.com/2009/01/entwurf-32zpo.html' title='Entwurf -32ZPO-'/><author><name>Shual</name><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6573079169823074690.post-2982490375099072513</id><published>2008-11-15T00:01:00.002+01:00</published><updated>2008-11-15T00:06:13.516+01:00</updated><title type='text'>Positionspapier - ISPA-Richtlinien</title><content type='html'>&lt;a href="http://www.ispa.at/newsdetail/back_to/ispa-home-1/article/update-positionspapier-zur-beauskunftung/"&gt;Update: Positionspapier zur Beauskunftung - ISPA&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Im hier wesentlichen Punkt "zivilrechtlicher Auskunftsanspruch ohne richterliche Anordnung" setzt sich die Rechtsmeinung dieses blogs durch. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Eine gerichtliche Außereinandersetzung zwischen den Abmahnanwälten und Personen mit Themenbezug ist nicht erkennbar. Auch steht die Aufarbeitung des Skandals momentan still. Sprich: Nichts mehr los in Österreich.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6573079169823074690-2982490375099072513?l=shual-antiwahn.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://shual-antiwahn.blogspot.com/feeds/2982490375099072513/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6573079169823074690&amp;postID=2982490375099072513&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6573079169823074690/posts/default/2982490375099072513'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6573079169823074690/posts/default/2982490375099072513'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://shual-antiwahn.blogspot.com/2008/11/positionspapier-ispa-richtlinien.html' title='Positionspapier - ISPA-Richtlinien'/><author><name>Shual</name><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6573079169823074690.post-4522299209947285678</id><published>2008-10-25T21:33:00.004+02:00</published><updated>2008-10-26T04:00:45.972+01:00</updated><title type='text'>Big Brother Award: Telekom Austria  gewinnt Volkswahl</title><content type='html'>&lt;a href="http://futurezone.orf.at/it/stories/317357/"&gt;Telekom Austria siegt bei Volkswahl&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Bei der "Volkswahl" errang die Telekom Austria den Sieg für die Weitergabe von Kundendaten an die Pornoindustrie: Die in Deutschland grassierende Abmahnwelle - im letzten Jahr wurden nach übereinstimmenden Schätzungen etwa 150.000 Menschen wegen angeblicher Verletzung der Urheberrechte abgemahnt - ist im Herbst 2008 nach Österreich übergeschwappt. Auf Begehren einer Vorarlberger Anwaltskanzlei, die im Auftrag von Pornofirmen tätig wurde, gab die Telekom Austria die persönlichen Daten der Kunden von Hunderten Breitbandanschlüssen weiter.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Telekom Austria berief sich erst auf die Rechtslage: Laut OGH-Entscheid sei man verpflichtet, bei Urheberrechtsverletzungen Stammdaten und IP-Adressen der Kunden herauszugeben. Weder der Verband der Internet-Provider [ISPA] noch die Mitbewerber der TA - also alle anderen - teilen diese Rechtsansicht, Bedingung für die Datenweitergabe ist für sie immer noch der Beschluss eines ordentlichen Gerichts. Dass man auch bei der TA von der eigenen Rechtsmeinung nicht wirklich überzeugt war, beweist der Schwenk: Nach lautstarken Protesten der Kunden wurde die Datenweitergabe abgestellt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;a href="http://derstandard.at/?url=/?id=1224776357504"&gt;Telekom Austria für Pornodaten-Weitergabe ausgezeichnet&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Telekom Austria, die Sicherheitssprecher von ÖVP und SPÖ oder die Post, sie alle haben am Samstagabend im Wiener Rabenhof Theater den "Big-Brother-Award" bekommen.  Mit diesem Preis werden Personen, Behörden, Institutionen und Unternehmen bedacht, die sich in "Big-Brother"-Manier wenig rühmlich mit persönlichen Daten beschäftigen. ... &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;a href="http://www.bigbrotherawards.at/2008/Preistraeger"&gt;Telekom-Austria: Kundendaten für die Porno-Industrie&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die in Deutschland grassierende Abmahnwelle - im letzten Jahr wurden nach übereinstimmenden Schätzungen etwa 150.000 Menschen wegen angeblicher Verletzung der Urheberrechte abgemahnt - ist im Herbst 2008 nach Österreich übergeschwappt. Auf Begehren einer Vorarlberger Anwaltskanzlei, die im Auftrag von Pornofirmen tätig wurde, gab die Telekom Austria die persönlichen Daten der Kunden von hunderten Breitbandanschlüssen weiter. In hart an der Drohung formulierten Mahnschreiben forderte man eine Pauschalgebühr von rund 800 Euro für den Download "urheberrechtsgeschützter Werke" die Rechteinhabern wie "Cazzo Film" oder "Muschi Movie" gehören. Die Telekom Austria berief sich erst auf die Rechtslage: Laut OGH-Entscheid sei man verpflichtet, bei Urheberrechtsverletzungen Stammdaten und IP-Adressen der Kunden herauszugeben. Weder der Verband der Internet-Provider [ISPA], noch die Mitbewerber der TA - also alle anderen - teilen diese Rechtsansicht, Bedingung für die Datenweitergabe ist für sie immer noch der Beschluss eines ordentlichen Gerichts. Dass man bei auch der TA von der eigenen Rechtsmeinung nicht wirklich überzeugt war, beweist der Schwenk: Nach lautstarken Protesten der Kunden wurde die Datenweitergabe abgestellt. Zur ursprünglichen Entscheidungsfindung, also die Daten ihrer Kunden überhaupt und freiwillig weiterzugeben mag erstens beigetragen haben: Pro Anfrage im Auftrag von "Muschi Film" und Co wurde dieselbe Gebühr verrechnet, die laut Verordnung für gerichtlich angeordnete Überwachungen eingehoben wird. Das sind rund 100 Euro, bei den geforderten 800 Euro ist das ein Schnitt von 12,5 Prozent pro Fall und insgesamt ein schönes Körberlgeld*, zumal der gesamte Aufwand eine simple Datenbankabfrage ist. Warum die Telekom, zweitens, nicht gegenüber einem Medienkonzern, sondern gegenüber Porno-Winzlingsfirmen schwach geworden ist, passt ebenso ins Bild. Aus einer &lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Unzahl von einschlägigen Betrugsfällen&lt;/span&gt; - Rechnungslegung ohne Leistung und andere Abzockereien - ist bekannt, dass die Betroffenen in der Regel stillschweigend bezahlen, da in Zusammenhang mit Pornos niemand seinen Namen öffentlich genannt haben will. [Körberlgeld = Zusatzverdienst]&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6573079169823074690-4522299209947285678?l=shual-antiwahn.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://shual-antiwahn.blogspot.com/feeds/4522299209947285678/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6573079169823074690&amp;postID=4522299209947285678&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6573079169823074690/posts/default/4522299209947285678'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6573079169823074690/posts/default/4522299209947285678'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://shual-antiwahn.blogspot.com/2008/10/big-brother-award-telekom-austria.html' title='Big Brother Award: Telekom Austria  gewinnt Volkswahl'/><author><name>Shual</name><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6573079169823074690.post-2306044325365112651</id><published>2008-10-17T13:47:00.004+02:00</published><updated>2008-10-17T15:24:37.475+02:00</updated><title type='text'>Weitere Pressebereichte + Auskunftsstopp</title><content type='html'>Note: Selbstverständlich ist das weitere Vorgehen der Kanzlei LF-Law unbekannt. Diese Geschichte wird noch ein Nachspiel haben, oder/und auf eine andere Art weiter gehen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Datenweitergabe an Porno-Industrie: &lt;a href="http://derstandard.at/?url=/?id=1224169825646"&gt;Telekom Austria stellt Auskünfte ein&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;Unternehmen reagiert auf Berichterstattung - Keine Weitergabe mehr von Stammdaten - Umstrittene Abmahnwelle scheint vorerst gestoppt &lt;br /&gt;Die Telekom Austria geriet rasch unter Beschuss, nachdem derStandard.at und andere österreichische Medien berichtet hatten, dass das Unternehmen im Zuge der Abmahnwelle der Pornoindustrie Kundendaten weiter gegeben hatte. Das Unternehmen stützte sich dabei auf die Rechtslage, wonach auch ohne richterliche Anordnung bei Urheberrechtsverletzungen Auskunft erteilt werden müsse.&lt;br /&gt;Mit dem 17.10.2008 ändert der größte heimische Internet-Provider nun sein Vorgehen und stoppt sämtliche Auskünfte über Stammdaten der Nutzer.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zuvor konnte sich Steffen Heintsch in diesem Artikel wieder finden: &lt;a href="http://derstandard.at/?url=/?id=1224169825646"&gt;Porno-Industrie plant Klagen gegen Österreicher&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;Bereits hunderte heimische Tauschbörsennutzer von Abmahnwelle betroffen – Forderungen bei 800 Euro pro Fall wegen Urheberrechtsverletzungen - Telekom Austria gab Nutzerdaten weiter - Mit Mahnbrief zum Download&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Am heutigen morgen: &lt;a href="http://derstandard.at/?url=/?id=1224169825646"&gt;Tele2 und UPC gaben keine Nutzerdaten weiter&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;Zwei der drei größten heimischen Internet-Provider betonen keine Nutzerdaten an die Porno-Industrie weitergegeben zu haben - "Nicht ohne richterlichen Beschluss"&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,584760,00.html"&gt;Der Spiegel hats auch&lt;/a&gt; [Format gehört zum Großteil dem Spiegel]: Österreichische Telekom verpetzt offenbar Porno-Downloader&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Soeben &lt;a href="http://futurezone.orf.at/it/stories/315453/"&gt;bestätigt auch ORF&lt;/a&gt; den Auskunftsstopp.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ich hoffe die Beauskunfter von Konsumentenschutz usw. verfolgen die Anglegeneheit und schämen sich jetzt entsprechend.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6573079169823074690-2306044325365112651?l=shual-antiwahn.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://shual-antiwahn.blogspot.com/feeds/2306044325365112651/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6573079169823074690&amp;postID=2306044325365112651&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6573079169823074690/posts/default/2306044325365112651'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6573079169823074690/posts/default/2306044325365112651'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://shual-antiwahn.blogspot.com/2008/10/weitere-pressebereichte-auskunftsstopp.html' title='Weitere Pressebereichte + Auskunftsstopp'/><author><name>Shual</name><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6573079169823074690.post-797936885677524676</id><published>2008-10-16T17:05:00.003+02:00</published><updated>2008-10-16T17:10:39.206+02:00</updated><title type='text'>Pressebericht Längle - Format</title><content type='html'>Nutzer der Internet-Tauschbörse eDonkey werden von einer Vorarlberger Kanzlei mit aggressiven Abmahnungen eingedeckt. Deren Mandanten: Deutsche Pornofilmhersteller, die ihr Urheberrecht verletzt sehen. Laut FORMAT-Recherchen betrifft diese Abmahnwelle nur Telekom-Austria-Kunden. [&lt;a href="http://www.format.at/articles/0842/528/222548/internet-deutsche-pornofilmhersteller-tauschboersennutzer"&gt;click here to read more about the topic&lt;/a&gt;]&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kurze Anmerkung: Man sieht das sich meine Meinungen durchaus einer gewissen Bestätigung erfreuen dürrfen. Der Barbara Mayerl ein ausdrückliches Dankeschön für diesen eindeutigen und journalistisch sehr qualitativ gestalteten Artikel. [... mit dem ich übrigends nichts zu tun habe.]&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6573079169823074690-797936885677524676?l=shual-antiwahn.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://shual-antiwahn.blogspot.com/feeds/797936885677524676/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6573079169823074690&amp;postID=797936885677524676&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6573079169823074690/posts/default/797936885677524676'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6573079169823074690/posts/default/797936885677524676'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://shual-antiwahn.blogspot.com/2008/10/pressebericht-lngle-format.html' title='Pressebericht Längle - Format'/><author><name>Shual</name><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6573079169823074690.post-3747512869859757278</id><published>2008-10-12T03:23:00.003+02:00</published><updated>2008-10-12T03:33:58.262+02:00</updated><title type='text'>Updates KW 41</title><content type='html'>&lt;a onblur="try {parent.deselectBloggerImageGracefully();} catch(e) {}" href="http://3.bp.blogspot.com/_xNFNHm-HjJs/SPFRxCPvakI/AAAAAAAAALk/Y11Ner6aZpw/s1600-h/sv2bg2bh.gif"&gt;&lt;img style="cursor:pointer; cursor:hand;" src="http://3.bp.blogspot.com/_xNFNHm-HjJs/SPFRxCPvakI/AAAAAAAAALk/Y11Ner6aZpw/s320/sv2bg2bh.gif" border="0" alt=""id="BLOGGER_PHOTO_ID_5256072142976412226" /&gt;&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Neue statistische Einschätzung. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;a onblur="try {parent.deselectBloggerImageGracefully();} catch(e) {}" href="http://img215.imageshack.us/img215/7510/wachsml8.gif"&gt;&lt;img style="cursor:pointer; cursor:hand;width: 320px;" src="http://img215.imageshack.us/img215/7510/wachsml8.gif" border="0" alt="" /&gt;&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Anwaltsempfehlung&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Leicht verändetes Muster einer modiifizierten Unterlassungserklärung&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;- per Einschreiben mit Rückschein -&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;LF-LAW&lt;br /&gt;Längle Fussenegger Singer&lt;br /&gt;Rechtsanwälte Partnerschaft&lt;br /&gt;A - 6900 Bregenz&lt;br /&gt;Brosswaldengasse 12&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Unterlassungserklärung&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Hiermit verpflichte ich,&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Herr/Frau ____________________________,&lt;br /&gt;(Vorname / Nachname)&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;____________________________________,&lt;br /&gt;(Straße)&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;___________,________________________,&lt;br /&gt;(PLZ, Ort)&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;____________________________________,&lt;br /&gt;(Aktenzeichen)&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach-und Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich, gegenüber der Firma&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;INO Handels Vertriebs GmbH, Otto-Hahn-Str. 15, D - 42369 Wuppertal,&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;- nachfolgend „Unterlassungsgläubigerin“ genannt - dazu, zu unterlassen,&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;alle urheberechtlich geschützten Werke der Filmkunst der Unterlassungsgläubigerin ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin, inbesondere durch öffentliche Zurverfügungstellung, im Sinne des § 14 des Urheberechtsgesetz zu verwerten.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ich gebe diese Unterlassungserklärung unter der auflösenden Bedingung ab, dass die zu unterlassende Handlung infolge einer Gesetzesänderung oder Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung rechtmäßig wird.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;___________________&lt;br /&gt;Ort, Datum&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;___________________&lt;br /&gt;Unterschrift des Abgenmahnten&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Verwendung auf eigene Gefahr.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6573079169823074690-3747512869859757278?l=shual-antiwahn.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://shual-antiwahn.blogspot.com/feeds/3747512869859757278/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6573079169823074690&amp;postID=3747512869859757278&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6573079169823074690/posts/default/3747512869859757278'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6573079169823074690/posts/default/3747512869859757278'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://shual-antiwahn.blogspot.com/2008/10/updates-kw-41.html' title='Updates KW 41'/><author><name>Shual</name><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><media:thumbnail xmlns:media='http://search.yahoo.com/mrss/' url='http://3.bp.blogspot.com/_xNFNHm-HjJs/SPFRxCPvakI/AAAAAAAAALk/Y11Ner6aZpw/s72-c/sv2bg2bh.gif' height='72' width='72'/><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6573079169823074690.post-1813656310603734319</id><published>2008-10-03T23:32:00.012+02:00</published><updated>2008-10-06T03:30:08.893+02:00</updated><title type='text'>Sachverhaltsdarstellung KW40</title><content type='html'>&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Einleitung&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;Seit Anfang August 2008 verzeichnet der von mir gestaltete webblog [&lt;a href="http://shual-antiwahn.blogspot.com/"&gt;link&lt;/a&gt;] und eine weitere deutsche Informationsseite [&lt;a href="http://www.abmahnwahn-dreipage.de/"&gt;link&lt;/a&gt;] eine stetig wachsende Anzahl von österreichischen Staatsbürgern, die sich auf diesen Seiten über das Thema "Abmahnungen durch deutsche Pornographie-Hersteller in Österreich durch die Kanzlei Längle + Fussenegger, Bregenz", in der Folge kurz LF-Law genannt informieren. Begründet werden die in den Schreiben geltend gemachten Forderungen mit angeblichen Verwertungsrechtsverletzungen an Filmwerken der Hersteller in sogenannten p2p-Tauschenbörsen, vornehmlich in dem so genannten emule2000-Netzwerk. Die bisher bekannten Details werden heute in Kurzform dargestellt. Das Fazit nach zwei Monaten ist ernüchternd: Da es bislang seitens der Betroffenen nicht gelang eine einheitliche Front gegen die zum Großteil absurden und an Illegalität kaum zu überbietenden Abläufe herzustellen und bis in den Anwaltsbereich hinein schwere qualitative Mängel zu verzeichnen sind wird dieser Bericht notwendigerweise an die zuständigen staatlichen Stellen verschickt, die hiermit aufgefordert werden für einen sofortigen Stopp der Aktivitäten jeglicher Teilnehmer bis zur Klärung der Rechtslage vor dem OHG zu sorgen. Die Klärung der Rechtlage ist von einer staatlichen Stelle zu besorgen, da der als alleiniger "Datenhändler" in Österreich auftretende Provider Telekom Austria mit dieser Aufgabe absolut überfordert ist. Da es sich um bereits gesammelte und beauskunftete Datenmengen handelt hätte dieses Vorgehen keinerlei Wirkung im Bereich der weiteren möglichen zivilrechtlichen Verfolgung. Um umgehende Stellungnahmen wird gebeten. Zum Teil werden Verdachtmomente aufgeführt die in polizeilichen Ermittlungen münden können und eine „Teststrafanzeige“ gestellt. Ein grundsätzliches Statement der zuständigen Rechtsanwaltskammer scheint dringend erforderlich. Bitte schicken Sie die entsprehenden Dokumente an die am Ende stehende Adresse. Bitte beachten: sämtliche Antworten, oder Nichtantworten werden veröffentlicht. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Voranstehend sollte der Hinweis, das nicht etwa die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet durch österreichische Anwälte das Thema dieses Berichts darstellt, sondern die Art und Weise des Vorgehens kritisiert wird. In der Tendenz hält der Verfasser des Berichts die Entwicklung in Deutschland für beispielgebend. Die Unterteilung der Delikte in Bagatellfälle mit entsprechenden Forderungsobergrenzen und durch Richterentscheid fest gestellte, gewerblich orientierte Verletzungsarten wäre mittelfristig auch für Österreich sinnvoll. Insofern besteht hier auch die Chance aus dem Ergebniss der enorm chaotischen Entwicklung der folgenden Affaire eine solide Zukunftslösung zu erarbeiten. Der Bericht, in dem etwa 170 Arbeitsstunden stecken, geht dem österreichischen Steuerzahler kostenlos zu und stellt allein die persönliche Ansicht des Blogbetreibers dar.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Systematische Abmahntätigkeit&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;Als Mandanten der Kanzlei LF-Law sind nachgewiesen: INO GmbH, Wuppertal + Hustler Europe GmbH, Krefeld + GMV GmbH &amp; Co. KG, Ochsenburg + SG Video GmbH, Mönchengladbach [Z-Faktor-Medien, Illertissen] + BBVideo GmbH, Duisburg + Cazzo GmbH, Berlin + Tino-Media, Berlin + Cybernetto GmbH, Offenbach. &lt;br /&gt;&lt;a onblur="try {parent.deselectBloggerImageGracefully();} catch(e) {}" href="http://4.bp.blogspot.com/_xNFNHm-HjJs/SOaPsOFfW-I/AAAAAAAAALM/_hxdEoepapU/s1600-h/svhdnhdo.gif"&gt;&lt;img style="cursor:pointer; cursor:hand;" src="http://4.bp.blogspot.com/_xNFNHm-HjJs/SOaPsOFfW-I/AAAAAAAAALM/_hxdEoepapU/s320/svhdnhdo.gif" border="0" alt=""id="BLOGGER_PHOTO_ID_5253044005232401378" /&gt;&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;Graphik: Systematische Abmahntätigkeit nach AZ-Paketen&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;a onblur="try {parent.deselectBloggerImageGracefully();} catch(e) {}" href="http://1.bp.blogspot.com/_xNFNHm-HjJs/SOaPsE7QnkI/AAAAAAAAALU/Q_u6IHlBUBY/s1600-h/sv630631.gif"&gt;&lt;img style="cursor:pointer; cursor:hand;" src="http://1.bp.blogspot.com/_xNFNHm-HjJs/SOaPsE7QnkI/AAAAAAAAALU/Q_u6IHlBUBY/s320/sv630631.gif" border="0" alt=""id="BLOGGER_PHOTO_ID_5253044002773573186" /&gt;&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;Graphik: Systematische Abmahntätigkeit nach Monatsdaten und abgemahnten Haushalten&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;a onblur="try {parent.deselectBloggerImageGracefully();} catch(e) {}" href="http://2.bp.blogspot.com/_xNFNHm-HjJs/SOc2xb8nTdI/AAAAAAAAALc/tRhHp5dBUOU/s1600-h/sv46946a.gif"&gt;&lt;img style="cursor:pointer; cursor:hand;" src="http://2.bp.blogspot.com/_xNFNHm-HjJs/SOc2xb8nTdI/AAAAAAAAALc/tRhHp5dBUOU/s320/sv46946a.gif" border="0" alt=""id="BLOGGER_PHOTO_ID_5253227713294454226" /&gt;&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;Graphik: Systematische Abmahntätigkeit nach Abmahnungen Shual-Blog mit Vergleichswert  Pásah-Blog [Name aus Sicherheitsgründen geändert] und Maximalwert&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Erläuterung der Graphiken: Aus Datenbankeinträgen, laufenden AZ-Nummern, tracker-Daten und Vergleichswerten aus Deutschland kann ein konservativ gehaltener Mittelwert erzielt werden. Die Dunkelziffer liegt im doppelten Bereich. Grundsätzlich erhalten sehr viele Haushalte Mehrfachabmahnungen, so daß die obigen Daten [Graphik 2] mit einem Faktor 2 multipliziert werden müssen. Eine durch einen Betroffenen ermittelte Aussage eines zur Datenaufbearbeitung zuständigen Technikers der Telekom Austria über „mehrere hundert“ Anfragen zum 20.09.2008 bestätigt das vorhergehende Bild. [Hinweis: Sämtliche personenbezogenen Aussagen dieses Berichts können vom Verfasser in diesem Bericht nicht schriftlich und durch konkrete Namen und Adressen verifiziert werden. Siehe Punkt: „Beeinflussung“. Zur Konkretisierung der Daten und weiterer Angaben des Berichts genügt einer staatlichen Stelle die Verpflichtung der Systemteilnehmer Auskunft zu erteilen. Persönliche Auskünfte können nur auf Anfrage bearbeitet werden.] Nach derzeitiger Lage kann bis zum Stichtag Ende KW 40 mit einer Summe von 1540 Abmahnungen gerechnet werden, die sich auf eine Forderungssumme von ca. 1,2Mio € taxieren lassen. Das „Potential“ für das Jahr 2008 wird mit etwa 3,7Mio € angesetzt, wobei diese Summen sich noch stark erhöhen können. [Vgl. Anzeigevolumen allein im Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Hamm, Deutschland, erstes Halbjahr, bei gleicher Einzelforderungssumme: 27,6 Mio €] Nach Aussage [Abmahnung, bei Bedarf: siehe Anlage] der LF-Law werden hiervon bis Ende KW40 weit über 0,2Mio € an die Telekom Austria als Ausfwandsentschädigung abgeführt. Das „Potential“ für 2008 liegt bei ca. 0,5Mio €. Der volkswirtschaftliche Schaden [Konsumentenschutz, Telekom, Anwaltsgebühren, Konsumausfälle, Verschuldung, etc.] liegt gängig auf dem gleichen Niveau wie die Forderungssumme. Da momentan nur eine Kanzlei aktiv ist und prognostizierbar bis zu sechs Trittbrettfahrerkanzleien organisiert auftreten werden, die auch andere Sparten und Herstellerkartelle bedienen werden darf bei ungehindertem Verlauf für 2009 mit einer dreistelligen Millionensumme an Schäden gerechnet werden. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Strategische Daten&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;Wie bereits hinlänglich berichtet entstammen die IP-Adressen aus dem Gesamtpool an Daten der MediaProtector GmbH in Augsburg [&lt;a href="http://www.mediaprotector.de/splash/splash.html"&gt;Link&lt;/a&gt;], die von der Telekom Austria als „Internetdetektei“ bezeichnet wird, wobei dieser Titel eingentlich im Minimum eine erfolgreiche Mitgliedschaftsberwerbung in Organen wie dem BDK erfordert. Über die Art und Weise der einzelnen vertraglichen oder stillschweigenden Geldtransfers und Informationsflüsse zwischen der deutschen anwaltlichen Vertretung [NZKG, Augsburg] der nun in Österreich auftretenden Rechteinhaber könnte hier nur spekuliert werden. Eine staatsanwaltliche Ermittlung ist hier dringend erforderlich, da noch nicht einmal rechtlich einwandfrei geklärt ist ob das nicht öffentlich bekannte und in Deutschland wegen schwiegenden Fehlern in Miskredit gekommene System der MediaProtector GmbH in Augsburg überhaupt für Österreich zugelassen ist. Besonders fraglich erscheint dabei das datenschutzrechtlich relevante Vorgehen "über lange Zeiträume hinweg ein genaues "Tauschprofil des Verletzers" zu erstellen [Selbstdarstellung Mediaprotector], wie es sich innerhalb der systematischen Abmahntätigkeit der Kanzlei LF-Law häufig belegen läßt. Desweiteren erscheint es strittig ob der Datenverkehr zwischen LF-Law und Telekom Austria aus dem Punkt 2.5 der freiwilligen Selbstverpflichtung der ISPA [&lt;a href="http://www.ispa.at/"&gt;Link&lt;/a&gt;] ableitbar ist, da weder der "Private"fall noch der Fall einer inländische Rechteverwertungsgesellschaft zu erkennen ist. Der Kartellrechtsverstoß ist auf Seiten der Telekom Austria mehr als offensichtlich, auf Seiten des Abmahnkartells zu vermuten. Zwar obliegt es innerhalb der Selbstverpflichtung den einzelnen Providern selbstentscheidend vorzugehen, jedoch wird durch die offensichtlich fehlende Kompetenz der Telekom Austria zur Begutachtung der teilweise extrem komplexen Einzelfälle durch das Unterlassen einer angemessenen Organisation in Prüfung und Beauskunftung der Betroffenen ein deutlicher Vorteil gegenüber den anderen ISPA-Mitgliedern erzielt. Von Bedeutung ist hier auch das sich die ISPA-Leitung in einer auf der Webseite veröffentlichten Pressemitteilung vom 27.08.2008 von der Praxis die von der Telekom Austria bereits umfänglich praktiziert wurde distanziert. Ein erstaunlicher Vorgang. „Vorzüglich“ ist im System allein die Abwicklung der Anfragen in der technischen Ebene der Telekom Austria und in der Kanzlei LF-Law zu nennen. Man darf annehmen das ein „handelsübliches“ Excel-Tabellen-Verfahren vorliegt, aus dem IP-Adressen, Log-Daten und "Hash-Werte" hervor gehen, das zügig mit Anschlußinhaberdaten ohne jegliche Prüfung durch die Telekom Austria angereichert und an die Kanzlei LF-Law versandt wird. Diesbezügliche Vereinbarungen mit verantwortlichen Abteilungen der Telekom Austria sind unbekannt, aber angesichts der Masse an Anfragen zu vermuten. Die vollständig rechtswidrige Nullprüfung der Begründungen [vlg. §87 b Abs3: „In die Begründung sind insbesondere hinreichend konkretisierte Angaben über die den Verdacht der Rechtsverletzung begründenden Tatsachen aufzunehmen.“] gilt als über Einzelfälle nachgewiesen. Zudem sei ein Zitat von Vielen genannt: „&lt;span style="font-style:italic;"&gt;Achtung: diese Norm ist möglicherweise EU-rechtswidrig (nicht richtlinienkonform umgesetzt). Eine Auskunft ohne richterlichen Beschluss wird idR unzulässig sein. Access-Provider werden aufgrund von § 13 ECG idR keine Auskunft erteilen dürfen. Bei Berufung auf diese Gesetzesstelle bitte keinesfalls Beauskunftungen ohne Beiziehung der Rechtsabteilung erteilen.&lt;/span&gt;“ [Dr. Sabine Kiesel-Szontagh, TUWien]. Als besonders irritierend muß das Vereinfachen der Beweisführung gelten: In den entsprechenden Abmahnsystemen in Deutschland, in denen die Firma MediaProtector GmbH als beweisermittelndes Unternehmen auftritt wird als "hinreichend konkretisierte Angabe" stets die Kontrollfunktion eines "visuellen Abgleichs" - Stichwort: "Testdownload" - angeführt. Weder im Abmahnschreiben [Punkt 3] noch in sonstigen Informationen taucht für Österreich der "Testdownload" auf. Dahingehend besteht die Kanzlei LF-Law auf dem Begriff der "protokollierten" Rechtsverletzung, was aufgrund der Sensibilität der Daten [sexuelle Präferenzen] selbst im Falle von tatsächlichen Rechteverletzern bis hoch in die Ebenen der EU-Verordnungspraxis einen zwingend zu beachtenden Richtervorbehalt nach sich zieht. Zusätzlicher Punkt und extrem relevanter Punkt für Österreich ist hier, das aufgrund der in Österreich weitläufig zu notierenden Vergabepraxis von IP-Adressen der alleinige track einer IP-Adresse nur schwer als handfester Beweis für illegale Handlungen anzusehen ist. Anders als in dynamischen Systemen wie bei der Telekom Deutschland sind die legal erhältlichen Daten ausreichend um die Täter-IP zu verschleiern. [&lt;a href="http://www.db.ripe.net/whois?form_type=simple&amp;full_query_string=&amp;searchtext=80.120.116.92&amp;submit.x=0&amp;submit.y=0&amp;submit=Search"&gt;Beispiellink&lt;/a&gt;] Zwar wurde seitens eines Technikers der Telekom Austria die Meinung geäußert, die Telekom habe Datenmengen gespeichert die Bewegungen im emule-Netzwerk dokumentiert hätten. Über Relevanz [ohne "Testdownload"] und Einzelfallprüfung ist nichts bekannt. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Strategische Pakete&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;Nach einem erfolgreichen „Testlauf“ Anfang August 2008 [Paket-Bezeichnung „06/07/08“] folgten die Pakete „24/08/08“ und „18/09/08“. [Pakete = bei der Telekom Austria zur Beauskunftung eingereichte Excel-Tabellen.] Die ersten organisierte Auswertung von Log-Daten durch die MediaProtector GmbH in Augsburg fand ab März 2008 statt. Die Zeit zwischen Log-Auswertung [März bis Mai 2008] nutzte die Kanzlei LF-Law zur Erstellung von eigenen „Profilen“ zur Ermittlung von möglichen Anschlußinhabern denen Mehrfachabmahnungen zugestellt werden könnten. Es darf nach dem hier recht eindeutigen und der Kanzlei LF-Law als bekannt voraus zu setzenden OHG-Urteil 4Ob194/07v vom 21.01.2008 [&lt;a href="http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1617"&gt;Link&lt;/a&gt;] abgeleitet werden, das diese Praxis vor einem Gericht kaum bestand haben dürfte. Unter den Profilen „Mehrfachabmahnung“ finden sich strategische Varianten: Haushalte werden innerhalb weniger Tage, oder gar an einem Tag mit drei bis fünf Abmahnungen bombardiert. Haushalte werden schrittweise nach Bezahlung mit einer neuen Forderung konfrontiert. Immerhin kommt es derzeit noch recht wenig zu Fehlern, wie falschen Datumsangaben innerhalb der Fristen. Zudem haben Anrufe in der Kanzlei die Vorschaltung von "call-Center"-ähnlichen Strukturen ergeben, die aufgebaut wurden um den zu erwatenden Aufwand zu kanalisieren. Dabei gelten die Personen als insgesamt "sympatisch" und "vorgeschult". Gesichert ist ebenso, das die fehlende Bearbeitung von Nichtzahlerfällen, weder im zivilrechtlichen noch strafrechtlichen Bereich deutlich auf eine allein geldabschöpfende Methodik in der Anfangsphase hinweist. Informationen über direkte oder anwaltliche Verhandlungen existieren kaum [siehe Punkt "Beeinflussung"]. Dahin gestellt sei ob den einzelnen deutschen Rechteinhabern ein wirtschaftliches und wettberwerbspolitisches Interesse zu bescheinigen sei. Ein kleiner Test ergab jedoch eine überraschende Information. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Test-Strafanzeige&lt;/span&gt; gegen IP 193.83.233.171, N.N. Salzburg wegen Verstoß gegen das österreichische Pornographiegesetz. Bei der Überprüfung der Geschäftsbeziehungen der GMV Media GmbH, D-Ochsenburg nach Österreich konnte auf der Verweisseite der Amor Medien GmbH, A-Lochgau [angeblicher Vertrieb] keinerlei Präsenz der GMV Media GmbH ermittelt werden. Auffällig war jedoch das durch die Amor Medien GmbH ohne jegliche Altersbeschränkung zur Schau gestellte und in keinster Weise zensierte extrempornographische, zum Teil in Close-Up-Darstellungen veröffentlichte Material. Um Ermittlungen der österreichischen Behörden wegen jugendgefährdetem Verbreiten von pornogrpahischem Material zu entgehen nennt sich die Webseite vorsätzlich armor-medien.com, wobei die Daten jedoch über einen Server in Salzburg bereit gestellt werden. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Innerhalb der strategischen Pakete finden sich selbstredend die absurdesten Konstrukte. Hier sei als Beispiel die Geltendmachung voller Forderungssummen für komplette Filmwerke gennant, obschon der Kanzlei LF-Law als bekannt voraus zu setzen wäre das die fraglichen Dateien Kleinst-Auschnitte von bis zu einem Sechstel der Filmwerkgröße darstellten. Ebenso finden sich in den Pakten genügend Beispiele von Filmwerken die auf einfachste Art aus anderen Netzwerken [zB rapidshare] auf Hinweis durch die Betreiber gelöscht wurden. Warum die Rechteinhaberschaft und ihre deutsche und österreichische rechtsanwaltliche Vertretung im Fall der emule-Netzwerke diesen Weg nicht eingeschlagen hat bleibt dem Betrachter verborgen, insbesondere da die beauftragte Firma MediaProtector GmbH besonders stolz auf die Ermittlung von "initial seedern", also den "eigentlichen" Tätern verweist. Die ebenso von Media Protector auf der Webseite geäußerte Meinung, das die als illegale Vorlage identifizierten Dateien schwer zu löschen seien wird durch das positive Ergebniss [zB rapishare] konterkariert.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Strategische Beeinflussung&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;Da die Kanzlei LF-Law nicht nur die Angewohnheit entwickelt hat Informationswebseiten und Internetforen nach um Hilfe Suchenden auszuspähen, sondern diese auch nach erfolgreicher Identifizierung [zB. Über Daten der Abmahnung] massiv beeinflußt kann von dem Verfasser des Berichts keine der durchaus vorliegenden Identitäten in diesem Bericht preis gegeben werden. Mindestens ein Fall ist bekannt in dem die Kanzlei LF-Law einen Teilnehmer eines Internetforums über Drohungen dazu brachte seine Beiträge, die jederzeit den Regeln der Meinungsfreiheit entsprachen von den Betreibern der Webseite löschen zu lassen, ohne das hierfür den Forenbetreibern ein Grund genannt wurde. Zudem existieren weitere Berichte über ein absonderliches Auftreten der Kanzlei LF-Law [&lt;a href="http://www.wcm.at/forum/showpost.php?s=11ff95e6e275bc8598e70537665e1826&amp;p=2314393&amp;postcount=112"&gt;Link&lt;/a&gt;].Ob und und wie oft diese in Telefonanrufen bei abgemahnten Haushalten praktiziert wird ist bislang nicht ersichtlich, da die Bedrohten aus Angst vor Strafanzeigen auf absurde Schweigeverpflichtungen eingehen. Ein weiterer Punkt der den Gepflogenheiten solider Anwaltskanzleien widerspricht. Von positiv zu bewertenden, jederzeit möglichen Kontaktaufnahmen zB in den Hilfsforen um kann nicht berichtet werden.  &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Auskunft über das Auskunftsverfahren&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;Nachdem die Telekom Austria bis zur Woche 39 in Antwortmails und telefonischen Aussagen an betroffene Anschlußinhaber jegliche Verbindung zur Kanzlei LF-Law bestritt und gar die Herausgabe von Daten unter einen strikten Richtervorbehalt stellte sind nun erste Schreiben aufgetaucht, deren Inhalt kaum erhellender als die offensichtlichen Unwahrheiten der Vorwochen bezeichnet werden kann. Auf anwaltlich erarbeitete Musterschreiben auf Auskunft nach § 26.1 Datenschutzgesetz über „über die verarbeiteten Daten, die verfügbaren Informationen über ihre Herkunft, allfällige Empfänger oder Empfängerkreise von Übermittlungen, den Zweck der Datenverwendung sowie die Rechtsgrundlagen hierfür in allgemein verständlicher Form. Die Auskunft bezieht sich auch auf evtl. Namen und Adresse von Dienstleistern, falls sie mit der Verarbeitung meiner Daten beauftragt sind sowie wann und durch welche Verwertungsgesellschaft oder eines Privaten ein Auskunftsbegehren gegenüber meine Person stattfand und welche Daten beauskunftet worden.“ erhält der Betroffene einen Verweis auf §87 Abs. 3 UrhG [!] nebst Aussagen wie „Eine vom Urheber beauftragte „Internetdedektei“ ermittelt mit einer speziellen Software Teilnehmer mit ihrer IP Adresse an Fileshareingsystemen zu einem Zeitpunkt zu dem sie anderen Teilnehmern Dateien zum Download zur Verfügung stellen. In der Folge übergibt der Urheber diese IP-Adressse samt Datum und Uhrzeit – also bereits individualisiert – dem zuständigen Betreiber zur Beauskunftung der Stammdaten.“ Solcherlei Stilblüten verstärken den Eindruck das die Telekom Austria rechtlich vollkommen hilflose Mitarbeiter beschäftigt und ihr die Angelegenheit außer Kontrolle geraten ist. Da diese Bezeichnung auch auf die bislang erhältlichen "Ratschläge" des österreichischen Konsumentschenschutzes anwendbar ist sind neueste "Anweisungen" an Mitarbeiter der Telekom Austria die Anrufenden an den österreichischen Konsumentenschutz abzugeben ein äußerst befremdlicher Umstand. [Textbeispiel Konsumentenschutz-Webseite: „Wer im Netz urheberrechtlich geschützte Inhalte herunterlädt, kann vom Urheber geklagt werden.“] Der Konsumentenschutz verweist immer noch zu 99% auf seine Nichtzuständigkeit in Urheberrechtsfragen und erteilt dennoch den unsinnigen Ratschlag mit der Kanzlei LF-Law in Kontakt zu treten und die Forderungssumme zu begleichen. Dies selbstredend ohne Einzelfallprüfung. Mittlerweile ist jedoch ein Betroffener dabei andere Abgemahnte zu animieren bei der österreichischen Datenschutzkommission nach § 30 DSG 2000 ein Ombudsverfahren einzuleiten. Die ersten Reaktionen der DSK war kompetent und sachlich. In diesem GesamtBereich liegt allemal ein extrem schwerwiegender Fehler der Führung der Telekom Austria: Eine derartige Menge an Anfragen und Geldmengen kann nur unter Wissen und Anordnung eines zuständigen und verantwortlichen Abteilungsteils der Telekom Austria eingereicht und bearbeitet werden, wobei mit Nichten datenschutzrechtliche Bedenken erkennbar umgesetzt wurden. Die einhelligen Falschaussagen der vorgeschalteten Mitarbeiter lassen klare Unternehmensdirektiven vermuten, die diese Falschaussagen vorgeben. Sollte hingegen der Negativ-Fall "Direktive" bemüht werden hätte ebenso es in der Pflicht der verantwortlichen Abteilung der Telekom Austria gelegen Ihren Kunden umgehend eine kompetente Beratung über ein einfaches Schreiben zu erteilen und hierfür den call-Center-Beschäftigten Anweisungen zu erteilen. Da dies nicht geschehen ist und gleichzeitig weitere "Aufwandsentschädigungen" fließen, die munter  durch inkompentente Mitarbeiter der Telekom Austria bestritten, oder mit nichtssagenden Auskünften verschleiert werden ist ein finanzielles Interesse an der Langlebigkeit des rechtlich bedenklichen Auskunftsverfahrens zu unterstellen. Möglicherweise liegt ein indirektes Anwerbeverfahren für Trittbrettfahrer-Kanzleien vor, die wohl schon aktiv "protokollieren". Dabei hätte ein einfach gehaltenes Statement, das die Verbraucher und Kunden über ihre Rechte und Pflichten im Falle einer erhaltenen Abmahnung aufklärt den Bedürfnissen der Verbraucher und Kunden genüge getan. Da wiederum die Haftungsfrage aufgrund immenser und zusätzlicher Kosten für die Einzelfälle kaum zu klären sein dürfte und selbst ein Einzelfall keine Breitenwirkung entfalten könnte ist hier definitv die ordnende Hand der angeschriebenen staatlichen Stellen gefordert!&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Auskunftsverfahren&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;Es sei an dieser Stelle deutlichst klar gemacht das der Verfasser das vorliegende Auskunftsverfahren als gegen die Beschlüssen des OHG-Urteils &lt;a href="ftp://ftp.freenet.at/beh/OGH_4Ob141_07z.pdf"&gt;4Ob141/07z&lt;/a&gt;, dem anschließenden Rechtshilfebegehren an den Europäischen Gerichtshof, dessen Beurteilung der österreichischen Auskunftsregelungen noch aussteht und der zu berücksichtigenden Verhältnissmäßigkeit stehen sieht. Diese eigentlich rechtlich nicht sehr umstrittene Meinung des Verfassers kann durch die Existenz von „Fake-Dateien“ im systematischen Abmahnsystem belegt werden. Zuvor: Alleine die Weitergabe der personenbezogenen Daten ist bis zu einem höchstrichterlichen Urteil in Österreich trozt einer vorhandenen "Selbstverpflichtung" der österreichischen Provider strikt unter Vorbehalt zu stellen. Insofern kommt der folgenden Beurteilung der österreichischen Situation durch die ARGE Daten [&lt;a href="http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=AD-NEWS-LAST"&gt;Link&lt;/a&gt;] ein imenses Gewicht zu: "&lt;span style="font-style:italic;"&gt;Die Bekanntgabe von Benutzerdaten gegenüber Dritten ohne richterlichen Auftrag durch die Provider ist demnach nicht zulässig. Sehr oft stehen hinter solchen Aufforderungen Interessensvertretungen oder Anwälte, die angebliche oder tatsächliche Rechtsverletzungen verfolgen. Eine Auskunft vom Provider ermöglicht es die Betroffenen direkt zu kontaktieren. Diese werden dann oft mit relativ hohen Forderungen konfrontiert und - unabhängig von der tatsächlichen Rechtslage - unter Druck gesetzt, diese Forderungen innerhalb kurzer Frist zu bezahlen, um gerichtliche Schritte zu vermeiden. Für den Betroffenen entsteht dadurch ein großer Druck solchen Forderungen nachzugeben, unabhängig davon, ob diese berechtigt sind oder nicht. Aus Sicht der ARGE DATEN ist diese Vorgangsweise grundsätzlich abzulehnen, weil so eine Art 'Paralleljustiz' entsteht. Es besteht hierbei außerdem die Gefahr, dass auch unberechtigte Forderungen mit Hilfe solcher Abmahnungen geltend gemacht werden. Bei Vorliegen berechtigter Forderungen und entsprechender Beweise können diese gerichtlich geltend gemacht werden und die Daten in weiterer Folge vom Gericht angefordert werden. Aktuelle Gerichtsentscheidungen bestätigen Standpunkt. Auch neuere Gerichtsentscheidungen bestätigen den ARGE DATEN -Standpunkt, wenn die Auskunftsvoraussetzungen vorliegen, dann sind die Kundendaten sowohl von dynamischen, als auch statischen IP-Adressen bekannt zu geben.&lt;/span&gt;" In diesem Licht betrachtet passend ist die Drohung der Kanzlei LF-Law zu sehen, die Abgemahnten bei Nichtzahlung der absurden Forderungen umgehend und ohne weiteren Schriftsatz wegen der angeblichen Verbreitung von Pornographie anzuzeigen. Es wird sogar ohne auch nur einen einzigen Beweis vorzulegen mit schwere Gefängnisstrafen gedroht und die Behauptung in den Raum gestellt das Behörden von "von Amts wegen" ermitteln würden, da der Anschlußinhaber pornographische Werke einem "größeren Personenkreis unter 16 Jahren zugänglich gemacht" habe. Das in Deutschland gängige Modell die einzelnen Punkte und vornehmlich den strafrechtlichen Teil mit wenigstens halbwegs passenden, bereits ergangenen Urteilen in diesem Bereich auszukleiden war der Kanzlei LF-Law für Österreich zu viel Arbeit. Zu diesem offensichtlichen Betrugsmodell paßt der Punkt No. 5 innerhalb der Abmahnung, der gegensätzlich zur oben erwähnten Rechtsauffassung des OHG 4Ob194/07v im Urteil erläutert: "... haben Sie sich verpflichtet, Ihren Internetzugang in keiner Weise zu gebrauchen oder von anderen in Anspruch nehmen zu lassen, die zur Beeinträchtigung Dritter führt. Es handelt sich hierbei um einen Vertrag mit ausdrücklicher Schutzwirkung zugunsten Dritter, also zugunsten unserer Mandantschaft, der Sie nicht nur für Ihr Verhalten, sondern auch für das Verhalten jener Personen, die ihren Internetzugang nutzen, haftbar macht." Da von „Medienrechtsanwälten“ verlangt werden kann das bislang einzige Urteil des OHG zum Thema „Störerhaftung“ zu kennen dürfte hier zu Recht ein Vorsatz ableitbar sein. In wie fern die Abmahnung als solches österreichischem Recht entspricht kann hier nicht geklärt werden. Vergleicht man sie hingegen im sachlichen Bereich [z.B Tathergangsbeschreibungen] mit deutschen Standard-Massenabmahnungen fällt sie unter jedes Qualitätsminimum. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Über die Bedeutung von „Fake-Dateien“&lt;/span&gt; &lt;br /&gt;Defintion -verkürzt-: Neben dem Titel, der Größe der Datei stellt der sog. Hash-Wert eine stabile Größe in der Bewertung der einzelnen Dateien gerade im Punkt „Urheberrechtsverletzungen“ dar. Die Firma MediaProtector GmbH, Augsburg ermittelt im Auftrag eines Rechteinhabers den speziellen Hash-Wert einer im emule2000-Netzwerk befindlichen Datei und protokolliert die Bewegungen von IP-Adressen über diesen Hash-Wert. Bereits in 5 bekannten Fällen wurden Hash-Werte protokolliert, die in der Firma MediaProtector bekannter Weise [wird in den entsprechenden Abmahnungen erwähnt] mit einem neuen, von Rechteinhaber und vor allem von der Sparte Pornographie abgesondert über einen veränderten Titel verfälscht wurden. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Beispiel: „Darwins Alptraum“ - ARTE Dokumentation (RI wohl hubert Sauper) [Titel] mit Hash-Wert für Vivian Schmitt – XXX-Fieber - Videorama GmbH.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auch wenn die Kanzlei LF-Law kostenschonend auf eine Veränderung des „regulären“ Abmahnschreibens verzichtet [FSK 12 zu FSK 18] ändert dies nichts an der grundsätzlichen Tatsache, das ein Urheberrechtsverstoß vorliegt. Wie dieser letztlich vor Gericht gehandhabt wird sei dahin gestellt. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Von größter Bedeutung ist die Existenz von „Fake-Dateien“ für das Verfahren innerhalb der Telekom Austria, wobei davon ausgegangen werden muß das in den „hinreichend konkretisierte Angaben über die den Verdacht der Rechtsverletzung begründenden Tatsachen“ genau hervor geht das hier kein „Normalfall“ vorliegt. Egal ob man nun „Erwägungsrichtlinien“ aus EU-Verordnungen, OHG-Urteile [zB. aus der Störerhaftung ableitend], oder auch nur logische Argumente zu Rate zieht: Die Beauskunftung kann nicht ohne einen richterlichen Beschluß erfolgen, da allein schon der Anspruch des Rechteinhabers auf Unterlassung bei im gutem Glauben handelnden Endverbraucher nur im Einzelfall und durch einen Richter zu klären wäre. Mindestens ein Fall einer abgemahnten „klassischen“ Fake-Datei, die durch das System selbst erkannt wurde ist zu notieren. Dies bedeutet in der Regel, das Datenmüll der einem Titel des jeweiligen Rechteinhabers zugeordnet wurde und zusätzlich mit einem „harmlosen“ Titel verändert wurde in den Abmahnungen auftauchte. Hier zeigt sich gleichermaßen die Grenze des durch die Frima MediaProtector angewandten Verfahrens: Mag der Hash-Wert-Beweis, der in Deutschland von Gerichten zum Teil als ungenügend klassifiziert wird für einen Anfangsverdacht selbst ohne "Testdownload" ausreichend sein. Für ein zivilrechtliches Auskunftsverfahren ohne Richtervorbehalt nebst einer Null-Prüfung durch den Provider ist er vollkommen untauglich, da er eine immense Fehlerquote erzeugt, wobei zudem Dutzende Betroffene überzeugend als Unschuldige aufgetreten sind, bzw. nachgewiesene 0-uploader wegen illegaler upload-Handlungen abgemahnt wurden. [Beispiel 0-upload-Modus: &lt;a href="http://img407.imageshack.us/img407/8598/screenshotnouploadrb9.jpg"&gt;Link&lt;/a&gt;].&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6573079169823074690-1813656310603734319?l=shual-antiwahn.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://shual-antiwahn.blogspot.com/feeds/1813656310603734319/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6573079169823074690&amp;postID=1813656310603734319&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6573079169823074690/posts/default/1813656310603734319'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6573079169823074690/posts/default/1813656310603734319'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://shual-antiwahn.blogspot.com/2008/10/sachverhaltsdarstellung-kw40.html' title='Sachverhaltsdarstellung KW40'/><author><name>Shual</name><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><media:thumbnail xmlns:media='http://search.yahoo.com/mrss/' url='http://4.bp.blogspot.com/_xNFNHm-HjJs/SOaPsOFfW-I/AAAAAAAAALM/_hxdEoepapU/s72-c/svhdnhdo.gif' height='72' width='72'/><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6573079169823074690.post-2247520085525641128</id><published>2008-09-21T19:04:00.000+02:00</published><updated>2008-09-21T19:07:46.040+02:00</updated><title type='text'>Artikel</title><content type='html'>&lt;a onblur="try {parent.deselectBloggerImageGracefully();} catch(e) {}" href="http://3.bp.blogspot.com/_xNFNHm-HjJs/SNZ_UYQRoTI/AAAAAAAAAK0/6pU6m31P_VI/s1600-h/21.09.2008+18-15-35_0007.jpg"&gt;&lt;img style="cursor:pointer; cursor:hand;" src="http://3.bp.blogspot.com/_xNFNHm-HjJs/SNZ_UYQRoTI/AAAAAAAAAK0/6pU6m31P_VI/s200/21.09.2008+18-15-35_0007.jpg" border="0" alt=""id="BLOGGER_PHOTO_ID_5248522403831718194" /&gt;&lt;/a&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6573079169823074690-2247520085525641128?l=shual-antiwahn.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://shual-antiwahn.blogspot.com/feeds/2247520085525641128/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6573079169823074690&amp;postID=2247520085525641128&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6573079169823074690/posts/default/2247520085525641128'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6573079169823074690/posts/default/2247520085525641128'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://shual-antiwahn.blogspot.com/2008/09/artikel.html' title='Artikel'/><author><name>Shual</name><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><media:thumbnail xmlns:media='http://search.yahoo.com/mrss/' url='http://3.bp.blogspot.com/_xNFNHm-HjJs/SNZ_UYQRoTI/AAAAAAAAAK0/6pU6m31P_VI/s72-c/21.09.2008+18-15-35_0007.jpg' height='72' width='72'/><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6573079169823074690.post-3249174575367748559</id><published>2008-09-08T01:23:00.006+02:00</published><updated>2008-09-11T23:37:57.047+02:00</updated><title type='text'>Tag 44 - Press Release Austria</title><content type='html'>No-link-Release-Version, abgeschickt Di, 09.09.08 08:00&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sehr geehrte Damen und Herren der Lokalredaktion der xxxxxxxx,&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;lassen Sie mich zuvorderst betonen, daß Ihre Zeitung von mir exklusiv angeschrieben wird. Bitte teilen Sie mir bis Donnerstag, 11.09.08 12:00Uhr mit, ob eine Veröffentlichung der folgenden Angelegenheit für Ihr Haus in Frage kommt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Bitte vorab beachten: Diese mail beinhaltet Informationen über anonymisierte Dritte. Ich bitte sie dringendst die Anonymität dieser Dritten zu achten, auch weil eine Vielzahl der Geschädigten die Vorwürfe strikt zurückweist. Ich werde jedoch den Geschädigten nahe legen Sie, Ihr Interesse voraus gesetzt selbst zu kontaktieren. Dieses Vorgehen ist zwingend, da in den nächsten Wochen mit mehreren Dutzend Geschädigten gerechnet werden muß.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Seit Anfang August 2008 verzeichnet das integre Informationsportal des deutschen „Vereins gegen den Abmahnwahn e.V.“ [Link] mittlerweile zwei Wellen von von Abmahnungen deutscher Porno-Hersteller in Österreich durch die Kanzlei Längle + Fussenegger, Bregenz [Link] [Dokument siehe Anlage], in der folge kurz LF-Law genannt. Begründet werden die in den Schreiben geltend gemachten Extrem-Forderungen mit angeblichen Verwertungsrechtsverletzungen an Filmwerken der Hersteller in sogenannten p2p-Tauschenbörsen, vornehmlich in dem so genannten emule2000-Netzwerk.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Meine Wenigkeit sieht sich als ein den Zielen des obigen Vereins loyal eingestelltes Nicht-Mitglied. Auf Basis eines anwaltlich geprüften Informationsprodukts erstellte ich den bislang einzigen für Österreich verfügbaren spezialisierten Informationstext [Link]. Bereits zu Beginn der Aktivitäten der deutschen Porno-Hersteller war zu mutmaßen, das nach deutschem Vorbild den Mandanten und der Rechtsanwaltskanzlei Längle + Fussenegger, Bregenz ein einträgliches Geschäftsmodell vorschwebt, das Österreich offensichtlich unvorbereitet trifft. Weder Konsumentenschutz, noch beauftragte österreichische Rechtsanwälte haben seither eine wirksame einheitliche Strategie gegen den Export der deutschen Verhältnisse erkennen lassen. Grundsätzliches Material über die Rechtslage steht nur bei der ARGE Daten [Link] zur Verfügung. Nun sieht sich mein Informationstext zu Beginn des Septembers etwa drei Dutzend Anfragen aus Österreich ausgesetzt. Die berühmte Dunkelziffer läßt den Start eines Massenabmahnsystems vermuten.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zwar konnte durch den „Verein gegen den Abmahnwahn e.V.“ schleunigst eine in Deutschland durch Gerichte abgesegnete modifizierte Unterlassungserklärung auf österreichische Verhältnisse zugeschnitten werden; -ein Dokument das den orginalen Unterlassungserklärungen die durch die Kanzlei Längle + Fussenegger, Bregenz verschickt werden zu bevorzugen ist, da diese ein Schuldeingeständniss darstellen-; doch ist dieses Dokument nicht ausreichend um dem offensichtlichen Mißbrauch rechtlicher Lücken in Österreich Einhalt zu gebieten. Auch können die Anbieter von Informationen aus Deutschland in diesem Bereich keine rechtsanwaltliche Beratung abgeben, noch ersetzen, da sich die meisten der Angeschriebenen aufgrund des Vorwurfs und Einschüchterungsversuchen seitens der Kanzlei Lf-Law nicht einmal trauen die Kerndaten der Abmahnungen in Datenbanken anonymisiert zu veröffentlichen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Als gesichert gilt mittlerweile die vormalige Vermutung, die Kanzlei Längle + Fussenegger, Bregenz habe in deutlich erkennbarem wirtschaftlichen Interesse die Mandantenkundschaft der dubiosen deutschen Kanzlei Negele, Zimmel, Kremer, Greuter, Augsburg übernommen. [Link] ["Kunden", die bislang bekannt sind: INO GmbH, Wuppertal + Hustler Europe GmbH, Krefeld + GMV GmbH &amp; Co. KG, Ochsenburg + SG Video GmbH, Mönchengladbach + BBVideo GmbH, Duisburg] Hierzu ist vermutlich die durch die NZKG-Kanzlei Augsburg zur Tauschbörsen beauftragte Firma Media Protector GmbH, Augsburg [Link] spätestens im Frühjahr 2008 angewiesen worden auch österreichische IP-Adressen, die sich dem Anfangsverdacht einer Verwertungsrechtsverletzung aussetzen zu notieren. [Die im Abmahnschreiben erwähnte log-software konnte nicht zugeordnet werden. Das Produkt ist nicht beim deutschen Marken- und Patenamt erkennbar registiert.] Diese sensiblen und keineswegs stichhaltigen Daten wurden der Kanzlei Längle + Fussenegger übergeben, die wiederum nach eigener Aussage nicht den rechtlich einwandfreien Weg einer über ein Gericht einschlug, sondern auf Basis des österreichischen §87b Abs. 3 UrhG Auskunft von dem idR Provider Telekom Austria verlangten und erlangten. Die erste Antwort, die ein Geschädigter von der Telekom Austria erhielt: "Diese Daten stammen mit Sicherheit nicht von uns. Daten werden von uns nur nach richterlichem Beschluss herausgegeben."&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Es sei an dieser Stelle deutlichst klar gemacht das dieses Auskunftsverfahren entgegen den den Beschlüssen des OHG-Urteils 4Ob141/07z [Link], dem anschließenden Rechtshilfebegehren an den Europäischen Gerichtshof, dessen Beurteilung der österreichischen Auskunftsregelungen noch aussteht und der zu berücksichtigenden Verhältnissmäßigkeit steht. Alleine die Weitergabe der personenbezogenen Daten ist bis zu einem höchstrichterlichen Urteil in Österreich trotzt einer vorhandenen "Selbstverpflichtung" der östererreichischen Provider strikt unter Vorbehalt zu stellen. Die Antwort der Telekom Austria ist selbstredend eine Unverschämtheit. Nicht nur das sie den Vorgang abstreitet, sie fügt zudem einen Tathergang an, der die Abgemahnten a) zu Beschuldigten erklärt und b) ihnen Fahrlässigkeit um Umgang mit den eigenen personenbezogenen Daten bescheinigt [Zitat: "Wichtig ist, dass Ihre IP-Adresse jederzeit von jedem im Internet nachverfolgt werden kann. Zwischen IP Adresse und Ihren Privatdaten (E-Mail Adresse, Name, Adresse, etc.) gibt es jedoch keinen direkten Zusammenhang. Daher muss beim Herunterladen bzw. beim Besuch der vom Anwalt genannten Seite Ihre E-Mail-Adresse angegeben worden sein.] Es konnte ebenso beobachtet werden, das die Telekom Austria zwar Daten kostenpflichtig an die Kanzlei Längle + Fussenegger, Bregenz weiter gab, aber auf Kundenanfragen, die einen Unschuldsbeweis darstellen würden [IP-Adressen-Vergabeverlauf] nicht reagiert hat, in dem sie den Anfragen strikt wiedersprochen hat. Insofern kommt der folgenden Beurteilung der österreichischen Situation durch die ARGE Daten noch der Punkt "Datenverunteuung" hinzu: "Die Bekanntgabe von Benutzerdaten gegenüber Dritten ohne richterlichen Auftrag durch die Provider ist demnach nicht zulässig. Sehr oft stehen hinter solchen Aufforderungen Interessensvertretungen oder Anwälte, die angebliche oder tatsächliche Rechtsverletzungen verfolgen. Eine Auskunft vom Provider ermöglicht es die Betroffenen direkt zu kontaktieren. Diese werden dann oft mit relativ hohen Forderungen konfrontiert und - unabhängig von der tatsächlichen Rechtslage - unter Druck gesetzt, diese Forderungen innerhalb kurzer Frist zu bezahlen, um gerichtliche Schritte zu vermeiden. Für den Betroffenen entsteht dadurch ein großer Druck solchen Forderungen nachzugeben, unabhängig davon, ob diese berechtigt sind oder nicht. Aus Sicht der ARGE DATEN ist diese Vorgangsweise grundsätzlich abzulehnen, weil so eine Art 'Paralleljustiz' entsteht. Es besteht hierbei außerdem die Gefahr, dass auch unberechtigte Forderungen mit Hilfe solcher Abmahnungen geltend gemacht werden. Bei Vorliegen berechtigter Forderungen und entsprechender Beweise können diese gerichtlich geltend gemacht werden und die Daten in weiterer Folge vom Gericht angefordert werden. Aktuelle Gerichtsentscheidungen bestätigen Standpunkt. Auch neuere Gerichtsentscheidungen bestätigen den ARGE DATEN -Standpunkt, wenn die Auskunftsvoraussetzungen vorliegen, dann sind die Kundendaten sowohl von dynamischen, als auch statischen IP-Adressen bekannt zu geben." Ebenso verabsäumte es der Provider Telekom Austria sich nach Punkt 3.5.3 der Selbstverpflichtung [Link] zu verhalten. Es ist kaum nachvollziehbar weshalb über teilweise 3 Monate zurückliegende Daten auf Basis eines dubiosen Verfahrens urplötzlich in einer Abmahnung auftauchen, ohne das die teilweise den Vorwurf heftig widersprechenden Anschlußinhaber informiert wurden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;In diesem Licht betrachtet passend ist die Drohung der Kanzlei Längle + Fussenegger, Bregenz zu sehen, die Abgemahnten bei Nichtzahlung der absurden Forderungen umgehend und ohne weiteren Schriftsatz wegen der angeblichen Verbreitung von Pornographie anzuzeigen. Es wird sogar ohne auch nur einen einzigen Beweis vorzulegen mit schwere Gefängnisstrafen gedroht und die Behauptung in den Raum gestellt das Behörden von "von Amts wegen" ermitteln würden, da der Anschlußinhaber pornographische Werke einem "größeren Personenkreis unter 16 Jahren zugänglich gemacht" habe. Das in Deutschland gängige Modell die einzelnen Punkte mit wenigstens jalbwegs passenden, bereits ergangenen Urteilen in diesem Bereich auszukleiden war der Kanzlei LF-Law für Österreich zu viel Arbeit. Man verzichtet.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ein Betrugsmodell das nicht nur offensichtlich ist, sondern das auch der zuständigen Rechtsanwaltskammer zur Prüfung vorgelegt werden wird, da diese Behauptungen nicht einmal durch eine forensische Untersuchung der jeweiligen Datenträger festzustellen wäre.[siehe §9 RAO]&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Grund für mein Vorgehen Vorgehen aus Deutschland ist nicht nur den Betrugsexport nach Österreich zu verhindern. Hauptgrund ist das der Betrug bereits heute nachweisbar ist. Es sei an dieser Stelle mehr als ausdrücklich betont das selbstverständlich jedem deutschen Rechteinhaber das Recht zusteht Verwertungsrechtsverletzungen gerade in Tauschbörsen auch in Österreich verfolgen zu lassen. Filmerke auch minderwertiger, oder jugendgefährdender Qualität besitzen hier die gleiche rechtliche Stellung wie eine millionenschwere Hollywood-Produktion. Nach dem der Kanzlei LF-Law jedoch bereits in der zweiten Abmahnung schwerste sachliche Fehler unterliefen, der Gesamtkomplex nicht richterlich abgesegnet ist und die Angeschriebenen mangels staatlicher und Verbraucherschutz-Unterstützung dem Treiben schutzlos ausgeliefert sind, zudem von Ihrem Provider bewußt angelogen und im Stich gelassen werden, und somit genötigt werden noch so absurde Summe bezahlen ist hier dringend die korrektive Rolle der Presse gefordert, diesen sich abzeichnenden Skandal aufzunehmen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Fall [Auf Links wird verzichtet]: Unabhängige Ermittlungen ergaben, das mit zu 90%iger Sicherheit Mitte Juni des Jahres 2007 ein subscriber des online-Video-rent-Portals "SugarDVD", San Antonio, Texas die eine 16,5-minütige Sequenz [No4] des in der beigefügten Abmahnung erwähnten Filmwerks ohne weitere Bearbeitung in dem einschlägig bekannten Raubkopierer-Portal "allvie.com" einspeiste und es von dort in die ebenso bekannte Raubkopierer-Plattform "piratebay" eingeschleust wurde. Bis heute verbreitet sich diese Sequenz, wobei verschiedene erfolgreiche Löschanträge des Rechteinhabers auf Plattformen wie "rapidshare" zu verzeichnen sind. Erwähnt wird dieser Vorgang, da somit als bekannt voraus zu setzen ist das a) nicht der Top Act, sondern "Beiwerk" verbreitet wurde und b) die Größe exakt 17.77% des Filmwerks darstellt. Dennoch wird in deutlich erkennbarer betrügerischer Absicht a) die Verbereitung des Gesamtwerks in der Abmahnung durch die Kanzlei LF-Law anheim gestellt und b) für das komplette Filmwerk Gebühren, Schadensersatz und Kosten angefordert. Sämtliche Argumentation [Lizenzanalogie] verläuft im Bereich des gesamten Filmwerks und geht nicht auf die a) "Beiwerkssituation" der Sequenz ein, noch b) auf die reale Größenordnung. Zu erwähnen sei das gerade auch der Hersteller des Films, die LFG Inc. gerade solche "Beiwerks"-Sequenzen selbst zur Bewerbung zu clip-mpg-Teilen [idF 16] kostenlos und ohne entsprechenden durch BGH-Urteile geforderten Jugendschutz weltweit anbietet. Zwar existert für die Sequenz wohl  nicht die erforderliche Einwilligung des Rechteinhabers diese zu verbreiten. Einer realistische Bewertung des "Werts" einer Lizenzanalogie einer Werksequenz, die im Rahmen einer Mitgliedschaft [10US$] für 112US-cent kopierbar unter Lizenz im Internet zur Verfügung gestellt wird ein Abmahnwert von 890€ nicht als angemessen und verhältnissmäßig betrachtet werden. Zudem ist mittlerweile auch ein zweiter Fall eines ähnlichen Vorgehens aufgetaucht. Schön wäre es nun zu argumentieren, den Geschädigten bliebe ja der Rechtsweg gegen die Abmahnung offen. Die Erfahrungen mit solchen Betrugsmodellen sagen jedoch das ab 80% aufwärts die Abgemahnten stillschweigend bezahlen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Abschließend sei noch erwähnt, das dies die Ergebnisse der ersten vier Wochen in diesem Segment darstellen. Überträgt man die deutsche Geschichte werden bald Nachahmer-Kanzleien auftreten und in einem Jahr reden wir von Tausenden Abgemahnten. Hierbei auf die ordnende Hand der Politik zu hoffen ist vollständig fehl am Platz.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Mit freundlichen Grüßen&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6573079169823074690-3249174575367748559?l=shual-antiwahn.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://shual-antiwahn.blogspot.com/feeds/3249174575367748559/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6573079169823074690&amp;postID=3249174575367748559&amp;isPopup=true' title='2 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6573079169823074690/posts/default/3249174575367748559'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6573079169823074690/posts/default/3249174575367748559'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://shual-antiwahn.blogspot.com/2008/09/tag-43-press-release-austria-pre.html' title='Tag 44 - Press Release Austria'/><author><name>Shual</name><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>2</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6573079169823074690.post-1094903304702284693</id><published>2008-08-26T00:02:00.007+02:00</published><updated>2008-08-27T14:08:26.417+02:00</updated><title type='text'>Tag 30 - STA Frankfurt</title><content type='html'>Pre-realease [Aufgrund plötzlicher zusätzlicher beruflicher Verpflichtungen ist noch nicht klar, wann das Schreiben editiert und abgeschickt werden kann = So schnell wie möglich.]&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;An die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Frankfurt am Main&lt;br /&gt;Konrad-Adenauer-Straße 20&lt;br /&gt;60256 Frankfurt&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Akteneinsicht der Rechtansanwaltskanzlei Kornmeier &amp; Partner, Mandantin Digiprotect GmbH&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Mit der Presseveröffentlichung im Magazin FOCUS [&lt;a href="http://www.focus.de/digital/internet/internet-tauschboersen-dubiose-geschaefte-mit-sex-filmen_aid_327332.htm"&gt;online-Version&lt;/a&gt;], mit der ich persönlich keinerlei Verbindung habe, hat sich im Skandal um die Verträge der Digiprotect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH, Krögerstraße 2, 60313 Frankfurt in Bezug auf derer Lizenznehmerverträge mit der Firma John Stagliano Inc., SC, Firma Evil Angels Inc., und der Person John Stagliano eine neue Dynamik ergeben. Da es nun erforderlich ist zum Ende der nächsten Woche die umfangreichen Ergebnisse meiner persönlichen Nachforschungen den betroffenen Ermittlern und Gerichten vorzulegen, bitte ich Sie höflichst um eine Stellungnahme, oder eine kurze Nachricht über die Zeit die hierfür erforderlich ist. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Persönlicher Bereich&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Erwünschte Stellungnahme&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;Selbst in den Systemen zur staatsanwaltschaftlichen Abwicklung von Ermittlungsverfahren bei Strafanzeigen bei "Verdacht auf Verletzung von Verwertungsrechten nach §106 UrhGff durch Teilnehmer innerhalb einer p2p-Tauschbörse" denen eine grundsätzliche organisatorische Klärung mit der Anzeigeerstatter mit den zuständigen Staatsanwaltschaften vorhergeht, und in denen Prüfungsschritte minimiert werden [Richtervorbehalt "per Privatklageweg"], ist nach Angaben der Beispiel-Staatsanwaltschaft Essen zwar eine "direkte Weiterleitung" personenbezogener Daten vorgesehen, jedoch findet sich auch hier der Vermerk "nach den Vorschriften der Akteneinsicht". [&lt;a href="http://bp0.blogger.com/_xNFNHm-HjJs/SIQQ1N_CZ4I/AAAAAAAAAKk/0LWRDXWrqvs/s1600-h/STA-Essen.jpg"&gt;Dokument&lt;/a&gt; ] Nun ist dieser Ablauf bei soliden mittelständischen Unternehmen, die einen glaubhaften Eindruck auch im Bereich der Rechtsanwaltskanzlei hinterlassen dem Augenschein nach sinnvoll. In dieser Richtung ist auch die Äußerung der verantwortlichen Justizministerin des Landes Nordrhein-Westfalen über den Ablauf in NRW zu verstehen: "&lt;span style="font-style:italic;"&gt;Die Sicherheit der Daten vor einem Missbrauch durch private Anfrager könnte sogar durch einen Richtervorbehalt, bei dem die Rechteinhaberschaft und das berechtigte Interesse an der Auskunft -hier Akteneinsicht- geprüft werden, besser geschützt werden als im gegenwärtigen Verfahren&lt;/span&gt;" [&lt;a href="http://www.justiz.nrw.de/Presse/PresseJM/13_06_081/index.php"&gt;Pressemitteilung&lt;/a&gt;] Demgegenüber steht die unklare Situation über das praktizierte Akteineinsichtsverfahren mit der dubiosen Rechteverwertungsgesellschaft Digiprotect GmbH am Standort der STA Frankfurt. Ein klärendes Wort der STA Frankfurt zu diesem Bereich wäre derzeit nach Ansicht des Verfassers angebracht.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Begründung&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;Selbstverständlich dürfte die Annahme das der am 18.08.2008 &lt;a href="http://www.zahnarzt-dr-mueller.com/Vertrag_Digi/Vertrag.pdf"&gt;"geleakte" Vertrag&lt;/a&gt; in verschiedenster Hinsicht rechtswidriger Natur sei ihre Richtigkeit haben. Hierbei haben sich drei Kernpunkte heraus kristallisiert: &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;1. Jeher stand die Frage im Raum in wie weit das in den Abmahnungen der Rechtsanwaltskanzlei Kornmeier &amp; Partner erwähnte "&lt;span style="font-style:italic;"&gt;ausschließliche Recht, Filme der Firma John Stagliano Inc. über dezentrale Computernetzwerke auszuwerten und öffentlich zugänglich zu machen&lt;/span&gt;", mit den vorhandenen und höher anzusiedelnden Schutzgesetzen [zB &lt;a href="http://www.online-jugendschutz.de/joeschg.htm"&gt;§7 (1) + (3) JöSchG&lt;/a&gt; und vielerlei mehr] zu vereinbaren sind. Der nun aufgetauchte Vertragstext "&lt;span style="font-style:italic;"&gt;to implement suitable measures to prevent the economic disadvantages liceser is suffering&lt;/span&gt;" ist neben einem schlichten Dementi zu den Vorwürfen in der Presse keineswegs ausreichend diesem Punkt des Vetrages die fehlende Erlaubnis eines staatlichen und berechtigten Organs zu ersetzen. Auch entspricht dieser Punkt nicht dem logischen Denken, da für den in der Abmahnung der Rechtsanwälte Kornmeier &amp; Partner geltenden Testdownloads [Einzahl] ein solch in den Rechten umfangreicher und auf ökonomische Schäden focussierter Vertrag vollkommen unnötig ist. Zudem ist die gängige Praxis deutscher Staatsanwaltschaften zu notieren, die diesen nie näher [Abmahnung] definierten "Testdownload" als Anfangsverdachtsmoment für die Ermittlung personenbezogener Daten gelten lassen [&lt;a href="http://www.giuristitelematici.it/modules/bdnews/doc/logistep_doc.pdf"&gt;Dokument "Logistep"-Listen&lt;/a&gt;], eine Praxis die frühestens Mitte 2009 mit der angekündigten Revision des OLG-Frankfurt-Urteils [mutmaßlich Logistep AG] &lt;a href="http://web2.justiz.hessen.de/migration/rechtsp.nsf/1c5723403e5e1b8fc12573f60029fabe/491dc84480d45962c12574810037c35a?OpenDocument"&gt;AZ 11U 52/07&lt;/a&gt; geklärt werden wird. Für heute ist dieser Punkt jedoch von Bedeutung, da in der Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Kornmeier &amp; Parten ["&lt;span style="font-style:italic;"&gt;Im Rahmen eines staatsanwaltschaftlichen Auskunftsverlangens gemäß &lt;a href="http://bundesrecht.juris.de/tkg_2004/__113.html"&gt;§113 TKG&lt;/a&gt; wurde mitgeteilt, ...&lt;/span&gt;" eine a) inhaltlose und absurde Organisation vermittelt wird, die b) [TGK: "&lt;span style="font-style:italic;"&gt;Ein Zugriff auf Daten, die dem Fernmeldegeheimnis unterliegen, ist nur unter den Voraussetzungen der hierfür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zulässig.&lt;/span&gt;"] unter Berücksichtigung der Verträge Digiprotect GmbH + Stagliano Inc. kaum als zulässig gesehen werden kann, und die c) auch "qualitativ" hinter den solideren Schreiben von Anwaltskanzleien mit Abmahnungs-Hintergrund im bestimmten Industriezweig hinter her hinkt. [Beispiel U + C, Regensburg: Nach Erläuterung des TGK§113-Vorgangs: "&lt;span style="font-style:italic;"&gt;Durch Einsichtnahme in die staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakte sind wir dann an Ihre Ermittlungsakte gelangt.&lt;/span&gt;"], so daß bereits im außergerichtlichen Einigungsverfahren der oben erwähnte Kern der Minimierung staatsanwaltschftlicher Tätigkeiten, der "Richtervorbehalt per Privatklageweg" durch mißbräuchliche Darstellungen ausgehebelt werden soll.  - [siehe kurze technische Anmerkung -Testdownload-]&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;2. Ein weiteres Indiz ist, daß gegen die Person und die Firmen des John Stagliano ein achtpünktiges Gerichtsverfahren wegen illegaler Verbreitung von "obscene pornography" in den Vereinigten Staaten von Amerika anhängig ist. Darunter findet sich der Anklage-Punkt 7, in dem John Stagliano vorgeworfen wird am 21.01.2008 Minderjährigen "obscene pornography" im Internet angeboten zu haben. Eine Vertragsunterschrift am 24.01.2008 ohne jegliche Erwähnung eines Jugendschutzvorbehalts deutet nicht auf ein besonders ausgeprägtes Unrechtsbewußtsein in diesem Bereich hin. Eine Vorabmail ist der ermittelnden Staatsanwaltschaft abgeschickt worden. Ein umfangreicheres Vorgehen auf dem Postweg steht hier an, in dem eine Stellungnahme der STA FRankfurt mehr als nützlich wäre. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;3. Mit Unterschriftsdatum ist der Vertrag bestandslos, da der Lizenzgeber versichert, das die Filmwerke keine "provisions under criminal law" verleten. Gemeint ist wohl der "content", was "weltweit" äußerst strittig sein dürfte. Speziell aber im Bereich "in &lt;span style="font-weight:bold;"&gt;particular&lt;/span&gt; sections 174 &lt;span style="font-weight:bold;"&gt;et.seq.&lt;/span&gt; StGB" wäre eine Verifizierung "ab §184" notwendig gewesen, da sich die spätere Abmahnung der Rechtsanwälte Kornmeier &amp; Partner explizit auf "§184,1 11 Abs. 3 StGB" konzentrieren wird. Da mit der Unterzeichnung des Vertrags auch amerikanische Schutzgesetze, die im Vergleich zu deustchen Gesetzen weitaus drastischere Strafenkataloge beinhalten a) im Potential verletzt werden, b) -siehe Anmerkungen- auf jeden Fall verletzt werden müssen, c) nicht erwähnt sind, jedoch auch für das Vorgegen der DigiProtect GmbH gelten kann auch hier keine Wirksamkeit des Vertrages fest gestellt werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;4. Da die Digiprotect GmbH durch ein Gerichtsurteil des &lt;a href="http://www.digiprotect.org/html/urteile.html#"&gt;High Court of London&lt;/a&gt; bestätigt künftig auch auf dem sehr "lukrativen" britischen Markt tätig sein wird ist zur Klärung der Angelegenheit dort anzunehmen, das auch hier nur fianzielle Interessen im Vordergrund stehen, was "suitable measures" widerspricht. Hier wird eine gesonderte Stellungnahme des Gerichts und der Presse erforderlich sein. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Abschließend zusammengefaßt: Es wäre natürlich überaus wünschenswert in den kommenden Schriftstücken, die an die jeweiligen Institutionen und die Presse abgesandt werden, eine Stellungnahme der STA Frankfurt beilegen zu können.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Hochachtungsvoll&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Anmerkung "Testdownload": Es sei an dieser Stelle erwähnt, das die reale Überwachung von Bewegungen auf Torrent-Dateien, die man auf dem obigen Fallbeispiel sehr gut erkennen kann, da "0Seeder - 1Leecher" [Quelle: bitreactor.to] immer im stabilen seeder-Modus erfolgt, was zwangsläufig wie auch bei den "beweissicher festgestellten und dokumentierten" Bewegungen anderer eine upload-Möglichkeit für die anderen bedeutet. Insofern ist das Dementi der Digiprotect GmbH vollkommen unglaubwürdig. Auch ist zu notieren, das die Strategie der Überwachung auch das Entfernen der torrent-Dateien aus den Netzwerken verhindert und sich jederzeit die Presse-Vorwürfe durch die Begutachtung der 1-Leecher-Torrents, der im Vertrag der Digiprotect GmbH und der John Stagliano Inc. befindlichen Filme verifizieren lassen. Privatleute machen sich hier jedoch bei diesem Vorgang strafbar. Dennoch ist hier ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren wohl ergebnisslos, da zB in den sog. "torrent-Netzwerken", auf die sich die Log-Firma im Hintergrund der Digiprotect GmbH konzentriert, mit einer IP-Adresse nur die Anmeldung auf einem Server für eine Datei verbunden ist. Dieser Prozeß kann auch immer eine a) falsche oder gefälschte IP-Adresse beinhalten, oder b) [siehe Testserie Tadayoshi Kohno, Uni Washington - Laserdrucker-] auch Probleme technischer Art bei der Zuordung auf den Metainformationsdateien bedeuten können. Selbst der negativen Antwort auf eine Datenanfrage bei der Log-Firma liegt ein faktisches Angebot der Log-Firma zu Grunde.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6573079169823074690-1094903304702284693?l=shual-antiwahn.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://shual-antiwahn.blogspot.com/feeds/1094903304702284693/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6573079169823074690&amp;postID=1094903304702284693&amp;isPopup=true' title='11 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6573079169823074690/posts/default/1094903304702284693'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6573079169823074690/posts/default/1094903304702284693'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://shual-antiwahn.blogspot.com/2008/08/tag-30-sta-frankfurt.html' title='Tag 30 - STA Frankfurt'/><author><name>Shual</name><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>11</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6573079169823074690.post-8928947234015486743</id><published>2008-08-24T17:52:00.007+02:00</published><updated>2008-08-25T17:35:45.507+02:00</updated><title type='text'>Tag 27 - Stag-Party Part II</title><content type='html'>Wird ersetzt.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6573079169823074690-8928947234015486743?l=shual-antiwahn.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://shual-antiwahn.blogspot.com/feeds/8928947234015486743/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6573079169823074690&amp;postID=8928947234015486743&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6573079169823074690/posts/default/8928947234015486743'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6573079169823074690/posts/default/8928947234015486743'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://shual-antiwahn.blogspot.com/2008/08/tag-27-stag-party-part-ii.html' title='Tag 27 - Stag-Party Part II'/><author><name>Shual</name><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6573079169823074690.post-7160861503161585616</id><published>2008-08-22T14:52:00.005+02:00</published><updated>2008-08-22T16:25:53.823+02:00</updated><title type='text'>Tag 25 - Stag Party part I</title><content type='html'>Nachdem die Frima DigiProtect GmbH, Frankfurt nebst Anwalt bislang weder erkennbar gerichtlich, noch in der Öffentlichkeit sich zu dem geleakten Vertragswerk mit dem bekannten Porno-Tycoon John Stagliano äußerten ist es Zeit die strategische Lage zu analysieren.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;I Die Lage in den USA&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;Durch den geleakten Vertrag ist für die bislang sehr schwache Position des Justizministeriums der Vereinigten Staaten von America im "&lt;a href="http://www.usdoj.gov/opa/pr/2008/April/08-crm-280.html"&gt;Obscenity Case&lt;/a&gt;" gegen Stagliano eine deutliche Aufwertung zu erzielen. Bislang hatte der Angeklagte aufgrund der eher marginalen Vorwürfe trotz hoher Strafmaße [32 Jahre Haft + x00000US$ Strafe] deutliches Oberwasser in den Medien. Zudem konnte Stagliano gestern &lt;a href="http://cas-ncr-nter03.cas-satj.gc.ca/IndexingQueries/infp_RE_info_e.php?court_no=T-1779-05"&gt;einen satten Scheck&lt;/a&gt; in einem anderen Verfahren einstreichen. Eine weitere Schlappe für die Ermittler der Obscenity Task Force ist zu notieren, da Ende Juni der eingesetzte Richter Kozinski vom Fall zurück treten mußte, da man Stagliano-Produkte bei ihm fand. &lt;br /&gt;Der leak des Vertrags ist Salz in die Wunde der Ermittler. Denn unverständlicher Weise wurde im Rahmen des Verfahrens gegen Stagliano zwar eine polizeiliche Anhörung durchgeführt, jedoch wurden keinerlei Dokumente gesichtet, schon gar nicht der geleakte Vertrag, der durch die zeitliche Nähe [21.01.08 + 24.01.08] zu konkreten Vorwürfen der Anklage ein maßgebliches Indiz für die Ermittler hätte werden können. [&lt;a href="http://www.lawblog.de/index.php"&gt;Udo Vetters&lt;/a&gt; Ansicht ist devinitiv gegen über diesem starken Indiz wertlos: "&lt;span style="font-style:italic;"&gt;Neben dem Slogan “Turn Piracy Into Profit” ist interessant, dass der Vertrag der Firma ausdrücklich die exklusiven Rechte einräumt, die Filme in Tauschbörsen einzustellen. Damit ist allerdings nicht unbedingt gesagt, dass dies auch geschieht, um andere Nutzer anzulocken. Vielmehr kann man die Klausel auch als Klarstellung verstehen, dass der Rechteinhaber eben keine weiteren Rechte über die Nutzung in Tauschbörsen vergeben hat.&lt;/span&gt;"]&lt;br /&gt;Der Stand heute: Der geleakte Vertrag wurde den Ermittlern in den USA zugespielt und um Stellungnahme gebeten. Diese steht verständlicherweise noch aus. Es dürfte für die weiteren Vorgänge in Deutschland vollständig ausreichen, wenn der geleakte Vertrag in den offiziellen Bereich des Verfahrens gegen Stagliano eingebaut wird und sei es nur theoretisch über eine entsprechende Absichtserklärung eine Ermittlung durchführen zu wollen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;II Die Lage in Deutschland&lt;br /&gt;Von den amerikanischen Vorgängen abgekoppelt ist in Deutschland nicht zu hinterfragen, wie ein derartiger Vertrag zu Strafanzeigen gegen p2p-Tauschbörsenbenutzer in Deutschland [und vermutlich auch kommend britische Filesharer] führen konnte, deren Verfahren sicherlich in der Masse nach §153 mit Verweis auf den Privatklageweg eingestellt wurden. Denn geht man von allgemeinen Erkenntnissen aus wurde der Vertrag von den Staatsanwalten nicht geprüft. Nun hat sich jedoch aufgrund der möglichen Indizienkette, vornehmlich auch unter der Berücksichtigung eines möglichen Verteidigungsstrategiezwangs für Stagliano sich mit einer hohen Zahlung aus dem Verfahren-USA kaufen zu können eine Sitaution ergeben in der ein staatsanwaltschaftliches Prüfverfahren am identischen Standort notwendig erscheint. Zudem muß dringend empfohlen werden, das der komplette Bereich "DigiProtect GmbH" on hold gestellt wird. Hierbei ist zu notieren, daß aufgrund der großzügigen Verjährungsfristen des UrhG der Rechteverwertungsgesellschaft keinerlei Nachteile bezüglich fest gestellter Aktivitäten auf Werken die unter die zu prüfenden Verträge der DigiProtect GmbH fallen entstehen. Das Argument einer präventiven Wirkung, die zwingend Massenabmahnungen erfordern ist angesichts fachlicher Meinungen  die das Gegenteil belegen unerheblich. Dennoch steht ja DigiProtect jederzeit die Möglichkeit zu in den Commentbereichen der jeweiligen Tauschbörsenportale unter jedem Titel den sie vertritt ohne besonderen Aufwand [Massenabmahnung = bedeutend mehr an Aufwand = 1:500] entsprechende Warnhinweise zu platzieren, und/oder die Verantwortlichen der Tauschbörsen entsprechend bis zur Klärung des Vertragsstatus diesbezüglich zu verpflichten. Und letztlich kann die DigiProtect GmbH über die äußerst erfolgreiche anwaltliche Vertretung rechtliche Mittel einlegen. &lt;br /&gt;Da das Justizministerium in Hessen und die STA Frankfurt sich bislang noch nicht zu den in zB NRW diskutierten "neuen Empfehlungen" für Ermittlungen von STAs in diesem Bereich geäußert haben ist die Position unklar. Aus Hessen kann jüngst nur das sehr kritische Urteil des OLG Frankfurt übermittelt werden. Insofern ist jedoch gerade dem Justizministerium möglich, diametral zur chaotischen Lage in NRW, aufgrund der Vorfälle um die Digi Protect GmbH ein schlüssiges Konzept anzukündigen, das wiederum mit den Fachleuten innerhalb der Justiz zu erarbeiten ist. Ist dem bereits so, fehlt nur noch die Veröffentlichung. &lt;br /&gt;Der Stand heute: Ein Schreiben an die Behördenleitung wird am Wochenende fertig gestellt und abgeschickt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;II Die Lage in Großbritannien&lt;br /&gt;Hier ist nur klar, das die strategische Entscheidung der DigiProtect GmbH auch an diesem Kuchen teil haben zu wollen mit dem veröffentlichten Urteil untermauert ist. In wie fern das Gericht über den Vertrag mit Stagliano informiert wurde, bzw. ob man ihn überhaupt vorlegte ist unklar. Ein Schreiben an den Gerichtshof nach einer Prüfung des vorgelegten Urteils und an Schreiben an die Englische Botschaft ist hier einer der Schritte die am Wochenende vorbereitet und durchgeführt werden&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6573079169823074690-7160861503161585616?l=shual-antiwahn.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://shual-antiwahn.blogspot.com/feeds/7160861503161585616/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6573079169823074690&amp;postID=7160861503161585616&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6573079169823074690/posts/default/7160861503161585616'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6573079169823074690/posts/default/7160861503161585616'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://shual-antiwahn.blogspot.com/2008/08/tag-25-stag-party-part-i.html' title='Tag 25 - Stag Party part I'/><author><name>Shual</name><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6573079169823074690.post-4137808448718044177</id><published>2008-08-20T22:51:00.012+02:00</published><updated>2008-08-21T00:47:35.171+02:00</updated><title type='text'>Tag 24- Stagliano and his eye for [mass] talent</title><content type='html'>"&lt;span style="font-style:italic;"&gt;Today, the &lt;span style="font-weight:bold;"&gt;new young pornographers&lt;/span&gt; I meet wear as a badge of honor their devotion to the art form of porn. The VCR and now the Internet have made career choices in my business plentiful and much more acceptable, at least to a growing group of courageous Americans. I am very proud to have been a part of this.&lt;/span&gt;" [&lt;a href="http://www.latimes.com/news/opinion/la-op-mcdonald-stagliano1-2008jul01,0,7446000.story"&gt;John Stagliano, Kozinski-affaire&lt;/a&gt;]The year 2008 was full of convulsive attempts to create an aura of sociability around the proud porn-producer John Stagliano, who still is in the center of a lawsuite [indicted for distributing obscene materials via mail and online]. In July, using the Kozinski-affaire to talk about the normality of pornography in human life &lt;a href="http://vegasblog.latimes.com/vegas/2008/04/former-vegas-pr.html"&gt;one of the most creative libertarians&lt;/a&gt; on earth was detected doing his real business and showing his real intentions. It will be a pleasure to see his Vegas-friends to try to show him as a victim of ultraconservatives, this time.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;It was not really surprising to see the one of the biggest pornocrates in history to enter the new market segment "Abmahnwahn" in Germany and &lt;a href="http://www.digiprotect.org/html/urteile.html#"&gt;now in Great Britain&lt;/a&gt;, too. A simple story: Sell some "worldwide rigths" to the german licensee Digiprotect GmbH, Frankfurt, which tracks p2p-network users in Germany [and now in Great Britain, too] that illegaly share films of your product range. Let DigiProtect GmbH get their adresses via german prosecutors [criminal complaint - §106UrhGff] and let a famous and well-known lawyer sent them criminals "warning letters" and an invitation to clean the civil law record at DigiProtect GmbH with 525€ [771$]. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Besides all other legal questions that occured over the last year about the process, one main question was not answered: Are the contracts Producer-DigiProtect infringing German laws? The german Patent Office still thinks over that question, especially about the contract-detail "über dezentrale Computernetzwerke auszuwerten und öffentlich zugänglich zu machen" ["to make available -the film- to the public in peripheral computer-networks"]. The recently leaked &lt;a href="http://www.zahnarzt-dr-mueller.com/Vertrag_Digi/Vertrag.pdf"&gt;"Stagliano"-contract&lt;/a&gt; gives us more information about the networks. [And the comforting message, that Stagliano has not used persons under 18 in his films. -&lt;a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/174.html"&gt;§174StGB&lt;/a&gt;-]&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;But wait a second. Everybody knows, that the famous lawyers of DigiProtect GmbH create some pressure in their "Warning Letters" by trash-talking about the criminal act of "making pornography available for persons under 18 in unsercured networks" [§184StGBff]. And nobody has yet complained about the deal of a pornking [and one of the most creative libertarians in the world], who is convicted of knowingly using an interactive computer service &lt;span style="font-weight:bold;"&gt;to display an obscene image&lt;/span&gt;, ... in a manner available to a person under 18 years of age in violation of Title 47, United States Code, Sections 223(d) and 2(a), &lt;span style="font-weight:bold;"&gt;three days before he signed a contract&lt;/span&gt; with a german uploader by contract in p2p-networks to allow the uploader by contract with the intention &lt;span style="font-weight:bold;"&gt;to blackmail&lt;/span&gt; young germans [and now Great Britains, too] to upload all kind and tons of obscene pornography by contract without any control for americans, expecially those under 18.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"&lt;span style="font-style:italic;"&gt;In fact, society is much more accepting of deviant views and lifestyles today compared to previous times. The Internet has allowed people with preferences outside the mainstream to bond together.&lt;/span&gt;" [John Stagliano] He forgot to mention: to create new sex-discipline: recruit new pornlovers under 18 in the US and blackmail Germans and Britons.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6573079169823074690-4137808448718044177?l=shual-antiwahn.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://shual-antiwahn.blogspot.com/feeds/4137808448718044177/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6573079169823074690&amp;postID=4137808448718044177&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6573079169823074690/posts/default/4137808448718044177'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6573079169823074690/posts/default/4137808448718044177'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://shual-antiwahn.blogspot.com/2008/08/tag-24-stagliano-and-his-eye-for-mass.html' title='Tag 24- Stagliano and his eye for [mass] talent'/><author><name>Shual</name><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6573079169823074690.post-4144306823265700604</id><published>2008-08-20T01:24:00.004+02:00</published><updated>2008-08-20T02:44:02.106+02:00</updated><title type='text'>Tag 24 - Zwischenbericht + Artikel</title><content type='html'>Durch verschiedene durchaus themenbezogene Ereignisse, die mit in die künftige Arbeit einfliessen werden gab es eine Menge Hintergrundarbeit zu erledigen. Ab heute kann nun eine umfangreiche Serie gepostet und verschickt werden, je nachdem wies eben zeitlich läuft. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Pre-realease: &lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Justizpolitische Situation NRW - Filesharing&lt;/span&gt; &lt;br /&gt;Erneut muß sich die Justizpolitik des Landes Nordrhein-Westfalen den Vorwurf gefallen lassen eine Chance in der Gestaltung einer zukunftsfähigen Strategie in Bezug auf die Behandlung von Straftaten im Internet verpaßt zu haben. Der Kardinalfehler datiert zurück in den Juni 2oo8: Anstatt auf Basis des sehr eindeutigen &lt;a href="http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/ministerium/ministerium/jumiko/2008/ftopii1.pdf"&gt;Beschlußes der JustizministerInnenkonferenz in Celle&lt;/a&gt; agierend ein tragfähiges Konzept zu entwicklen preschte politisch unklug die Justizministerin NRW, Roswitha Müller-Piepenkötter mit einem typischen "&lt;a href="http://www.justiz.nrw.de/Presse/PresseJM/13_06_081/index.php"&gt;Freitag, der 13te&lt;/a&gt;"-Produkt vor. Einstige eigene Vorbehalte bezüglich der in Celle beschlossenen Aufforderung an den Bund für einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch von Rechteinhabern [RI] bei Internetstraftaten im Urheberrechtsbereich waren gewichen. Seltsamerweise den bereits installierten und schlicht fortgeschriebenen Richtervorbehalt der zum 01. September 2008 greifenden Neufassung des §97 UrhG ignorierend [Zitat: "Die &lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Sicherheit der Daten vor einem Missbrauch&lt;/span&gt; durch private Anfrager &lt;span style="font-weight:bold;"&gt;könnte sogar&lt;/span&gt; durch einen Richtervorbehalt, bei dem die &lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Rechteinhaberschaft und das berechtigte Interesse&lt;/span&gt; an der Auskunft geprüft werden, &lt;span style="font-weight:bold;"&gt;besser geschützt&lt;/span&gt; werden &lt;span style="font-weight:bold;"&gt;als im gegenwärtigen Verfahren&lt;/span&gt;"] erlaubt Sie sich als Verantwortliche ein äußersts interessantes Eingeständniss, das sich letztlich mit meinem Beobachtungen deckt, wobei allerdings die Frage zu stellen ist weshalb es in all den Jahren nicht gelungen ist Verwaltungsvorschriften zur Prüfung des berechtigten Interesses vorzulegen und man nichts selbst gegen die offensichtlichsten Mißbräuche unternommen hat. Weitaus problematischer für den Verlauf der Angelegenheit ist jedoch dieses Zitat: "Wer dagegen Privaten den Zugriff auf solche Daten tatsächlich verweigern will, müsste konsequenterweise auch den Anspruch der Rechteinhaber auf Einsicht in die Ermittlungsakten untersagen. Das würde aber bedeuten, den Urheberrechtsschutz in diesem Bereich vollständig abzuschaffen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies von &lt;span style="font-weight:bold;"&gt;rechtsstaatlich denkenden Menschen&lt;/span&gt; gewollt ist." Das durch die Ministerin gewählte Mittel der Öffentlichkeit eine laufende Diskussion in den Generalstaatsanwaltschaftsbezirken unter ihrer Führung auf diesem propagandistischen und nicht sehr erhellendem Niveau dar zu bringen ist schon gar keine Art in die Vorgänge um die STA Wuppertal [Ermittlungsverfahren gegen Behördenleiter], die Verwendung von Steuergeldern für "Hilfsdienstleistungen" an die RIs, staatsanwaltschaftliche Kapitulation im organisatorischen Bereich, usw., eine klare politische Position einzubringen. Noch weniger war die Nichtinformation geeignet der Sensationspresse NRW den auffrischenden Wind aus den Segeln zu nehmen. Kaum Verwunderlich: Seit der Pressemitteilung schweigt die Justizministerin zum Thema.&lt;br /&gt;Nach &lt;a href="http://www.anwalt24.de/rechtsanwalt/christian-weiner-ll-m.-medienrecht-804689/blog/15/3601/abmahnung-wegen-nutzung-von-internettauschboersen-generalstaatsanwaltschaften-in-deutschland-haben-offenbar-beschlossen-keine-ermittlungen-mehr-bei-filesharingnutzung-von-weniger-als-100-dateien"&gt;vielerlei Gerüchten&lt;/a&gt; und entsprechendem medialen Flurschaden wurde nun zu Beginn des Augusts 2008 von berufenen Mündern versucht den Bürgern in NRW zu erklären was eine nicht ganz vollständige Abschaffung des Urheberrechtsschutz, geplant von rechtsstaatlich denkenden Menschen bedeutet: "Die Staatsanwaltschaften [in NRW] verfolgen seit Mitte Juli nur noch Raubkopierer oder Nutzer von Tauschbörsen, die &lt;span style="font-weight:bold;"&gt;mindestens 3000 Audiodateien oder 200 Filmdateien&lt;/span&gt; illegal aus dem Netz geladen haben". [&lt;a href="http://newsparadies.de/index.php/topic,2866.0.html"&gt;Ulrich Hermanski&lt;/a&gt;, Pressesprecher Justizminterium NRW] Hernach bemühten sich Praktier, vornehmlich der Sprecher der STA Köln, der vorzügliche Oberstaatsanwalt Axel Stahl die Absurdität des Gesagten zu mindern: „Wir richten unser Augenmerk nämlich auch darauf, was angeboten wird. Handelt es sich beispielsweise um einen vollständigen Kinofilm und womöglich sogar um einen, der in Deutschland noch gar nicht gestartet ist? Sollte dies der Fall sein, &lt;a href="http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/443326/1/1#texttitel"&gt;kann man einen Verstoß im gewerblichen Ausmaß auch deutlich unterhalb der Schwellenwerte feststellen&lt;/a&gt;, die ich eben geschildert habe.“ Nahezu rekordverdächtige fünf Tage später zeigte sich das die STA-Rohrpost in Köln doch noch nicht ganz Abmahnungsverstopft ist: „Gar keinen Spaß verstehen die Strafverfolger schließlich, wenn es um die Verbreitung von Filmen mit pornografischem Inhalt geht. Solche illegal im Netz angebotenen Streifen besitzen meistens keine Altersverifikation. In solchen Fällen, so Oberstaatsanwalt Stahl, gesellt sich zur Verletzung des Urheberrechts noch eine &lt;a href="http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/13/0,3672,7290253,00.html"&gt;Verletzung des Jugendschutzes&lt;/a&gt;. Und dann treten die Staatsanwälte zwischen Rhein und Ruhr bereits in Aktion, wenn es sich um 100 Filmdateien oder -clips handelt.“ Vielleicht fehlte das Thema Jugendschutz bei der SZ auch einfach, weil die Leser dort für schlauer gehalten werden müssen. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, das&lt;br /&gt;- 100 Filmdateien zwischen 70Gigabyte [.avi] und 1,43Gigabyte [.rar] -100 bis 1 Film schon einen sehr großen Spielraum darstellen, hingegen 100 Clips [300MB] ins juristendeutsch übersetzt den §"schon der Versuch ist strafbar" darstellen ... können ... sollen ....&lt;br /&gt;- die durchaus moderne Meinung von Oberstaatsanwalt Axel Stahl über „jugendtypisches Verhalten“ gepaart mit der vorgetragenen "3000-Audio-Datei-Grenze + pre-realese-Kriterium" nebst fiktiver Anlehnung an Länder wie Baden-Württemberg der Rechtsmeinung des dortigen Justizministers des Landes Baden-Würtemmberg, Ulrich Goll eher nicht entspricht: "Der Spaß hört auf, wenn nicht nur einige wenige Kopien im Freundeskreis, sondern &lt;a href="http://www.lifepr.de/pressemeldungen/justizministerium-baden-wuerttemberg/boxid-53845.html"&gt;innerhalb kürzester Zeit hunderte Lieder und Filme&lt;/a&gt; von unbekannten Personen über Internetbörsen getauscht werden" ["Häufig seien die Behörden Kindern auf der Spur gewesen, die den elterlichen PC nutzen, so begründet der Sprecher der Kölner Generalstaatsanwaltschaft, Franz-Heinrich Pohl, das Umdenken".] Irgendwann wird man sich sicher einig. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das alles ist nicht das Besondere an der momentanen Entwicklung. Auch nicht etwa das die Aussagen von „beschlossenen [bundesweiten] Leitlinien“ bis „Empfehlungen der Generalstaatsanwaltschaften an Ermittler“ [= Fortschreibung des Ermitteln nach Gutdünkens ohne Verwaltungsrichtlinien] reichen und allein durch dieses Lavieren die politische Initiative der BundesJustizminister im Sande verlaufen ist. [Man sollte dem Massengedanken hier nicht zu sehr Rechnung tragen. Dem Recht ist es egal, ob 10Tsde oder 5 Fälle in „rechtlich umstrittenen“ Zonen abgewickelt werden.] Das Besondere liegt in diesem Zitat von Oberstaatsanwalt Axel Stahl: „Allerdings ist es so – &lt;span style="font-weight:bold;"&gt;und auch da&lt;/span&gt; bewegen wir uns in einer sich zunehmend herauskristallisierenden bundeseinheitlichen Regelung.“ &lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Auch da&lt;/span&gt;, womit wir wieder beim Eingang wären: „Die Justizministerinnen und Justizminister appellieren an den Bundesgesetzgeber, den zivilrechtlichen Schutz des Urheberrechts so auszugestalten, dass zivilrechtliche Abwehr- und Ersatzansprüche vom Rechteinhaber auf dem dafür vorgesehenen Weg effektiv durchgesetzt werden können. Hierzu ist insbesondere die Einräumung ausreichender zivilrechtlicher Auskunftsansprüche gegenüber den Internet-Service-Providern erforderlich. Die Justizministerinnen und Justizminister bitten die Bundesregierung, entsprechende Gesetzesvorschläge vorzulegen.“ Was sich genau nach einer im Sand verlaufenen politischen Initiative der JustizministerInnen, nach einer allein 2008 bereits zweifachen Novellierung des UrhG, die beide in „Fachkreisen“ als extremst unzulänglich besprochen werden, mit einer eher nicht mehr kommenden dritten Novellierung in Richtung Mitte 2009 sich noch bundeseinheitlicher herauskristallisieren soll als das bereits Festgestellte wird aufgrund der Konzeptionslosigkeit und der nicht erfolgten Vereinheitlichung von unterschiedlichen Parteipositionen durch die Vorgänge in NRW nicht klarer.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wohl dem der diesen Text mit einem Zitat zusammenfassen kann: "&lt;a href="http://www.sueddeutsche.de/computer/926/303905/text/3/"&gt;Gerade im Bereich des Filesharings, der uns zu ersticken drohte, hat uns der Gesetzgeber im Regen stehen lassen.&lt;/a&gt;" Immerhin hat sich nun herauskristallisiert, das wenigstens auf den Regen auch künftig Verlaß sein wird.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6573079169823074690-4144306823265700604?l=shual-antiwahn.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://shual-antiwahn.blogspot.com/feeds/4144306823265700604/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6573079169823074690&amp;postID=4144306823265700604&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6573079169823074690/posts/default/4144306823265700604'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6573079169823074690/posts/default/4144306823265700604'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://shual-antiwahn.blogspot.com/2008/08/tag-24-zwischenbericht-artikel.html' title='Tag 24 - Zwischenbericht + Artikel'/><author><name>Shual</name><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6573079169823074690.post-8560582566952801737</id><published>2008-08-15T15:31:00.003+02:00</published><updated>2008-08-15T15:36:03.266+02:00</updated><title type='text'>Post für Neuabgemahnte KW33</title><content type='html'>Information: In die Liste der Kanzleien, die seit einiger Zeit verstärkt durch Abmahnungen auf sich Aufmerksam machen, reiht sich die &lt;a href="http://www.wb-law.de/news/it-telekommunikationsrecht/511/filesharing-abmahnung-durch-urmann-und-collegen-rechtsanwaelte-u-c-ehemals-kanzlei-dr-karl-urmann-wagner-hirschberger-brenninger-kuw-rechtsanwaelte-aus-regensburg/"&gt;Kanzlei U+C aus Regensburg&lt;/a&gt;, die bis zum 01. Juli 2008 noch unter dem Namen KUW in Erscheinung getreten ist, ein: U+C Rechtsanwälte.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Information: &lt;a href="http://www.ra-weiner.de/5336819a0212d6e01/5336819a1412e6701/index.html"&gt;Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung&lt;/a&gt; (Filesharing) durch KUW Rechtsanwälte bei illegalem Download und Anbieten von Filmen im P2P-Netzwerk.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;a href="http://www.abmahnwahn-dreipage.de/forum/"&gt;Forum Hilfe -Aufklärung&lt;/a&gt;.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6573079169823074690-8560582566952801737?l=shual-antiwahn.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://shual-antiwahn.blogspot.com/feeds/8560582566952801737/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6573079169823074690&amp;postID=8560582566952801737&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6573079169823074690/posts/default/8560582566952801737'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6573079169823074690/posts/default/8560582566952801737'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://shual-antiwahn.blogspot.com/2008/08/post-fr-neuabgemahnte-kw33.html' title='Post für Neuabgemahnte KW33'/><author><name>Shual</name><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6573079169823074690.post-5722073710640799409</id><published>2008-08-05T21:30:00.022+02:00</published><updated>2008-10-12T03:36:51.968+02:00</updated><title type='text'>Abmahnung Längle - Fussenegger - Singer</title><content type='html'>Bitte beachten: Dieses Produkt wird nicht mehr upgedated. Bitte immer die neuesten Texte zusätzlich lesen. &lt;a href="http://shual-antiwahn.blogspot.com/2008/10/updates-kw-41.html"&gt;Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung&lt;/a&gt;.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung (Filesharing) durch die Rechtanwälte Längle + Fussenegger + Singer [&lt;a href="http://www.lf-law.at/index1.htm"&gt;LF-LAW&lt;/a&gt;], Brosswaldengasse 12 A-6900 Bregenz wegen illegalem Anbieten von Filmenwerken der Hersteller INO GmbH, D-Wuppertal +++ Hustler Europe GmbH, D-Krefeld +++ GMV GmbH &amp; Co. KG, D-Ochsenburg +++ SG Video GmbH, D-Mönchengladbach +++ BB Video GmbH, D-Duisburg +++ Z-Faktor Medien GmbH, D-Illertissen in P2P-Netzwerken.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Teilnehmer des Peer-to-Peer Netzwerks (P2P-Netzwerk) emule2000 aus Österreich, können seit der Woche 32/2008 von den Rechtsanwälten Längle + Fussenegger, Bregenz eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhalten. Die Betroffenen werden mit der Begründung abgemahnt, als Nutzer des P2P-Netzwerkes durch das Herunterladen und gleichzeitige Anbieten von Filmwerken der oben geannten Hersteller die Urheberrechte derselben verletzt. [&lt;a href="http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_urhg2a.htm#%C2%A7_81."&gt;§ 86 Abs. 1 UrhG&lt;/a&gt;]. In der Folge erhalten Sie als Betroffener Hinweise wie sie sich im Falle eines Schreibens der Rechtsanwälte Längle + Fussenegger, Bregenz verhalten können. Diese Hinweise stellen keine Rechtsauskunft dar. Es kann keine Haftung übernommen werden. Die Hinweise betreffen nur die ersten Tage nach dem Erhalt der Abmahnung.&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;&lt;br /&gt;I - Die Abmahnung - Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserkärung.&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;1. Bitte versuchen Sie sich nach dem Lesen des Schreibens zu beruhigen. Jeder Mensch ist durch das Schreiben schockiert und aufgewühlt. Die im Schreiben genannten Gegenstandswerte [36000€] und geforderter Pauschalbetrag [790€/890€] fallen jedoch in der Regel bei der Klärung der Angelegenheit deutlich niedriger aus als zuerst befürchtet. Diese Klärung kann nur statt finden, wenn Sie beschließen die Forderung nicht vollständig zu bezahlen, oder zu bestreiten. Dies gilt natürlich im Besonderen für Personen, die sich gewiss sind die abgemahnten Titel nicht herunter geldaen zu haben, oder Personen, die einen 0-Upload-Modus innerhalb des jeweiligen filesharing-Programms benutzen. Um eine statistische Verarbeitung der Aktivitäten der Kanzlei zu ermöglichen, werden Sie gebeten im Hilfsforum des "Vereins gegen den Abmahnwahn" [&lt;a href="http://www.abmahnwahn-dreipage.de/forum/"&gt;Link&lt;/a&gt;] einen Datenbarnkeintrag zu erstellen. Dort finden Sie zusätzliche Informationen und können sich mit weiteren österreichischen Opfern austauschen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;2. Rufen Sie bitte nicht bei der Kanzlei an. Vermeiden Sie jede Äußerung, egal ob mündlich oder schriftlich, gegenüber der Kanzlei.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;3. Nach einhelligen Aussagen von Betroffenen, die sich durch den "Konsumentenschutz" Österreich beraten ließen wird dort aufgrund mangelnder Kentnisse ein vollkommen falscher Ratschlag erteilt: Die Abgemahnten sollen bezahlen und gar in Kontakt mit der Kanzlei LF-Law treten um eventuelle Nachläße zu erwirken. Dieser Ratschlag ist defintiv zurück zu weisen. Sie verfügen in jedem zivil- oder strafrechtlichen Bereich über ein Zeugnissverweigerungrecht und sind zu keinerlei Aussagen gegenüber der Kanzlei verpflichtet. Sie treffen dort auf hochqualifiziertes Personal, das nur zu Gunsten des eigenen Mandanten argumentiert und Sie nach Schuldeingeständnissen ausforscht. Zudem sind keinerlei erfolgreiche Nachlaßverhandlungen bekannt, im Gegenteil. Der einzige Weg mit einer solchen Kanzlei zu kommunizieren ist entweder zu schweigen, oder einen Anwalt schriftlich die notwendigen Dinge [Fristverlängerungen, Forerungsnachläße, Betreiten] regeln zu lassen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;4. Bitte beachten Sie unbedingt die Fristen der Abmahnung. Während die Frist zur Abgabe der orginalen Unterlassungserklärung mit nur 7 Tagen [Eingang bei Kanzlei Längle + Fussenegger, Bregenz] angesetzt ist, werden für die Zahlung des Pauschalbetrages ab und zu 3 weitere Tage eingeräumt. Sie können sich bei einem Anwalt Ihres Vertrauens, oder aus der Liste österreichischer Anwälte mit Fachgebiet Urheberrecht im Erstgespräch kostenlos informieren. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;5. Innerhalb der ersten Tage können und müssen Sie auch ohne Anwaltsbefragung sofort reagieren um einer Einstweiligen Verfügung [Schnellverfahren ohne Anhörung des Abgemahnten] entgegen zu wirken und die horrend hohen Kosten einer Unterlassungsklage auf eine günstigere Kostenklage zu minimieren. Sie reagieren mit der Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. Bitte unterschreiben Sie auf keinen Fall die orginale Unterlassungserklärung der Kanzlei Längle + Fussenegger, Bregenz, denn Ihre Unterschrift stellt ein Schuldeingeständniss dar. Die Abgabe der Unterlassungserklärung erfolgt gegenüber dem Rechteinhaber, das Schreiben per Einschreiben/Rückschein geht aber an die Kanzlei. Hierzu entnehmen Sie einfach die Daten aus dem Abmahnschreiben. Bitte denken sie an die Konsequenzen: Sie verpflichten sich vertraglich etwas zu unterlassen und müssen dafür Sorge tragen das diese Zusicherung auch eingehalten wird.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;6. Sie werden im Schreiben der Kanzlei aufgefordert eine Zahlung zu tätigen. Bitte beraten Sie sich vor einer Zahlung mit einem Anwalt. In diesem Text kann nicht abgeschätz werden ob Sie unschuldig oder schuldig sind, ob eine Dritte Person über Ihren Internetanschluß gegen Urheberrechte verstoßen hat, wofür Sie haftbar gemacht werden können. Sie sind in diesem Fall vollständig für sich verantwortlich um müssen eine eigene Entscheidung treffen. Nach der ersten Analyse des Abmahnschreibens kann abgeschätzt werden, das durch die Kanzlei Längle + Fussenegger behauptet wird, das nach Zahlung des Pauschalbetrages keine weitere Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Bitte beachten Sie: &lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Jede Zahlung an die Kanlei Längle + Fussenegger sollte zwingend mit einem Vermerk "Unter Vorbehalt" ausgestattet sein&lt;/span&gt;!&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;7. Leider kommt es sehr häufig vor, das sich Abgemahnte melden, die Zahlungen leisteten, um "Ruhe vor den Anwälten" zu haben. Es sollte hier deutlichst klar gestellt sein, das dies nur bei Einzelfällen der Fall ist. Bekannt sind Abgemahnte die zwei, mindestens ein Fall der drei Abmahnungen erhalten hat/haben in denen immer aufs Neue die absurde Forderung erhoben wird.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;II – Strafrechtliche Seite&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Vorgehen der Kanzlei Längle + Fussenegger, Bregenz ist in diesem Bereich bislang noch unbekannt. Wie mittlerweile gesichert werden konnte bezieht die Kanzlei die personenbezogenen Daten der IP-Adressen über eine Anfrage beim Provider Telekom Austria auf Basis einer "freiwilligen Selbstverpflichtung" der ISPA, dem Verband der österreichischen Internet Service Provider. [2.5. Der für die Verfolgung der konkreten und ähnlicher Rechtsverletzungen zuständigen inländischen Verwertungsgesellschaft oder Privaten erteilt der Host Provider dann &lt;a href="http://www.ispa.at/index.php"&gt;Auskunft über die Stammdaten eines Nutzers&lt;/a&gt;, wenn a] die Verwertungsgesellschaft oder der Private bei der Anfrage ein überwiegendes berechtigtes Interesse an der konkreten Rechtsverfolgung glaubhaft macht. Ein solches überwiegendes berechtigtes Interesse liegt dann vor, wenn sie/er glaubhaft und auch für einen juristischen Laien nachvollziehbar darlegt, dass das Interesse der Verwertungsgesellschaft/des Privaten an der Rechtsverfolgung das schutzwürdige Geheimhaltungsinteresse des Nutzers deutlich überwiegt. Zusätzlich dazu muss der Anfragende b] glaubhaft und nachvollziehbar darlegen, dass die Kenntnis der Stammdaten eine wesentliche Voraussetzung für die Rechtsverfolgung bildet. Darüber hinaus muss c] das Auskunftsbegehren eine genaue Beschreibung der angelasteten Tathandlung beinhalten, c1] die Stelle (z.B. URL), an der die rechtsverletzende Information im Netz gespeichert ist bzw. sich die rechtsverletzende Tätigkeit im Netz nachvollziehen lässt, mit hinreichender Deutlichkeit und Ernsthaftigkeit bezeichnen, und c2] die verletzten Rechte so deutlich wie möglich benennen.] Da dieses Auskunftsverfahren durch ein OHG-Urteil dem Europäischen Gerichtshof zur Überprüfung vorgelegt wurde und mit einem EUHG-Spruch noch in diesem Herbst hierzu gerechnet wird sollten Sie dringend den weiteren Verlauf der Angelegenheit verfolgen. Hierzu informiert Sie die Webseite der ARGE-DAten. [&lt;a href="http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=AD-NEWS-LAST"&gt;Link&lt;/a&gt;] In einer ersten Stellungnahme wurde von der Telekom Austria Folgendes behauptet: "Diese Daten stammen mit Sicherheit nicht von uns. Daten werden von uns nur nach richterlichem Beschluss herausgegeben." Diese Lüge wurde mit einem Schuldvorwurf an den Abgemahnten ergänzt: "Wichtig ist, dass Ihre IP-Adresse jederzeit von jedem im Internet nachverfolgt werden kann. Zwischen IP Adresse und Ihren Privatdaten (E-Mail Adresse, Name, Adresse, etc.) gibt es jedoch keinen direkten Zusammenhang. Daher muss beim Herunterladen bzw. beim Besuch der vom Anwalt genannten Seite Ihre E-Mail-Adresse angegeben worden sein." Bitte beachten Sie hierzu: Die Telekom Austria erhält von der Kanzlei LF-Law Geld für die Herausgabe Ihrer persönlichen Daten. Sie ist zudem daran interessiert das Sie als schuldige Person gekennzeichnet werden, da die Telekom Austria möglicherweise Haftungsansprüchen von Ihrer Seite aus ausgesetzt sein könnte.  Die Telekom Austria ist somit genauso Ihr zivilrechtlicher Gegner wie die Kanzlei LF-Law. Daher sollten Sie es auch zwingend unterlassen Aussagen über Schuld/Nichtschuld gegenüber diesem Provider zu äußern. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;In der Abmahnung selbst werden bei Nichtzahlung zwei strafrechtliche Schritte angedroht. 1. &lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Vorsätzliche&lt;/span&gt; Verletzung der urheberrechtlich geschützten Interessen der Mandatin. 2. werden fiktive Ermittlungen "von Amts wegen" wegen eines Verstoßes gegen das österreichische Pornographiegesetz §2, Abs. 1b) [Bereitstellung von jugendgefährdetem Material an einen größeren Personenkreis unter 16 Jahren] als Druckmittel benutzt. Dies bedeutet konkret das die Kanzlei Längle + Fussenegger, Bregenz keine Strafanzeigen gestellt hat. Ob das Druckmittel zu einer Strafanzeige bei Nichtzahlung führt kann nicht abgeschätzt werden, da kein Fall bislang bekannt geworden ist. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;III - Anwaltsliste&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Derzeit können hier nur &lt;a href="http://www.rechtsanwalt.com/wien/"&gt;Regionallisten zur Durchsicht&lt;/a&gt; empfohlen werden. Als Hauptempfehlung wird derzeit die Kanzlei Rechtsanwalt Dr. Georg Getreuer, Weyrgasse 6, 1030 Landstraße, Wien Tel:: +43 1 713 14 25 Fax:: +43 1 713 14 25 - 17 empfohlen. Weitere Medienrechtsanwälte: Bernhard Stanger Rechtsanwalt, Müllerstraße 18, 6020 Innsbruck +++ Ulrich Brandstetter Rechtsanwalt, Herrengasse 5, 1010 Wien +++ Wolfgang Renner Rechtsanwalt, Gonzagagasse 11, 1010 Wien +++ Michael Wukoschitz Rechtsanwalt, Mariahilfer Straße 1d, 1060 Wien +++ Doris Prossliner Rechtsanwältin, Stelzhamerstraße 12, 4020 Linz +++ Alexander Piermayr Rechtsanwalt, Stelzhamerstraße 12, 4020 Linz +++ Volker Mogel LL.M.EUR. Rechtsanwalt, Kalchberggasse 1, 8010 Graz&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Update: Nach dem derzeitigen Kenntnissstand kann leider nur eine Rechtsanwaltskanzlei empfohlen werden, auch wenn hier Berichte über zufriedene Mandanten anderer Kanzleien zu finden sind. [&lt;a href="http://abmahnwahn-dreipage.de/AnwaltOsterreich.html"&gt;Link&lt;/a&gt;]&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Anmerkungen&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Oftmals taucht die Frage auf was konkret mit dem Begriff der Verfolgungssoftware "FileWatch", die in der Abmahnung erwähnt wird gemeint sei. Da die Hersteller allesamt in Deutschland von der deutschen Kanzlei &lt;a href="http://www.wb-law.de/news/it-telekommunikationsrecht/480/abmahnung-filesharing-durch-negele-zimmel-kremer-greuter-rechtsanwaelte-aus-augsburg/"&gt;Negele Zimmel Kremer Greuter&lt;/a&gt; Rechtsanwälte vertreten werden sollte klar sein das deren Software-Firma Media Protector GmbH, Augsburg die österreichischen IP-Adressen ermittelt und diese an die Rechtsanwaltskanzlei LF-Law, Bregenz weiter gegeben hat. Das Verfahren der Media Protector GmbH, Augsburg kann weder als glaubwürdig noch als stichhaltig bezeichnet werden. In Deutschland sind entsprechende Gerichtsverfahren anhängig. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Alle Abgemahnten, die wegen der Datein wie &lt;span style="font-weight:bold;"&gt;"Jenni Lee-Barely Legal 71.avi"&lt;/span&gt; eine Abmahnung erhielten: Bitte den eigenen Anwalt darauf hinweisen, daß diese Datei nur die Sequenz No. 4 innerhalb des Gesamt"kunstwerks" darstellt, nur eine Länge von 16,5 Minuten aufweist und somit nach der Auffassung dieses Blogs der Vortrag der Rechtsanwaltskanzlei LF-Law [Streitwert + Lizenzanalogie + Schadensersatz] vollkommen überzogen ist. [Lizenzanalogischer Vergleichswert: In Livestream-Portalen wird im Rahmen einer Mitgliedschaft für 10US$ die Sequenz für 115,5UScent verkauft. Bezieht man eine 10-fache Verbreitung der Sequenz als theoretischen Wert in die Berechnung mit ein und gibt dem RI aufgrund der nicht vorhandenen Einwilligung -mutmaßlich!!- den Anspruch einer 4-fachen Lizenanalogie statt ergibt sich der Wert 43,1US$ -halber Streampreis- bis 69US$ -80% Streampreis-] Zudem sei auf &lt;a href="http://www.rechtsanwaelte.at/downloads/ahk_kundm2005.pdf"&gt;§ 5 ÖAHK&lt;/a&gt; hingewiesen: "Als Bemessungsgrundlagen für Honoraransätze (§ 4) können, soweit sich nicht auf Grund des Interesses des Auftraggebers &lt;span style="font-weight:bold;"&gt;oder aus der Sache selbst ein anderer Wert ergibt&lt;/span&gt;, nachstehende Beträge als angemessen betrachtet werden: .... 29. Urheber- und Verlagsrechtssachen 36.000." Bitte prüfen Sie die Abmahnung im sachlichen Bereich.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6573079169823074690-5722073710640799409?l=shual-antiwahn.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://shual-antiwahn.blogspot.com/feeds/5722073710640799409/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6573079169823074690&amp;postID=5722073710640799409&amp;isPopup=true' title='21 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6573079169823074690/posts/default/5722073710640799409'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6573079169823074690/posts/default/5722073710640799409'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://shual-antiwahn.blogspot.com/2008/08/abmahnung-lngle-fussenegger-singer.html' title='Abmahnung Längle - Fussenegger - Singer'/><author><name>Shual</name><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>21</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6573079169823074690.post-6705803740295874334</id><published>2008-08-01T17:47:00.004+02:00</published><updated>2008-08-20T17:56:18.711+02:00</updated><title type='text'>Tag 12 - Informationsblatt in türkischer Sprache</title><content type='html'>Avukatlar &lt;a href="http://www.demirci-nal.de/html/dr__temel_nal.html"&gt;Erdoğan Demirci &amp; Dr. Temel Nal&lt;/a&gt; &lt;br /&gt;Schwanthaler Str.41 &lt;br /&gt;80336 München&lt;br /&gt;tarafından P2P ağlarında Türk yorumcularını ve şarkılarını yasadışı indirme ve sunma sebebiyle telif hakkı ihlali gerekcesiyle ihtarname &lt;br /&gt;Bit Torrent, Emule Gnutella veya ed2k üzerinden Türk yorumcuların şarkılarını yüklemiş ve aynı zamanda kamuya paylaşıma sunmuş olan Peer-to-Peer ağları (P2P- ağı) kullanıcıları Haziran 2008 tarihinden itibaren Münihli Avukatlar Demirci &amp; Nal tarafından telif hakkı ihlali sebebiyle ihtarname alabilir. Ayrıca tanınan bir medya hukuku avukatlık bürosu tarafından başarılı bir şekilde temsil edilen çok sayıda ihtar edilmiş olan Almanyada ki Türk Dj’lerin davaları bilinmektedir. &lt;a href="http://abmahnwahn-dreipage.foren-city.de/"&gt;Irtibat için biligi isteminizi burdan yollayınız&lt;/a&gt;. Buna maruz kalanlar, P2P ağı kullanıcısı olarak şarkı indirme ve aynı zamanda sunma yaparak, Avukatları tarafından temsil edilen hak sahiplerinin telif haklarını ihlal ettikleri gerekçesiyle ihtar edilmektedirler. Yazıların kapsamı ve şekli hakkında henüz hiç bir detay bilinmemektedir. Buna maruz kalanlar için aşağıda Avukatlar Demirci ve Nal’dan yazı geldiği takdirde nasıl davranabileceğine yönelik tavsiyeler bulabilirsiniz. Bu tavsiyeler hukuki bilgi değildir. Mesuliyet alınamaz. Tavsiyeler sadece yazıyı aldıktan ilk bir kaç gün sonrası içindir. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;I. Ihtarname&lt;/span&gt; - Men beyannamesinde bulunma çağrısı&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;1. Yazıyı okuduktan sonra sakinleşmeye çalışın. Yazıdan dolayı herkes şokta ve şaşkın oluyor. Fakat yazıda sözü geçen konu değerleri ve avukat masrafları ( &lt;a href="http://rvg.pentos.ag/"&gt;avukat masrafları hesaplayıcısı&lt;/a&gt; ) konunun çözümünde korkulanın çok daha altında oluyor. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;2. Bahsi geçen avukatlık bürosuna telefon açmayın. Büroya karşı herhangi bir beyanatta bulunmaktan - sözlü veya yazılı - kaçının.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;3. Lütfen ihtarnamenin müddetlerini dikkate alın. Genelde yazı elinize bir Cumartesi gününde geçer ve size davranmanız için sadece 7 günlük bir zaman tanınıyor. Lütfen hemen davranın. Güvendiğiniz bir avukat yada türkçe konuşan avukatlar listesinden yada ekten bir medya avukatından ücretsiz bir ön görüşme yaparak bilgi alabilirsiniz. Aynı şekilde internette özel şahıslardan ilk yardım rica edebilirsiniz.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;4. Ihtiyati tedbiri ( ihtar edilen kişi dinlenilmeden yapılan seri muhakeme usulü ) engellemek için ve masrafları aşırı derecede yüksek olan müdahalenin men’i davasını daha uygun bir gider davasına düşürebilmek için, ilk bir kaç gün içinde avukata sormadanda olsa, davranabilirsiniz, hatta davranmak zorundasınız. Yapmanız gereken, &lt;a href="http://www.zahnarzt-dr-mueller.com/ModUE.html"&gt;yeniden uyarlanmış men beyannamesinde bulunmak&lt;/a&gt;. Kesinlikle Demirci &amp; Nal avukatlık bürosuna ait orijinal men beyannamelerini imzalamayın, çünkü imzanız suç itirafı anlamını taşır. Bunun için sadece ihtarnamede ki bilgileri kullanın. Lütfen sonuçları düşünün: kendinizi sözleşme ile birseyi yapmama ya taahhüt ediyorsunuz ve bu sözün tutulması için gerekeni yapmanız gerekiyor.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;5. Avukatlık bürosundan gelen yazıda sizden ödeme yapmanız isteniyor. Lütfen ödeme yapmadan bir avukata danışın. Bu metinden sizin suçlu veya suçsuz olup olmadığınız veya üçüncü bir şahısın sizin internet bağlantınızdan telif hakları ihlal edipte sizinde bundan dolayı sorumlu tutulabileceğiniz yönünde birşey kestirilemiyor. Siz bu durumda sadece kendinizden sorumlusunuz ve kendinize ait bir karar vermek durumundasınız. Lütfen bunu yaparken mutlaka avukatınızın dikkatini hemen Demirci &amp; Nal avukatlık bürosunun ihtarnamesinde bulunan bir cümleye çekin: “Ayrıca müvekilimizin Madde 97, I1.3.telif hakları kanununca  tazminat hakları vardır. Tazminat hakkının somut miktarı daha sonraki yazımıza saklıdır.” Buda genelde ihtarnamede talep edilen miktar ödensede davanın kapanmış olacağı anlamına gelmeyeceği demektir. Bu sebepten dolayı sakın bir avukatla görüşmeden ödeme yapmayın.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;II. Cezasal tarafı&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Demirci &amp; Nal avukatlık bürosunun bu bölümde ki yöntemi henüz bilinmemekte. Genelde internet bağlantılarına ait ( IP- adresleri ) kişisel bilgilerin tespiti için telif hakları ihlalinden suç duyurusunda bulunuyor ve savcılık tarfından tespit edildikten hemen sonra durduruluyor. Dolayısıyla polis tedbirinden korkulmasını gerektirecek bir durum söz konusu değil. Daha fazla bilgi alındığında bu bölüm tamamlanacak. Şu an için Demirci &amp; Nal avukatlık bürosunun mahkeme yoluyla hak talep ettiği cari davalar bilinmemekte. Bu konuda lütfen muhtemel müddeti ( üç yıl ) göz önünde bulundurunuz.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;III - Ekler&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Avukat Dr. Wachs’ın raporu : &lt;a href="http://www.dr-wachs.de/blog/2008/07/02/kanzlei-demirci-dr-nal-mahnt-urheberrechtsverletzungen-tuerkischer-interpreten-ab/"&gt;Dava değeri 3.000000,00 Euro&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Almanya’da bulunan &lt;a href="http://www.avukat-rehberi.de/tuerkische-anwaelte.php"&gt;Türk avukatların listesi&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;&lt;a href="http://abmahnwahn-dreipage.de/Anwalt.html"&gt;Tavsiye edilen alman avukatların listesi&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;&lt;a href="http://abmahnwahn-dreipage.foren-city.de/"&gt;Bilgiler, yardım ve bilgilendirme&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;Heise. de’ de ki makale : Münih’li Demirci &amp; Nal avukatlık bürosu soru üzere özellikle &lt;a href="http://www.heise.de/newsticker/Kanzlei-mahnt-Urheberrechtsverletzungen-an-Werken-tuerkischer-Musiker-ab--/meldung/110371"&gt;Türk müzisyenlerin eserlerine yönelik telif haklerı ihlalini ihtar&lt;/a&gt; ettiğini doğrulamıştır. Kendi vermiş olduğu bilgilere göre, Türk müzik birliği tarafından görevlendirilmiş. &lt;br /&gt;&lt;a href="http://www.e-recht24.de/news/abmahnung/873.html"&gt;Florian Skupin&lt;/a&gt;: “Bu meblağ ödendikten sonru konunun kapandığını düşünen yanılmaktadır: Avukatlar tazminat haklarının talebini “daha sonra ki bir yazıya saklanıldığını” özellikle ifade etmekte. Buda demektir ki, muhtemelen 13.000 Euro avukat masraflarında kalmayacaktır, ihtar edilen kişilerin masrafları “ayrica gelecek olan yazıyla “ birlikte daha da artacaktır.”&lt;br /&gt;Daha Şubat 2008’de bu makale Hürriyet’de yayınlanmıştır: &lt;a href="http://www.hurriyet.de/?navi=article&amp;grp=archiv&amp;an=5758"&gt;DJ TELIF HAKKI UARISI&lt;/a&gt; - FRANKFURT, 23.02.2008: MÜ-YAP, Türkiye'deki ünlü sanatçıların parçalarını telif haklarını ihlal ederek Almanya'da internet üzerinden paylaşıma sunanlara karşı savaş başlattı. İlk etapta onlarca Dj'ye uyarı mektupları gönderildi. TÜRKİYE'deki ünlü sanatçılara ait parçaları telif hakkı ödemeden internette sunanları takibe alan MÜ-YAP Bağlantılı Hak Sahibi Fonogram Yapımcıları Meslek Birliği hukuk savaşı başlatmaya hazırlanıyor. Türkiye'deki müzik piyasasındaki şirket ve sanatçıların önemli bir bölümü üyeleri arasında bulunan MÜ-YAP, sanal ortamda paylaşıma sunulan Türkçe parçaların yayılmasını önlemek istiyor. Üyelerinin haklarını korumak ve üyelerinin uğradığı maddi ve manevi zararı önlemek için harekete geçen MÜ-YAP, Münihli avukat Temel Nal'ı görevlendirdi.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;copyrigth by Shual, all rigths reserved&lt;br /&gt;translation by Senay Taner&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6573079169823074690-6705803740295874334?l=shual-antiwahn.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://shual-antiwahn.blogspot.com/feeds/6705803740295874334/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6573079169823074690&amp;postID=6705803740295874334&amp;isPopup=true' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6573079169823074690/posts/default/6705803740295874334'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6573079169823074690/posts/default/6705803740295874334'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://shual-antiwahn.blogspot.com/2008/08/tag-12-informationsblatt-in-trkischer.html' title='Tag 12 - Informationsblatt in türkischer Sprache'/><author><name>Shual</name><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6573079169823074690.post-2321635856045799608</id><published>2008-07-29T21:27:00.006+02:00</published><updated>2008-07-29T22:43:26.608+02:00</updated><title type='text'>Tag 9 - Das Schreiben der STA Essen</title><content type='html'>[Kurze Ankündigung - Ab sofort wird der Kommentarbereich eröffnet.]&lt;br /&gt;[Noch ohne Korrektur - vorab]&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nachdem nun die Fristen der Schreiben um die Empfehlung an die STA Essen abgelaufen sind blicke ich zurück auf die Antwort eines Oberstaatsanwalts [OSTA] vom letzten Freitag. Der Orginaltext kann hier nicht veröffentlicht werden, da meinerseits extreme Bedenken über einen im Folgenden diskutierten Punkt bestehen. Zuerst die positiv zu bewertenden Inhalte.&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;1.&lt;/span&gt; Die Antwort selbst. Die Chance das ein halbwegs despektierliches Schreiben von einer Behörde eine Antowrt erhält tendiert gegen Null. Hier hat jedoch ein OSTA geantwortet. Zudem ist erhellend das in der gebotenen Kürze die Beschlußlage [&lt;span style="font-style:italic;"&gt;Die Justizministerinnen und Justizminister haben die Problematik der Behandlung von Massen-Strafanzeigen im Zusammenhang mit der Nutzung von Tauschbörsen im Internet (Filesharing-Netzwerke) erörtert. Sie stellen mit Besorgnis fest, dass die Staatsanwaltschaften wegen der ungenügenden zivilrechtlichen Auskunftsansprüche in einem Ausmaß zu &lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Hilfeleistungen&lt;/span&gt; für die Durchsetzung &lt;span style="font-weight:bold;"&gt;zivilrechtlicher Ansprüche&lt;/span&gt; der Urheberrechtsinhaber auf Staatskosten herangezogen werden, &lt;span style="font-weight:bold;"&gt;die rechtlich umstritten&lt;/span&gt; und in der Masse kaum noch zu bewältigen sind&lt;/span&gt;.] gewürdigt wurde ohne den Systemaufbau zu dementieren, oder die in der Analyse dargelegte Verbindung zu den [mAn] rechtswidrigen Druckszenarien von Abmahnanwälten zu kommentieren. Leider setzt sich die Mentalität mancher Behördenkreise dem präventiven Grundgedanken zu ignorieren und die Vorschrift über die Innovation zu setzten fort. Kürzlich in Umlauf gebrachte Gerüchte, die einen Stopp der Maßnahmen durch einen Generalstaatsanwaltsbeschluß auf Bundesebene in aussicht stellten sind für mich absolut vom Tisch. Ich sehe hier die STA Essen auf einer Linie mit der NRW-Justizministerin: &lt;span style="font-style:italic;"&gt;Roswitha Müller-Piepenkötter hat sich dafür ausgesprochen, in Zusammenhang mit illegalen Downloads aus dem Internet den Inhabern von Urheberrechten künftig einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch gegen Internet-Provider einzuräumen. Einen entsprechenden Beschluss der Justizministerkonferenz in Celle begrüßte die Ministerin ausdrücklich. "Es widerspricht unserem Rechtsstaat, wenn Urheber ihre Rechte am geistigen Eigentum nur auf Umwegen durchsetzen können" unterstrich die Justizministerin heute (Freitag, 13. Juni 2008) in Düsseldorf. So sei die Rechtslage aber gegenwärtig. Zum Schutz ihrer Rechte seien Urheberrechtsinhaber gezwungen, staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren einzuleiten, um über die Akteneinsicht an die Daten der Urheberrechtsverletzer zu gelangen. "Das ist urheberfeindlich und belastet Staatsanwaltschaften und Staatskasse unnötig", erklärte Müller-Piepenkötter. Ein zivilrechtlicher Anspruch würde auch nicht mehr Daten über die private Internetnutzung Preis geben. Auf dem geschilderten Umweg sind diese Daten schon jetzt zu erlangen. Ein zivilrechtlicher Anspruch könne sogar den Datenschutz verstärken. "Die Sicherheit der Daten vor einem Missbrauch durch private Anfrager könnte sogar durch einen Richtervorbehalt, bei dem die Rechteinhaberschaft und das berechtigte Interesse an der Auskunft geprüft werden, besser geschützt werden als im gegenwärtigen Verfahren", betonte die Ministerin. "Wer dagegen Privaten den Zugriff auf solche Daten tatsächlich verweigern will, müsste konsequenterweise auch den Anspruch der Rechteinhaber auf Einsicht in die Ermittlungsakten untersagen. Das würde aber bedeuten, den Urheberrechtsschutz in diesem Bereich vollständig abzuschaffen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies von rechtsstaatlich denkenden Menschen gewollt ist.&lt;/span&gt;". [OSTA: "nach der &lt;span style="font-weight:bold;"&gt;heute noch gültigen&lt;/span&gt; Regelung", ... was ein kleines "noch" alles so aussagen kann.] Interpretiert werden darf, das die STAs, die Verwertungsrechtsverletzungen in größerem Stil abwickeln noch hoffen das eine Regeländerung in dieser Legislativperiode des BT kommen wird. Natürlich hätte man sich mehr Diskussionsgrundlage gewünscht, gerade die Nähe zu Düsseldorf und Urteilen ["das 13-jährige Mädchen im Haushalt ist vielleicht ein mafiöser Raubkopiepirat"] die jenseits rechtsstaatlichem Ebnen anzusiedeln sind hätte die Motivation der STA Essen in ein deutlich besseres Licht stellen können. &lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;2.&lt;/span&gt; Die Ablehnung der Kernfrage "Systemumstellung" mit ausschließlichen einem quantitativen Hinweis wird als hervorragende Operationsbasis gewertet. Es spielt hier keine Rolle, ob der STA inhaltliche Mängel auffielen, man hat sie nicht geäußert. Insofern werden die Ausbaustufen des angedachten Systems zwar nicht mehr vordergründig, aber doch Minimum im Kentnissbereich der STA angedient werden. Selbstverständlich wird nun die STA von dem Abmahnerprozeß abgekoppelt, auch aus dem Grund das die angeschriebene Kanzlei U +  C, Regensburg stillschweigend bestätigt das sie ihren Kanzleistatus längst innerlich abgelegt hat. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Mehr als negativ und enttäuschend ist jedoch die vorgetragene Einschätzung des OSTA in Richtung der zeitlichen Abläufe der Ermittlungen und deren Bedeutung für alle Beteiligten. &lt;br /&gt;Es liegen nun drei unterschiedliche Aussagen vor. Es wird angedeutet das die Ermittlungsakte so schnell geschlossen wird, das die CD für den Versand an U + C, Regensburg noch warm ist. Dies würde auch prinzipiell der gebotenen Eile entsprechen, aber U + C, Regensburg vor Gericht in Nöte bringen, da man sich mit Abmahnungen, oder gar "Mahnschreiben" sehr viel Zeit läßt. In der zweiten Version wird jedoch von der STA von einer "zwischenzeitlichen" Einstellung berichtet, die im Systembereich nicht erkennbar ist, aber die STA selbst im Zivilprozeß als Nebenkläger erscheinen läßt. An und für sich klar, da der Rechtinhaber, bzw. die beauftrage Schnüffler-Firma vor Gericht auf die Daten der STA und auf die heilige Mutter Gottes schwört. Man hat sich hier nun Klärung erhofft, doch schreibt der OSTA das der Abgemahnte beim Erhalt einer Abmahnung sicher "davon ausgehen könne" das ein Ermittlungsverfahren &lt;span style="font-weight:bold;"&gt;anhängig&lt;/span&gt; sei. [Einschränkung: "regelmäßig zutreffend"] Ein Satz der erheblichsten Zündstoff birgt. Ein Versehen, ein Fehler, eine lockere Äußerung? Sehr unwahrscheinlich. Die nächsten Tage werden diesen Punkt nochmals gesondert aufgreifen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Um die Brisanz kurz zu verdeutlichen: Wenn in einem email-CD-EilVerfahren ermittelt wird um danach einzustellen ist dies die "Hilfsleistung", die der Beschuldigte nach menschlichem Ermessen erdulden müßte. "Zwischenzeitlich" wäre schon etwas bedenklicher, vornehmlich weil die kleinen 13-jährigen mafiösen Raubkopierpiraten im Auge des Gesetzes weitere Straftaten begehen werden, wie von mir ausgeführt wurde. "Anhängig" = § 160 Abs. 2 StPO: &lt;span style="font-style:italic;"&gt;Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln und für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen, deren Verlust zu besorgen ist&lt;/span&gt;. Urteil: Ob die Versicherungen des Ehemannes der Antragsgegnerin in seiner persönlichen Anhörung am 19.06.08 zutrifft, dass er nach Zugang der Abmahnung unter Verwendung einer Wiederherstellungssoftware die Festplatte überprüft und weder Filesharing-Software noch einen der in der Abmahnung genannten Titel gefunden habe, &lt;a href="http://www.webhosting-und-recht.de/urteile/Landgericht-Hamburg-20080715.html"&gt;kann dahinstehen&lt;/a&gt;.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6573079169823074690-2321635856045799608?l=shual-antiwahn.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6573079169823074690/posts/default/2321635856045799608'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6573079169823074690/posts/default/2321635856045799608'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://shual-antiwahn.blogspot.com/2008/07/tag-9-das-schreiben-der-sta-essen.html' title='Tag 9 - Das Schreiben der STA Essen'/><author><name>Shual</name><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6573079169823074690.post-7935472979569238265</id><published>2008-07-24T01:40:00.002+02:00</published><updated>2008-07-24T02:35:13.532+02:00</updated><title type='text'>Tag 4 - I</title><content type='html'>[email an neutrale STA mit entsprechender Ermittlungsabteilung]&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sehr geehrte Damen und Herren,&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sie erhalten dieses Schreiben vornehmlich wegen Ihrer Zuständigkeit in Verfahren des Vorwurfs der Verbreitung einfacher pornographischer Schriften nach §184 StGB [nicht §184.a + b StGB]. Es wird hier durch meine Person kein Rechtsrat gesucht, sondern nur um eine Einschätzung gebeten, falls diese Ihnen möglich ist.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Hintergrund: Wie Ihnen bekannt sein dürfte wird die Verfolgung von Straftaten in p2p-Tauschbörsen dirskutiert, die hauptsächlich wegen Verstoßes gegen §106ff UrhG, jedoch auch in einer  gewissen Vielzahl in Tateinheit mit Verstößen gegen §184 StGB angezeigt werden. Hierzu der letzte Beschluß der JustizministerInnenkonferenz. Momentan beschäftige ich mich nach umfangreichen Systemanalysen mit dem Ausbau verschiedener Modelle die zur Überbrückung und zur späteren Anwendung nach "Einräumung ausreichender zivilrechtlicher Auskunftsansprüche [der Rechteinhaber] gegenüber den Internet-Service-Providern" dienen sollen. Ich trete privat auf und bin nicht Teil einer Organisation, Lobby.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ich hätte nun an eine erfahrene Staatsanwaltschaft eine kurze Frage. Unter anderem wird von mir in der Systemanalyse kritisiert, das mit der derzeitigen Regel-Handhabung in Staatsanwaltschaften, nämlich der Ermittlung personenbezogener Daten nach Strafanzeige wegen Verstoßes gegen §106ff UrhG [in p2p-Tauschbörsen] und auch in Fällen der Strafanzeige wegen Verstoßes gegen §184 StGB [einfache Pornographie] das strafrechtliche Verfahren in etwa 98% der bekannten Fälle mit Hinweis auf §153 StPO eingestellt wird und der Beschuldigte, der Anschlußinhaber keine Mitteilung über die Strafanzeige und Einstellung erhält. Die personenbezogegen Daten werden nach nach Antrag durch die Anwaltsbüros der Rechteinhaber an diese weiter gegeben. Diese Anwaltsbüros erstellen eine kostenpflichtige Abmahnung. Die Zeit zwischen Einstellung des Verfahrens und Abschicken der kostenpflichtigen Abmahnung schwankt zwischen durchschnittlich 80 und 110 Tagen, wobei in einer Vielzahl der Abmahnungen eine längere Zeitdistanz, teilweise bis zu einem 3/4 Jahr zu verzeichnen ist.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Meine Feststellung als Nichtjurist und Bürger ist einfach: Diese Zeitdistanz in der der Anschlußinhaber und Beschuldigte keine Kenntniss über die Rechteverletzung erhält, egal ob er als Unschuldiger, Täter, oder Störer zivilrechtlich haftbar ist , sorgt dafür das weitere Rechteverletzungen in Kauf genommen werden. Dabei ist mir insbesondere der Teil der Rechteinhaber, der keine Firmen zur Tauschbörsenüberwachung beauftragt hat wichtig: Obwohl ein Anschluß als zumindest mutmaßlicher Rechteverletzer eindeutig identifiziert wurde wird einer künftigen Rechteverletzung nicht bewußt präventiv entgegen gewirkt, sondern alle Beteiligten nehmen in Kauf das bis zum Erhalt einer Abmahnung weitere Rechteverletzungen in einer sehr großen Anzahl von einem hohen Prozentsatz der Beschuldigten begangen werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ich bin der Ansicht, das gerade im Störer-Bereich [Familienmitglieder, Freunde], aber auch im Bereich der direkten Täter ein zeitnahmes Benachrichtigen über Strafanzeige und Konsequenzen durch welche Organisation auch immer [STA, Anwälte, Provider] eine enorme Minderung von Straftaten erzielen könnte. Wohlgemerkt vor allem im Bereich der Rechteinhaber, die keine Überwachungsfirmen beauftragt haben.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ich wäre höchst erfreut, wenn es Ihnen möglich wäre, über diesen Gedanken eine fachliche Einschätzung abzugeben, die im besten Fall auch in Texten zitiert werden kann.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Hochachtungsvoll&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6573079169823074690-7935472979569238265?l=shual-antiwahn.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6573079169823074690/posts/default/7935472979569238265'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6573079169823074690/posts/default/7935472979569238265'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://shual-antiwahn.blogspot.com/2008/07/tag-4-i.html' title='Tag 4 - I'/><author><name>Shual</name><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6573079169823074690.post-4111195968235426646</id><published>2008-07-24T00:15:00.005+02:00</published><updated>2008-07-24T01:33:33.505+02:00</updated><title type='text'>Tag 3 Summary</title><content type='html'>Leider hat mich ein bösartiger Virus erwischt, so daß es nur zu Textverschiebungen reicht.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Updated Version&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung (Filesharing) durch die&lt;br /&gt;Rechtsanwälte &lt;a href="http://www.demirci-nal.de/html/dr__temel_nal.html"&gt;Erdogan Demirci &amp; Dr. Temel Nal&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;Schwanthaler Str. 41&lt;br /&gt;80336 München&lt;br /&gt;wegen illegalem Download und Anbieten von türkischen Interpreten und Musikstücken in P2P-Netzwerken&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Teilnehmer von Peer-to-Peer Netzwerken (P2P-Netzwerk), die Musikstücke türkischer Interpreten über BitTorrent, Emule, Gnutella oder ed2k herunter geladen und gleichzeitig der Öffentlichkeit zum upload angeboten haben, können seit Juni 2008 von den Rechtsanwälten Demirci &amp; Nal, München eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhalten. &lt;span style="font-style:italic;"&gt;Desweiteren sind eine Vielzahl von Fällen abgemahnter türkischer DJs in Deutschland bekannt, die bereits durch eine bekannte Medienrechtskanzlei erfolgreich verteten werden. &lt;a href="http://abmahnwahn-dreipage.foren-city.de/"&gt;Kontaktanfragen bitte hier posten&lt;/a&gt;&lt;/span&gt;. Die Betroffenen werden mit der Begründung abgemahnt, als Nutzer  eines P2P-Netzwerkes durch das Herunterladen und gleichzeitige Anbieten von Musikstücken Urheberrechte der von den Rechtsanwälten vertretenen Rechteinhaber verletzt zu haben. Derzeit sind noch keine Details über den Umfang und die Art der Schreiben bekannt. In der Folge erhalten Sie als Betroffener Hinweise wie sie sich im Falle eines Schreibens der Rechtsanwälte Demirci und Nal verhalten können. Diese Hinweise stellen keine Rechtsauskunft dar. Es kann keine Haftung übernommen werden. Die Hinweise betreffen nur die ersten Tage nach dem Erhalt der Abmahnung. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;I - Die Abmahnung&lt;/span&gt;  - Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserkärung.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;1. Bitte versuchen Sie sich nach dem Lesen des Schreibens zu beruhigen. Jeder Mensch ist durch das Schreiben schockiert und aufgewühlt. Die im Schreiben genannten Gegenstandswerte und Rechtsanwaltskosten [&lt;a href="http://rvg.pentos.ag/"&gt;Rechtsanwaltskostenrechner&lt;/a&gt;] fallen jedoch bei der Regelung der Angelegenheit deutlich niedriger aus als zuerst befürchtet. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;2. Rufen Sie bitte nicht bei der Kanzlei an. Vermeiden Sie jede Äußerung, egal ob mündlich oder schriftlich, gegenüber der Kanzlei. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;3. Bitte beachten Sie unbedingt die Fristen der Abmahnung. In der Regel erhalten Sie das Schreiben an einem Samstag und erhalten nur 7 Tage Zeit zu reagieren. Reagieren Sie bitte sofort. Sie können sich bei einem Anwalt Ihres Vertrauens, oder aus der Liste türkischsprachiger Anwälte, oder einem Medienanwalt im Anhang im Erstgespräch kostenlos informieren. Sie können Sie können ebenso im Internet um eine Erste Hilfe durch Privatpersonen ersuchen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;4. Innerhalb der ersten Tage können und müssen Sie auch ohne Anwaltsbefragung sofort reagieren um einer Einstweiligen Verfügung [Schnellverfahren ohne Anhörung des Abgemahnten] entgegen zu wirken und die horrend hohen Kosten einer Unterlassungsklage auf eine günstigere Kostenklage zu minimieren. Sie reagieren mit der Abgabe einer &lt;a href="http://www.abmahnwahn-dreipage.de/ModUE.html"&gt;modifizierten Unterlassungserklärung&lt;/a&gt;. Bitte unterschreiben Sie auf keinen Fall die orginale Unterlassungserklärung der Kanzlei Demirci &amp; Nal, denn Ihre Unterschrift stellt ein Schuldeingeständniss dar. Die Abgabe der Unterlassungserklärung erfolgt gegenüber dem Rechteinhaber, das Schreiben per Einschreiben/Rückschein geht aber an die Kanzlei Demirici &amp; Nal. Hierzu entnehmen Sie einfach die Daten aus dem Abmahnschreiben. Bitte denken sie an die Konsequenzen: Sie verpflichten sich vertraglich etwas zu unterlassen und müssen dafür Sorge tragen das diese Zusicherung auch eingehalten wird. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;5. Sie werden im Schreiben der Kanzlei aufgefordert eine Zahlung zu tätigen. Bitte beraten Sie sich vor einer Zahlung mit einem Anwalt. In diesem Text kann nicht abgeschätz werden ob Sie unschuldig oder schuldig sind, ob eine Dritte Person über Ihren Internetanschluß gegen Urheberrechte verstoßen hat, wofür Sie haftbar gemacht werden können. Sie sind in diesem Fall vollständig für sich verantwortlich um müssen eine eigene Entscheidung treffen. Bitte beachten Sie dabei Ihrem Anwalt sofort auf einen derzeitigen Satz in dem Abmahnschreiben der Kanzlei Demirci &amp; Nal hinzuweisen: ”Desweiteren stehen unserer Mandantin Schadensersatzansprüche gem. § 97 Abs.1 Satz 1 3 HS. UrhG zu. Die konkrete Höhe des Schadensersatzanspruchs beleibt ausdrücklich einem weiteren Schreiben vorbehalten.” Dies bedeutet in der Regel das selbst eine Zahlung des in der Abmahnung geforderten Betrages die Angelegenheit nicht aus der Welt schafft. Zahlen Sie also bitte nicht ohne sich vorher mit einem Anwalt abzusprechen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;II&lt;/span&gt; – &lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Strafrechtliche Seite&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Vorgehen der Kanzlei Demirci &amp; Nal in diesem Bereich ist bislang noch unbekannt. In der Regel werden Strafanzeigen wegen Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz zur Ermittlung der personenbezogen Daten der Internetanschlüsse [IP-Adresse] gestellt und nach Ermittlung durch die Staatsanwaltschaft umgegehend eingestellt, so daß kein Grund zu großer Sorge vor polizeilichen Maßnahmen besteht. Nach Erhalt von weiteren Informationen wird dieser Bereich ergänzt. &lt;span style="font-style:italic;"&gt;Derzeit sind keine laufenden Verfahren bekannt in denen die Kanzlei Demirci + Nal Ansprüche gerichtlich eingeklagt hätte. Bitte hierzu die mögliche Frist [drei Jahre] beachten&lt;/span&gt;.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;III -&lt;/span&gt; &lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Anlagen&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Bericht von &lt;a href="http://www.dr-wachs.de/blog/2008/07/02/kanzlei-demirci-dr-nal-mahnt-urheberrechtsverletzungen-tuerkischer-interpreten-ab/"&gt;Rechtsanwalt Dr. Wachs: Streitwert von EUR 3.000000,00&lt;br /&gt;&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;&lt;a href="http://www.avukat-rehberi.de/tuerkische-anwaelte.php"&gt;Liste türkischer Rechtsanwälte&lt;/a&gt; in Deutschland&lt;br /&gt;Liste &lt;a href="http://abmahnwahn-dreipage.de/Anwalt.html"&gt;empfohlener deutscher Rechtsanwälte&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;&lt;a href="http://abmahnwahn-dreipage.foren-city.de/"&gt;Information, Hilfe und Aufklärung&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;Artikel Heise.de: Die Münchner Kanzlei Demirci &amp; Dr. Nal bestätigte auf Nachfrage, dass sie &lt;a href="http://www.heise.de/newsticker/Kanzlei-mahnt-Urheberrechtsverletzungen-an-Werken-tuerkischer-Musiker-ab--/meldung/110371"&gt;gezielt Urheberrechtsverletzungen an Werken türkischer Musiker abmahnt&lt;/a&gt;. Beauftragt ist sie dafür nach eigenen Angaben vom türkischen Musikverband.&lt;br /&gt;&lt;a href="http://www.e-recht24.de/news/abmahnung/873.html"&gt;Florian Skupin&lt;/a&gt;: "Wer denkt, mit Zahlung dieses Betrages ist die Angelegenheit aus der Welt geräumt, irrt jedoch: So weisen die Rechtsanwälte ausdrücklich darauf hin, dass die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen „einem weiteren Schreiben vorbehalten“ bleiben. Es wird in der Regel also nicht bei den 13.000 Euro Anwaltskosten bleiben, sondern die Kosten für die Abgemahnten werden sich durch das „gesonderte Schreiben“ noch weiter erhöhen."&lt;br /&gt;Bereits im Februar 2008 erschien dieser Artikel in der Hürryiet: &lt;a href="http://www.hurriyet.de/?navi=article&amp;grp=archiv&amp;an=5758"&gt;DJ TELİF HAKKI UYARISI&lt;/a&gt; - FRANKFURT, 23.02.2008: MÜ-YAP, Türkiye'deki ünlü sanatçıların parçalarını telif haklarını ihlal ederek Almanya'da internet üzerinden paylaşıma sunanlara karşı savaş başlattı. İlk etapta onlarca Dj'ye uyarı mektupları gönderildi. TÜRKİYE'deki ünlü sanatçılara ait parçaları telif hakkı ödemeden internette sunanları takibe alan MÜ-YAP Bağlantılı Hak Sahibi Fonogram Yapımcıları Meslek Birliği hukuk savaşı başlatmaya hazırlanıyor. Türkiye'deki müzik piyasasındaki şirket ve sanatçıların önemli bir bölümü üyeleri arasında bulunan MÜ-YAP, sanal ortamda paylaşıma sunulan Türkçe parçaların yayılmasını önlemek istiyor. Üyelerinin haklarını korumak ve üyelerinin uğradığı maddi ve manevi zararı önlemek için harekete geçen MÜ-YAP, Münihli avukat Temel Nal'ı görevlendirdi.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6573079169823074690-4111195968235426646?l=shual-antiwahn.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6573079169823074690/posts/default/4111195968235426646'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6573079169823074690/posts/default/4111195968235426646'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://shual-antiwahn.blogspot.com/2008/07/tag-3-summary.html' title='Tag 3 Summary'/><author><name>Shual</name><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6573079169823074690.post-2422457257989696156</id><published>2008-07-22T02:56:00.002+02:00</published><updated>2008-07-22T03:05:22.829+02:00</updated><title type='text'>Tag 2 - Updates</title><content type='html'>Meine STA-Analyse wurde wie folgt verteilt: &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;I U + C, Regensburg - 22.07.08 um 01:49&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;An die&lt;br /&gt;Rechtsanwälte Urmann + Collegen&lt;br /&gt;Ladehofstraße 26&lt;br /&gt;93009 Regensburg&lt;br /&gt;Sehr geehrte Damen und Herren,&lt;br /&gt;folgend erhalten Sie ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Essen, das am gestrigen Abend versandt wurde. Bitte prüfen sie, ob Ihnen zu den angesprochenen Themen eine Stellungnahme möglich ist, insbesondere zu den Punkten die Ihre Kanzlei betreffen. Zudem wäre es wünschenswert, wenn Sie eine Stellungnahme zu dem Beschluß der jüngsten &lt;a href="http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/ministerium/ministerium/jumiko/2008/ftopii1.pdf"&gt;Justizministerkonferenz&lt;/a&gt; abgeben könnten. Bitte beachten Sie die Anmerkungen zu Beginn des Punktes V und die erwähnte informelle Einschaltung der RAK Nürnberg. Es werden in dieser Phase keine Anträge gestellt. Es wäre sehr hilfreich, wenn Sie bis einschließlich 29.07.08 mitteilen könnten, ob Ihrem Hause eine Stellungnahme in der dazu erforderlichen Zeit möglich ist. Für Rückfragen stehe ich per mail jederzeit zur Verfügung.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;I - RAK, Nürnberg - 22.07.08 um 02:05&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;An die&lt;br /&gt;Rechtsanwaltskammer Nürnberg&lt;br /&gt;Frau Katja Rätz&lt;br /&gt;Fürther Straße 115&lt;br /&gt;90429 Nürnberg&lt;br /&gt;Sehr verehrte Frau Rätz,&lt;br /&gt;anbei erhalten Sie zur Information und ggfs. Rücksprache zwei Schreiben, die sich im Themenkreis "Abmahnungen durch die Kanzlei Urmann + Collegen, 93009 Regensburg" bewegen. Ich bitte Sie diese Schreiben zum Eintreffen der ersten Antwort durch die Kanzlei [Termin 29.07.08] zu verwahren. Ich gehe zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, das die von mir fest gestellten Unstimmigkeiten auch ohne Ihr Mitwirken geklärt werden können. Dennoch denke ich das es von Vorteil ist die Rechtsanwaltskammer frühzeitig in die Angelegenheit einzubeziehen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne unter dieser email-Adresse, oder der am Ende des Texts befindlichen Telefonnummer zur Verfügung. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Text der erwähnten Justizministerkonferenz:&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;79. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister am 11. und 12. Juni 2008 in Celle&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Beschluss&lt;br /&gt;TOP II.1&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Behandlung von Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Filesharing-Netzwerken&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;1. Die Justizministerinnen und Justizminister haben die Problematik der Behandlung&lt;br /&gt;von Massen-Strafanzeigen im Zusammenhang mit der Nutzung von Tauschbörsen im Internet (Filesharing-Netzwerke) erörtert. Sie stellen mit Besorgnis fest, dass die Staatsanwaltschaften wegen der ungenügenden zivilrechtlichen Auskunftsansprüche in einem Ausmaß zu Hilfeleistungen für die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche der Urheberrechtsinhaber auf Staatskosten herangezogen werden, die rechtlich umstritten und in der Masse kaum noch zu bewältigen sind.&lt;br /&gt;2. Die Justizministerinnen und Justizminister appellieren an den Bundesgesetzgeber, den zivilrechtlichen Schutz des Urheberrechts so auszugestalten, dass zivilrechtliche Abwehr- und Ersatzansprüche vom Rechteinhaber auf dem dafür vorgesehenen Weg effektiv durchgesetzt werden können. Hierzu ist insbesondere die Einräumung ausreichender zivilrechtlicher Auskunftsansprüche gegenüber den Internet-Service-Providern erforderlich. Die Justizministerinnen und Justizminister bitten die Bundesregierung, entsprechende Gesetzesvorschläge vorzulegen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Link-Tipp ohne Gewähr: &lt;a href="http://www.anwalt24.de/rechtsanwalt/christian-weiner-ll-m.-medienrecht-804689/blog/15/3601/abmahnung-wegen-nutzung-von-internettauschboersen-generalstaatsanwaltschaften-in-deutschland-haben-offenbar-beschlossen-keine-ermittlungen-mehr-bei-filesharingnutzung-von-weniger-als-100-dateien"&gt;RA Weiner&lt;/a&gt;: Abmahnung wegen Nutzung von Internettauschbörsen: Generalstaatsanwaltschaften in Deutschland haben offenbar beschlossen: keine Ermittlungen mehr bei Filesharingnutzung von weniger als 100 Dateien.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6573079169823074690-2422457257989696156?l=shual-antiwahn.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6573079169823074690/posts/default/2422457257989696156'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6573079169823074690/posts/default/2422457257989696156'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://shual-antiwahn.blogspot.com/2008/07/tag-2-updates.html' title='Tag 2 - Updates'/><author><name>Shual</name><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6573079169823074690.post-2891393660923604716</id><published>2008-07-21T06:29:00.001+02:00</published><updated>2008-07-21T06:30:51.485+02:00</updated><title type='text'>Anlage 1 + 2</title><content type='html'>&lt;a onblur="try {parent.deselectBloggerImageGracefully();} catch(e) {}" href="http://bp2.blogger.com/_xNFNHm-HjJs/SIQQ0vnKZXI/AAAAAAAAAKc/oBNcDryRZPg/s1600-h/UCMOD1.JPG"&gt;&lt;img style="cursor:pointer; cursor:hand;" src="http://bp2.blogger.com/_xNFNHm-HjJs/SIQQ0vnKZXI/AAAAAAAAAKc/oBNcDryRZPg/s320/UCMOD1.JPG" border="0" alt=""id="BLOGGER_PHOTO_ID_5225319965976585586" /&gt;&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;a onblur="try {parent.deselectBloggerImageGracefully();} catch(e) {}" href="http://bp0.blogger.com/_xNFNHm-HjJs/SIQQ1N_CZ4I/AAAAAAAAAKk/0LWRDXWrqvs/s1600-h/STA-Essen.jpg"&gt;&lt;img style="cursor:pointer; cursor:hand;" src="http://bp0.blogger.com/_xNFNHm-HjJs/SIQQ1N_CZ4I/AAAAAAAAAKk/0LWRDXWrqvs/s320/STA-Essen.jpg" border="0" alt=""id="BLOGGER_PHOTO_ID_5225319974129788802" /&gt;&lt;/a&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6573079169823074690-2891393660923604716?l=shual-antiwahn.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6573079169823074690/posts/default/2891393660923604716'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6573079169823074690/posts/default/2891393660923604716'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://shual-antiwahn.blogspot.com/2008/07/anlage-1-2.html' title='Anlage 1 + 2'/><author><name>Shual</name><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><media:thumbnail xmlns:media='http://search.yahoo.com/mrss/' url='http://bp2.blogger.com/_xNFNHm-HjJs/SIQQ0vnKZXI/AAAAAAAAAKc/oBNcDryRZPg/s72-c/UCMOD1.JPG' height='72' width='72'/></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6573079169823074690.post-5426873889556270942</id><published>2008-07-20T16:54:00.012+02:00</published><updated>2008-08-20T17:57:20.026+02:00</updated><title type='text'>Tag 1 - Schreiben an STA-Essen 21.07.08</title><content type='html'>&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Update&lt;/span&gt;: Das Schreiben wurde in leicht modifizierter Form und fehlerbereinigt um 17:35 zugestellt. Eingangsbestätigung [automatisch] erhalten. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;An die &lt;br /&gt;Staatsanwaltschaft Essen&lt;br /&gt;Leitende Oberstaatsanwältin Marlies Hampel&lt;br /&gt;Zweigertstraße 56&lt;br /&gt;45130 Essen&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Strukturreformvorschlag anläßlich der Neufassung des §97a (2) UrhG, die am 01.09.2008 in Kraft tritt&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sehr verehrte Frau Oberstaatsanwältin Marlies Hampel, mit großer Freude darf ich Ihrem werten Hause am heutigen Tag die Ergebnisse meiner persönlichen Beobachtungen zu obigem Thema übersenden. Lassen sie mich bitte zuvorderst die Kernpunkte meiner Überlegungen auflisten: &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Punkt I: &lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Warum die Staatsanwaltschaft Essen&lt;/span&gt;?&lt;br /&gt;Die STA Essen verfügt über ein hervorragendes Basissystem in der Organisation der Abwicklung von Anträgen durch von Rechteinhabern beauftragten Firmen und Rechtsanwaltskanzleien bei Verstößen gegen §106ff UrhG, aus dem über schrittweise eingeführte Modifikationen ein vereinheitlichtes Verfahren entwickelt werden kann das deutschlandweite Maßstäbe setzen könnte. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Punkt II: &lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Welche Maßstäbe sind gemeint&lt;/span&gt;?&lt;br /&gt;Es sind Maßstäbe gemeint, die gegenüber den derzeitigen sehr uneinheitlichen, fehlerhaften, ergebnislosen und vor allem kostenschweren Praktiken in jeder Stufe der Bekämpfung und Prävention von Verletzungen von Urheberrechten vornehmlich in p2p-Tauschbörsen insgesamt in Deutschland sinnvolle Veränderungen möglich machen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Punkt III: &lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Welche Veränderungen werden möglich&lt;/span&gt;?&lt;br /&gt;Nach der Einführung des folgenden Modells [Punkt IV] können sowohl Provider, Schulen, Kurse, amtliche Mitteilungsblätter, Presse und die Rechteinhaber selbst, genauso wie die entsprechenden Organisation, ebenso die politischen Prozesse mit einem vereinheitlichten Ablauf und vereinheitlichten Informationen eigenständige Präventivmodelle erarbeiten. Die Diskussionsgrundlagen werden deutlichst reduziert und klare Regeln und Kriterien gesetzt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Punkt IV: &lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Welchen Bezug zu §97a (2)-neu- hat dieses Schreiben&lt;/span&gt;?&lt;br /&gt;Durch die Reform können bereits durch die Ergebnisse der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen konkrete Trennlinien zu nicht "einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung" gezogen werden, da a] ein faktischer Nachweis erzeugt wird und b] ein bereits funktionierendes System hierzu verwendet wird [Einfach gelagert ist ein Fall dann, wenn er nach Art und Umfang ohne größeren Arbeitsaufwand zu bearbeiten ist, also zur Routine gehört. Eine unerhebliche Rechtsverletzung erfordert ein geringes Ausmaß der Verletzung in qualitativer wie quantitativer Hinsicht, wobei es auf die Umstände des Einzelfalls ankommt." -&lt;a href="http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=535"&gt;Begründung zu § 97a UrhG (RegE)&lt;/a&gt;-] und c) die Klärung der Umstände des Einzelfalls vereinheitlicht werden. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Selbstverständlich muß betont werden das mein Vorgehen als sehr unorthodox bezeichnet werden muß, und vor allem formale Fragen aufwirft. Dies bitte ich zu entschuldigen.  In diesem Erstschreiben bin ich gezwungen mich kurz zu fassen. Darüber bitte ich hinweg zu sehen. Ich werde Sie mit diesem Schreiben auffordern, den Inhalt des Schreibens zu prüfen um festzustellen, ob Ihnen eine ergebnisoffene Prüfung im dafür benötigten benötigten Zeitrahmen möglich und nützlich erscheint. &lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Bitte teilen Sie mir bis zum 28.07.08 mit ob eine ergebnisoffene Püfung eingeleitet werden kann&lt;/span&gt;, oder unter welchen formalen Gegebeheiten dies doch möglich wäre, falls nur aus formalen Gründen abzulehnen ist. Kurzer Hinweis: Aufgrund der Vielzahl von links und Texten wird dieses Schreiben per email verschickt. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Punkt IV: &lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Ausführliche Begründung und Empfehlung - Analyse der Struktur "Abmahnungen durch Urmann + Collegen Regensburg" Stand 18.07.2008&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zweck dieser Analyse ist es ausschließlich den Beteiligten die Beseitigung von diagnostizierten Strukturschwächen und "Fehlern" vorzuschlagen. In der ersten Stufe werden nur Stellungnahmen angefordert, ob in der jeweiligen Ebene eine grundsätzliche Bereitschaft zur Mitarbeit besteht. Es wird voraus gesetzt das dem Motiv der Schaffung eines ergebnisorientierten Systems, das die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen mit einem präventiven Moment austattet Rechnung getragen wird.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Grundsätzliche Informationen durch Kanzlei Wilde &amp; Beuger: In die Liste der Kanzleien, die seit einiger Zeit verstärkt durch Abmahnungen auf sich Aufmerksam machen, reiht sich die &lt;a href="http://www.wb-law.de/news/it-telekommunikationsrecht/511/filesharing-abmahnung-durch-urmann-und-collegen-rechtsanwaelte-u-c-ehemals-kanzlei-dr-karl-urmann-wagner-hirschberger-brenninger-kuw-rechtsanwaelte-aus-regensburg/#more-511"&gt;Kanzlei U+C aus Regensburg&lt;/a&gt;, die bis zum 01. Juli 2008 noch unter dem Namen KUW in Erscheinung getreten ist, ein.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Einleitung: Nach einer Umfirmierung und Umstrukturierung der Kanzlei KuW Rechtsanwälte, 93003 Regensburg zum 01.07.2008 tritt nun die obige Rechtsanwaltskanzlei als Vertreterin bei mutmaßlichen Verstößen gegen Verwertungsrechte der Mandantin Magma-Film GmbH, Essen im Internet auf. Aktivitäten sind ausschließlich in sogenannten p2p-Tauschbörsen zu verzeichnen. Derzeit sind etwa 64 Filmtitel der Mandantin bekannt in denen Urheberrechtsverletzungen durch die KuW Rechtsanwälte abgemahnt wurden. &lt;a href="http://www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de/Magma/index.htm"&gt;In einem Gespräch&lt;/a&gt; kündigt der &lt;a href="http://www.magma.de/"&gt;Geschäftsführer der Magma GmbH&lt;/a&gt;, Herr Herbert Bartelt an die bisherige Praxis auf alle Werke der GmbH auszudehnen, was einer Verdopplung des Abmahn-Volumens des ersten Jahres entspräche. [Als Neuheiten ausgewiesene Filme in der "Videothek" der Magma GmbH sind 26 Stück im ersten Quartal 2008]. Da zwar zumindest Herr Bartels den Eindruck in einigen Zitaten erweckt das die Kanzlei Urmann + Collegen in regstem Austausch mit der zuständigen Ermittlungsbehörde bei Strafanzeigen, der Staatsanwaltschaft Essen steht, aber keine Dokumente vorgelegt werden ist nicht bekannt in wie weit die Staatsanwaltschaft Essen logistisch auf eine derartige und bloße Ausweitung der existierenden Strategie vorbereitet ist und wie die künftigen Aufkommen der Abwicklung der Verfahren in der Staatsanwaltschaft budgetiert sind. Da es sich hier um strategische Punkte handelt, Punkte die heute ohne höchstrichterliche Urteile abgesichert und damit ein enormes, finanzielles Risko für alle Beteiligten darstellen wird die Magma GmbH gesondert nach ihrem strategischen Konzept befragt werden. +++ Statistischer Hinweis: Herr Bartelt: "Als kleine Randbemerkung möchten wir auch noch erwähnen, dass die Zahl der Verletzer, &lt;span style="font-weight:bold;"&gt;seit dem Beginn unserer Rechtsverfolgung um über 50 % abgenommen hat&lt;/span&gt;." Diese Ansicht ist bei Überprüfung in den einschlägigen p2p-Portalen definitv falsch. Das Angebot von Titeln mit Titel-Kennung "Magma" ist seit September 2007 um bis zu 75% zurück gegangen. Die Aktivitäten durch file-sharer auf den Titeln um durchschnittlich 20%. Seit September 2007 werden jedoch die Titel der Firma Magma in erhöhtem Umfang ohne Titel-Kennung "Magma" in den Portalen angeboten, während die Aktivitäten deutlichst steigen. [IP-Adressenverschleierung und deren Effekt, etc.] Zieht man nun die logische Komponente in Herrn Bartels [falscher] Aussage in Betracht hat sich trotz sicher vorhandener Abschreckungsmomente &lt;span style="font-weight:bold;"&gt;die Zahl der Verletzer allein im p2p-Bereich verdoppelt&lt;/span&gt; anstatt halbiert.Insofern würde sich bei entsprechend gesteigerten Umfang der Protokollierung durch die beauftragte Überwachungsfirma ein kräftiger Zuwachs zusätzlich zur bereits prognostizierbaren Verdopplung des ersten Jahres ergeben. Die Firma Magma GmbH wird hierzu um eine Stellungnahme gebeten.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die zu attestierende Unsolidität der Aussagen setzt sich leider auf der zweiten Ebene fort: Vielfach reagieren Anschlußinhaber auf die Abmahnung durch die Abgabe einer &lt;a href="http://www.zahnarzt-dr-mueller.com/ModUE.html"&gt;standardisierten modifizierten Unterlassungserklärung&lt;/a&gt;, oder sonstigen Unschuldbezeugungen. Oftmals wird auch keine Zahlung des in der Abmahnung geltend gemachten "Pauschalabgeltungsbetrags" geleistet. Zum 07.07. ist nun ein MahnSchreiben aus dem Hause Urmann + Collegen aufgetaucht das diesen "Pauschalabgeltungsbeitrag" mit 14-tägiger Frist einfordert, wogegen nichts einzuwenden ist.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Siehe Anlage 1&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Rechtlich fraglich ist meines Erachtens der Inhalt des Schreibens. Die modifizierte Unterlassungserklärung bedeutet keinerlei Schuldeingeständiss, der Eingang wird durch die Kanzlei bestätigt. Dennoch verweist die Kanzlei auf die Verpflichtung, "die Kosten unserer Inanspruchnahme und die Kosten der von unserer Mandantschaft beauftragten Anti-Piracy-Firma ... zu tragen." Diese Verpflichtung wird durch zwei Urteile untermauert. Beide Urteile beschäftigen sich jedoch mit Fällen in denen sowohl eine Schuld durch die Beklagten festgestellt wurde und durch die Beklagten eingeräumt wurde. Im zweiten Urteil das erwähnt wird [LG Köln vom 18.07.07, AZ 28 O 480/06] wurde von dem Verurteilten und zu Recht Abgemahnten sogar die orginale Unterlassungserklärung, die ein Schuldeingeständniss darstellt unterschrieben. Nach meiner Auffassung wird hier ein Zusammenhang erzeugt, der nicht gegeben ist. Zwischen Schuldigen, die ihre Schuld eingeräumt haben und Beschuldigten, die ihre Schuld nicht eingeräumt haben sollte gerade eine hochqualifizierte Medienrechtskanzlei jederzeit zu unterscheiden wissen. Die Rechtsanwaltskanzeil Urmann + Collegen wird aufgefordert werden hierzu eine Stellungnahme abzugeben.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;a href="http://www.anwalt24.de/rechtsanwalt/andreas-gerstel-8335009/blog/15/1275/offene-forderung-bei-zahlungsverzug-selber-mahnen-oder-besser-einen-rechtsanwalt-oder-inkassobuero-mit-der-mahnung-mahnbescheid-beauftragen"&gt;Rechtsanwalt Andreas Gerstel schreibt&lt;/a&gt;: „Rechtsanwälte unterliegen dem Berufsrecht der Rechtsanwaltschaft. Die Grenze zwischen erlaubtem und sinnvollem Druck auf den Schuldner - im Gegensatz zu unseriösen Methoden - weiß ein Rechtsanwalt genau einzuschätzen. Es besteht keine Gefahr, dass die teilweise zweifelhaften Methoden einiger Inkassounternehmen Ihren guten Ruf gefährden.“&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Bundesrechtsanwaltsordung: § 43a Grundpflichten des Rechtsanwalts, (3) Der Rechtsanwalt darf sich bei seiner Berufsausübung nicht unsachlich verhalten. Unsachlich ist insbesondere ein Verhalten, bei dem es sich um die bewußte Verbreitung von Unwahrheiten oder solche herabsetzenden Äußerungen handelt, zu denen andere Beteiligte oder der Verfahrensverlauf keinen Anlaß gegeben haben.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Leider zieht sich dieses „bewußte Verbreiten von Unwahrheiten“ durch sämtliche Aktivitäten und ebenso die Internetpräsenz der Kanzlei so daß ein Vorsatz zu unterstellen ist. Eines von vielen Beispielen findet sich in der automatisierten Abmahnung, Ziffer VII. „Die zuständige Staatsanwaltschaft bearbeitet die Angelegenheit aus strafrechtlicher Sicht nach eigenem Ermessen unabhängig von der zivilrechtlichen Seite. Wir weisen darauf hin, das sich das Vorgehen der Staatsanwaltschaft unserem Einflußbereich entzieht, wir also auch keinen Einfluß auf das Ermittlungsverfahren ausüben können, zB durch Rücknahme einer Strafanzeige.“ Die weiterhin &lt;a href="http://www.rae-su.de/antipiracy.html"&gt;aktive Internetpräsenz der KuW Rechtsanwälte&lt;/a&gt; äußert sich bedeutend klarer: „Sollten Sie als Verletzer ein Abmahnschreiben von uns erhalten haben, so können Sie von folgenden Überlegungen ausgehen: Unsere Daten haben wir aufgrund einer Strafanzeige bei der jeweils zuständigen Staatsanwaltschaft von dieser erhalten. Es ist also gegen Sie ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig.“ [...] Die Staatsanwaltschaft leitet erst dann ein Ermittlungsverfahren ein, nachdem sie den Anfangsverdacht geprüft hat. Das Ergebnis war also in Ihrem Falle positiv. [...] „Der Gang des Ermittlungs-/Strafverfahrens ab Anzeigenerstattung kann von uns nicht beeinflusst werden. Ob die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt oder einen Durchsuchungsbeschluß beim Ermittlungsrichter beantragt liegt im Ermessen des/r jeweiligen Staatsanwa(ä)lts /-in.“&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Diese Aussagen werden durch ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Essen konterkariert, das über den Modus berichtet:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Siehe Anlage 2&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen wird gesondert um Stellungnahme geboten. Die beschleunigte Änderung zweifelhafter Inhalte wird empfohlen. Hinweis: Sowohl die zuständige Anwaltskammer zur Überwachung, als auch eine neutrale STA zur kurzen Prüfung werden informiert.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Als verzeihlichen Ausrutscher ist hingegen die Aussage des Geschäftsführers der Magma GmbH: "Die Beweissicherung wurde mit der hiesigen Staatsanwaltschaft abgeklärt und von ihr akzeptiert." zu werten. Selbstverständlich konnte weder die Authentizität des obigen Schreibens der STA Essen noch die faktische Umsetzung des beschriebenen Vorgangs geprüft werden. Da die beschriebene Organisation jedoch vorzüglich ist ist dies unerheblich, auch wenn sich keine "akzeptierte Beweissicherung" feststellen läßt. Dies sollte jedoch eher Datenschützer und Rechtsanwälte interessieren. Wichtig für diese Analyse ist das der Ablauf mit Sicherheit unter den gegebenen Regeln zur Einstellung des Verfahrens nach §153 [1] StPO geprüft wurde. Minimaler Aufwand wird hier mit Schnelligkeit vereinbart und die Interessen sowohl des Rechteinhabers als auch des Beschuldigten sind wohl abgewogen. Der Rechteinhaber [und dies scheint Herrn Bartels und der Kanzlei Urmann + Kollegen nicht klar zu sein] kann zivilrechtlich jede Möglichkeit ausschöpfen um die Beweisschwäche des "Timestamps" zu klären. Dem Beschuldigten selbst werden verhältnismäßige Ermittlungsmethoden zugemutet und er kann sich zu den Anschuldigungen je nach Grad [Unschuldig, Störer, Täter] äußern oder letztlich vor Gericht verteidigen, ohne das der STA, dem Rechteinhaber und dem Beschuldigten ein zusätzlicher Aufwand entstünde.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Paradoxerweise ist jedoch dieses organisatorisch perfekte Verfahren aus zwei Hauptgründen Ursprung unötiger Kosten für die STA Essen und von dem eigentlichen Ziel Straftaten zu verhindern entfernt man sich. Erstens erhält der Beschuldigte keinen Bescheid und Zweitens erhält die Kanzei Urmann + Collegen kein Zeitlimit für die Abmahnung. Dies führt nach dem Erhalt der Abmahnung im Hause des Erst-Beschuldigten in Einheit mit den zweifelhaften Aussagen über den Ermittlungsstand in einer zwar nicht bekannten aber durchaus sicherlich beachtlichen Größe zu Anfragen an die STA Essen die unkoordiniert verlaufen. Der Verwaltungsaufwand steigt enorm und dies bei einem eigentlich angeschlossenen und vereintheitlichten Vorgang. Dabei ist die Organisation fähig auch nach dem Abschluß des Verfahrens zeitlich extrem schnell zu reagieren. Emails werden oftmals innerhalb zweier Werktage durch Postschriftstücke beantwortet. Die Nachteile für Rechteinhaber liegen offen zu Tage: Egal ob ein Unschulds- Störer- oder Schuldfall vorliegt, das Risiko erneuter Straftaten wegen unerlaubter Verwertung wird nicht gemindert, sondern durch die sehr lange Regel-Zeit [90 Tage nach Strafanzeige] der Abmahnung dramatisch erhöht. So schädigt man sich selbst und unnötigerweise auch andere Rechteinhaber, da es wohl unbestreitbar sein dürfte das die in Kentniss gesetzten Beschuldigten jenseits jeder Schuld oder Nichtschuld tunlichst mit einer Beendigung des Verstoßes zumindest in beachtlicher Anzahl reagieren werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Da man allerdings seitens der STA Essen die personenbezogenen Daten vorliegen hat und im konkreten Fall nicht mehr vorhat ohne ein mehr an Beweisen zu ermitteln, da man sich bereits vor dem Erhalt der Daten gewiß ist einzustellen wird hier empfohlen die Beschuldigten in einem kurz gehaltenen Anschreiben zu informieren. Dies stellt die wesentliche Veränderung dar, die der STA mit dieser Analyse vorgeschlagen wird.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Da automatisierte Schreiben in der heutigen Zeit im cent-Bereich anzusiedeln sind und das Porto über den Pauschalabgrenzungsbetrag durch die Kanzlei Urmann + Collegen abgerechnet werden kann und der STA erstattet werden kann, hingegen im Wegfall des oben beschriebenen Verwaltungsaufwands in zigfacher Form Kosten eingespart werden ist dies auch eine finanziell zu bevorzugende Änderung. Zudem kann in der gebotenen Kürze der Beschuldigte über die Konsequenzen belehrt werden. Daneben wird ausdrücklich empfohlen, das auf Basis der von &lt;a href="http://abmahnwahn-dreipage.foren-city.de/topic,234,-regeln-fuer-den-abgemahnten.html#10608"&gt;Herrn Steffen Heintsch&lt;/a&gt; nebst Verein entwickelten Regeln [ausschließlich Ziffer 6] für Abgemahnte in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen und einem neutralen Schiedsrichter [Medienrechtsanwalt] ein Beiblatt zur Information über die kommende/erwartbare Abmahnung erstellt wird. Der informierte Bürger/Beschuldigte wird immer sehr schnell gegen Verstöße agieren, während der bislang nicht informierte Bürger nichts unternimmt und sich der Schaden der nicht durch eine Überwachungsfirma protokolliert wird sich in diesem Zeitraum verzigfacht. Ebenso dürfte dieses Prozedere der Kanzlei Urmann und Collegen Kosten extrem langwieriger Mahnungen und Prozesse ersparen, deren Ausgang nach der heute vorliegenden vollständig uneinheitlichen Rechtssprechung im Dunkeln liegen. Ein Überblick über die momentane Abfolge &lt;a href="http://www.zahnarzt-dr-mueller.com/Statistiken/Ablauf_abmahnung.pdf"&gt;nach dem Versenden einer Abmahnung&lt;/a&gt; muß wohl nicht kommentiert werden. Sehr vorteilhaft für eine gerechtfertigte Abmahnstruktur ist, das die in der Abmahnung durch die Kanzlei Urmann + Collegen zum Begleichen der "Pauschalabgeltungbeträge" gesetzte Frist deutlich verlängert wird und es dadurch nicht mehr zu durch den Gesetzgeber nicht "gewollten" Zahlungen in Zweifelsfällen [Urlaub, technische Unkenntkenntniss, etc.] kommt und gerade hier bereits weit vor der gerichtlichen Klärung die Abmahnung als Solche ihrer Kernbedeutung zivilrechtlich Verfahren zu vermeiden deutlich näher kommt. Für die zivilrechtliche Klärung der Schadensersatzfrage hingegen stellt sich keine substanzielle Veränderung ein. Eher wird hier eine Modifikation angestrebt die den unbelehrbaren Fällen, Beschuldigten die nachweislich durch schuldhafte Inaktivität weitere Rechteverletzungen begehen klarstens die Konsequenzen eines latenten Fehlverhaltens vor Augen geführt werden. So entsteht eine wirksame "Abschreckung", die den Begriff Prävention nicht außer Acht läßt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Punkt V: Abschluß und Hinweise&lt;br /&gt;Selbstverständlich können weitere Punkte, wie die Verpflichtung der Provider zu regelmäßigen Hinweisen auf Basis des veränderten Systems nur im Falle einer positiven Umsetzung des veränderten Systems in Angriff genommen werden. Dennoch liegen meinerseits entsprechende Strategien vor. Desweiteren werden alle Beteiligten darauf hingewiesen, das nicht ausdrücklich mit negativem Vermerk gekennzeichnete Schreiben veröffentlich werden. Für Rückfragen stehe ich selbstverständlich jederzeit schriftlich, telefonisch jedoch nur in der Zeit zwischen 14:00 und 17:00 unter der Rufnummer 09999/999999 zur Verfügung. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Hochachtungsvoll&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6573079169823074690-5426873889556270942?l=shual-antiwahn.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6573079169823074690/posts/default/5426873889556270942'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6573079169823074690/posts/default/5426873889556270942'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://shual-antiwahn.blogspot.com/2008/07/tag-1-schreiben-sta-essen-210708.html' title='Tag 1 - Schreiben an STA-Essen 21.07.08'/><author><name>Shual</name><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author></entry></feed>
